DJ DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: ProCredit Holding AG & Co.KGaA / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ProCredit Holding AG & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN:
DE0006223407
WKN: 622340 Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 17. Mai 2017, 10:00 Uhr (MESZ)
im Fleming's Deluxe Hotel Frankfurt-City, Eschenheimer
Tor 2, in 60318 Frankfurt am Main stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Einlass ab 9:30 Uhr (MESZ)
I.
Tagesordnung:
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils
gebilligten Jahresabschlusses und
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die ProCredit Holding AG &
Co. KGaA und den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§ 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der ProCredit Holding AG &
Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG)
gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG
erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung,
der einen Bilanzgewinn von EUR 61.008.592,50
ausweist, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
in Höhe von EUR 61.008.592,50 vor:
a) Zahlung einer EUR 20.346.751,92
Dividende von EUR 0,38
je Stammaktie (Stück
53.544.084)
b) Vortrag des EUR 40.661.840,58
verbleibenden Betrags
auf neue Rechnung
(Gewinnvortrag)
= EUR
61.008.592,50
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt, am Montag, den
22. Mai 2017, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
den Konzern für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2017 (§§ 37w Absatz 5, 37y Nr.
2 WpHG) zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor der Unterbreitung des
Wahlvorschlags ein Auswahl- und
Vorschlagsverfahren im Einklang mit Art. 16
Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 durchgeführt.
Neben der zur Bestellung vorgeschlagenen
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatten sich
auf Basis einer Ausschreibung der Gesellschaft
die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, sowie die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, um die Erteilung entsprechender Aufträge
zur Prüfung / Durchführung einer prüferischen
Durchsicht beworben. Alle drei
Prüfungsgesellschaften überzeugten im
Verfahren durch ihre Expertise, ein hohes
Maß an Professionalität sowie eine
überzeugende Darstellung der Prüfmethodik.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
bereits vertiefte Kenntnisse in der Prüfung
der Gesellschaft sowie ihrer
Tochterunternehmen besitzen, entschied sich
der Aufsichtsrat dafür, diese in die engere
Auswahl zu nehmen.
Ausschlaggebend für die Präferenz der
letztlich vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft
war, dass das Angebot von
PricewaterhouseCoopers bei gleichwertigen
Leistungsparametern zu deutlich günstigeren
Konditionen angeboten wurde. Darüber hinaus
sieht es der Aufsichtsrat entsprechend den
Zielen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im
Ergebnis als vorzugswürdig an, einen neuen
Prüfer vorzuschlagen, nachdem die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, bereits für vier aufeinanderfolgende
Geschäftsjahre als Abschlussprüfer der
Gesellschaft tätig war.
Das Auswahl- und Vorschlagsverfahren wurde vom
Aufsichtsrat durchgeführt, da der Aufsichtsrat
keinen Prüfungsausschuss gebildet hat.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass der
Wahlvorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 genannten Art auferlegt
wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Klaus-Peter Zeitinger, Christian Krämer,
Jasper Snoek, Petar Slavchev Slavov und
Wolfgang Bertelsmeier endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2016 beschließt.
Der gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung aus
sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt
sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Abs. AktG
aus von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen
Mitglieder
a) *Dr. Klaus-Peter Zeitinger*,
Dipl.-Volkswirt, Frankfurt am Main,
b) *Christian Krämer*, Volljurist,
Abteilungsleiter Afghanistan/Pakistan
KfW, Frankfurt am Main,
c) *Jasper Snoek*, Finanzvorstand Stichting
DOEN, Amsterdam, Niederlande,
d) *Petar Slavchev Slavov*, Dipl.-Volkswirt,
Sofia, Bulgarien,
sowie ferner
e) *Marianne Loner*, Finanzfachfrau (MBA),
Zürich, Schweiz,
für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
a) *Dr. Klaus-Peter Zeitinger*,
Aufsichtsrat: ProCredit General Partner
AG, Frankfurt am Main; vergleichbare
Kontrollgremien: ProCredit Bank
(Bulgaria) E.A.D., Bulgarien, JSC
ProCredit Bank, Georgien, JSC ProCredit
Bank, Ukraine, Banco ProCredit S.A.,
Nicaragua
b) *Christian Krämer*, Aufsichtsräte:
Berliner Energieagentur GmbH, Berlin,
ProCredit General Partner AG, Frankfurt
am Main; vergleichbare Kontrollgremien:
ProCredit Bank (Bulgaria) E.A.D.,
Bulgarien, JSC ProCredit Bank, Ukraine
c) *Jasper Snoek*: Aufsichtsrat: ProCredit
General Partner AG, Frankfurt am Main
d) *Petar Slavchev Slavov*: Aufsichtsrat:
ProCredit General Partner AG, Frankfurt
am Main; vergleichbare Kontrollgremien:
ProCredit Bank (Bulgaria) E.A.D.,
Bulgarien
e) *Marianne Loner*: Aufsichtsrat: Sura
Asset Management S.A., Kolumbien
Herr Dr. Klaus-Peter Zeitinger ist der Ehemann
von Frau Gabriele Heber, die 15% der
Stimmrechte an der Zeitinger Invest GmbH hält,
und der Vater von Herrn Marcel Zeitinger und
Herrn Patrick Zeitinger, die jeweils 42,50%
der Stimmrechte an der Zeitinger Invest GmbH
halten. Die Zeitinger Invest GmbH hält
wiederum 17,48% der Aktien der Gesellschaft.
Herr Christian Krämer arbeitet als
Abteilungsleiter für den Bereich
Afghanistan/Pakistan bei der KfW, die 14,52%
der Aktien der Gesellschaft hält.
Herr Jasper Snoek ist Finanzvorstand von
Stichting DOEN, welche 100% der Anteile an
DOEN Participaties B.V. hält. DOEN
Participaties B.V. hält wiederum 13,76% der
Aktien der Gesellschaft.
Marianne Loner hat zwei Beratungsverträge mit
der International Finance Corporation, die
10,97% der Aktien der Gesellschaft hält.
Zwischen den übrigen zur Wahl vorgeschlagenen
Personen und dem Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen
keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung _1._
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Gesellschaft EUR 267.720.420,00. Es
ist in 53.544.084 auf den Namen lautende Aktien ohne
Nennbetrag _(Stückaktien)_ eingeteilt. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der
Stimmrechte 53.544.084.
2.
_Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die_
_Ausübung des Stimmrechts_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 19 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und im
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft in Textform *spätestens zum 10. Mai 2017,
24:00 Uhr (MESZ)*, unter einer der nachstehend
genannten Adressen zugehen:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen
verwenden, der den Aktionären mit dem
Einladungsschreiben übersandt wird. Nach Eingang der
Anmeldung werden den Aktionären über die Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung zusammen mit einem Formular zur
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsausübung zugesandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten,
möglichst frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung
sind Eintrittskarten jedoch keine
Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der
Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der
Hauptversammlung. Es wird um Verständnis gebeten, dass
jedem Aktionär maximal zwei Eintrittskarten ausgestellt
werden.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der
betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer
als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67
Abs. 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die
Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich.
Weiter ist zu beachten, dass im Zeitraum zwischen dem
11. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 17. Mai 2017,
24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen Gründen ein
sogenannter Umschreibestopp besteht und keine Ein- und
Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so
zeitnah wie möglich zu stellen.
_3._
_Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte_
Allgemeine Regelungen
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere
Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch hierzu ist
eine fristgemäße Anmeldung erforderlich (siehe
oben Ziffer II.2.).
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch
während der Hauptversammlung zulässig. Zur
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen
oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und der
Weisungen für die Hauptversammlung wird jeweils mit den
Eintrittskarten versandt und findet sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'
zum Herunterladen.
Auf Verlangen wird jeder stimmberechtigten Person ein
solches Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch
Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und
Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder
durch vorherige Übermittlung des Nachweises per
Post, Telefax oder E-Mail an eine der nachstehend
genannten Adressen:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail:
procredit-hv2017@computershare.de
Die vorgenannten Adressen können jeweils auch genutzt
werden, wenn die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis der
Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann
über die vorgenannten Adressen jeweils unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellten
Personen oder Institutionen
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absätze 8
und 10 AktG gleichgestellten Personen oder
Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in §
135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung
der Vollmacht. Auch die von den Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten
Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls
vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig
mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft
Die Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung in der
Hauptversammlung vertreten lassen.
Weisungen können nur zu Beschlussvorschlägen der
persönlich haftenden Gesellschafterin und des
Aufsichtsrats sowie zu aufgrund eines Verlangens einer
Minderheit nach § 122 Absatz 3 AktG oder als
Gegenantrag nach § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschlag
nach § 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen
erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte
zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die
Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu
Verfahrensanträgen oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegennehmen.
Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit der
Stimmrechtsvertretung vor der Hauptversammlung Gebrauch
machen wollen, müssen das entsprechend ausgefüllte
Vollmachts- und Weisungsformular *bis spätestens zum
16. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)* an eine der
nachstehenden Adressen in Textform senden:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail:
procredit-hv2017@computershare.de
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zu
bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen.
_4._
_Angaben zu den Rechten der Aktionäre_ _a)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft bis *spätestens zum 16. April
2017, 24:00 Uhr (MESZ)* unter nachfolgender Adresse
zugegangen sein:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
ProCredit General Partner AG
Vorstand
Hauptversammlung 2017
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über den Antrag halten. Für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend
anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'
zugänglich gemacht.
_b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126
Absatz 1, 127 AktG_
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die
Beschlussvorschläge von persönlich haftender
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat der Gesellschaft
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und
Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen
übersenden.
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu
richten:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
ProCredit General Partner AG
Vorstand
Hauptversammlung 2017
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: + 49 (0)69 951 437 168
oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
können nicht berücksichtigt werden.
Gegenanträge müssen begründet werden; für
Wahlvorschläge gilt das nicht.
Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge
oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die *bis spätestens
zum 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)*, an einer der
vorstehend genannten Adressen zugegangen ist.
Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene
Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer Begründung sowie einer etwaigen
Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der
Internetseite der Gesellschaft
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'
zugänglich machen.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen
Begründung oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne
von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein
Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigem Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten
Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält (§
127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten beigefügt sind (§ 127 Satz 3 i.V.m. §
125 Absatz 1 Satz 5 AktG).
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an
die Hauptversammlung zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge (nebst
Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären, auch
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen
können, wenn sie in der Hauptversammlung gestellt
werden.
_c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter steht in der
Hauptversammlung das Recht zu, Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit
diese zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf
die Auskunft bei Vorliegen der in § 131 Absatz 3 AktG
genannten Gründe verweigern.
_d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre_
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1
AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'.
_5._
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_
Die Informationen nach § 124a AktG und eine
Übersetzung dieser Einberufung in englischer
Sprache sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'
zugänglich.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Rohmerplatz 33-37, 60486 Frankfurt am
Main, zur Einsicht aus und werden außerdem während
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen übersandt.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'
zugänglich gemacht.
Die Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 7. April 2017
veröffentlicht und wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Im Falle
von Abweichungen ist allein die im Bundesanzeiger
veröffentlichte Fassung maßgeblich.
Frankfurt am Main, im April 2017
*ProCredit Holding AG & Co. KGaA*
_die persönlich haftende Gesellschafterin
ProCredit General Partner AG_
_Borislav Kostadinov Dr. Anja Lepp Sandrine Massiani
Dr. Gabriel Schor_
2017-04-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ProCredit Holding AG & Co.KGaA
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: Nadine.Frerot@procredit-group.com
Internet: http://www.procredit-holding.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
563371 2017-04-07
(END) Dow Jones Newswires
April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2017 Dow Jones News
