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DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: ProCredit Holding AG & Co.KGaA / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: 
DE0006223407 
WKN: 622340 Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, den 17. Mai 2017, 10:00 Uhr (MESZ) 
 
im Fleming's Deluxe Hotel Frankfurt-City, Eschenheimer 
Tor 2, in 60318 Frankfurt am Main stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Einlass ab 9:30 Uhr (MESZ) 
 
I. 
Tagesordnung: 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die ProCredit Holding AG & 
   Co. KGaA und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der ProCredit Holding AG & 
   Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG 
   erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses 
   durch die Hauptversammlung. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, 
   der einen Bilanzgewinn von EUR 61.008.592,50 
   ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung 
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 
   in Höhe von EUR 61.008.592,50 vor: 
 
   a) Zahlung einer          EUR 20.346.751,92 
      Dividende von EUR 0,38 
      je Stammaktie (Stück 
      53.544.084) 
   b) Vortrag des            EUR 40.661.840,58 
      verbleibenden Betrags 
      auf neue Rechnung 
      (Gewinnvortrag) 
                             = EUR 
                             61.008.592,50 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt, am Montag, den 
   22. Mai 2017, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2017 (§§ 37w Absatz 5, 37y Nr. 
   2 WpHG) zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor der Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags ein Auswahl- und 
   Vorschlagsverfahren im Einklang mit Art. 16 
   Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 durchgeführt. 
 
   Neben der zur Bestellung vorgeschlagenen 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatten sich 
   auf Basis einer Ausschreibung der Gesellschaft 
   die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, sowie die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, um die Erteilung entsprechender Aufträge 
   zur Prüfung / Durchführung einer prüferischen 
   Durchsicht beworben. Alle drei 
   Prüfungsgesellschaften überzeugten im 
   Verfahren durch ihre Expertise, ein hohes 
   Maß an Professionalität sowie eine 
   überzeugende Darstellung der Prüfmethodik. 
 
   Angesichts der Tatsache, dass sowohl die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   bereits vertiefte Kenntnisse in der Prüfung 
   der Gesellschaft sowie ihrer 
   Tochterunternehmen besitzen, entschied sich 
   der Aufsichtsrat dafür, diese in die engere 
   Auswahl zu nehmen. 
 
   Ausschlaggebend für die Präferenz der 
   letztlich vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft 
   war, dass das Angebot von 
   PricewaterhouseCoopers bei gleichwertigen 
   Leistungsparametern zu deutlich günstigeren 
   Konditionen angeboten wurde. Darüber hinaus 
   sieht es der Aufsichtsrat entsprechend den 
   Zielen der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im 
   Ergebnis als vorzugswürdig an, einen neuen 
   Prüfer vorzuschlagen, nachdem die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, bereits für vier aufeinanderfolgende 
   Geschäftsjahre als Abschlussprüfer der 
   Gesellschaft tätig war. 
 
   Das Auswahl- und Vorschlagsverfahren wurde vom 
   Aufsichtsrat durchgeführt, da der Aufsichtsrat 
   keinen Prüfungsausschuss gebildet hat. 
 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass der 
   Wahlvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014 genannten Art auferlegt 
   wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   Dr. Klaus-Peter Zeitinger, Christian Krämer, 
   Jasper Snoek, Petar Slavchev Slavov und 
   Wolfgang Bertelsmeier endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
   Der gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung aus 
   sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt 
   sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Abs. AktG 
   aus von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen 
   Mitglieder 
 
   a) *Dr. Klaus-Peter Zeitinger*, 
      Dipl.-Volkswirt, Frankfurt am Main, 
   b) *Christian Krämer*, Volljurist, 
      Abteilungsleiter Afghanistan/Pakistan 
      KfW, Frankfurt am Main, 
   c) *Jasper Snoek*, Finanzvorstand Stichting 
      DOEN, Amsterdam, Niederlande, 
   d) *Petar Slavchev Slavov*, Dipl.-Volkswirt, 
      Sofia, Bulgarien, 
 
   sowie ferner 
 
   e) *Marianne Loner*, Finanzfachfrau (MBA), 
      Zürich, Schweiz, 
 
   für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach Beginn der Amtszeit beschließt, in 
   den Aufsichtsrat zu wählen. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   a) *Dr. Klaus-Peter Zeitinger*, 
      Aufsichtsrat: ProCredit General Partner 
      AG, Frankfurt am Main; vergleichbare 
      Kontrollgremien: ProCredit Bank 
      (Bulgaria) E.A.D., Bulgarien, JSC 
      ProCredit Bank, Georgien, JSC ProCredit 
      Bank, Ukraine, Banco ProCredit S.A., 
      Nicaragua 
   b) *Christian Krämer*, Aufsichtsräte: 
      Berliner Energieagentur GmbH, Berlin, 
      ProCredit General Partner AG, Frankfurt 
      am Main; vergleichbare Kontrollgremien: 
      ProCredit Bank (Bulgaria) E.A.D., 
      Bulgarien, JSC ProCredit Bank, Ukraine 
   c) *Jasper Snoek*: Aufsichtsrat: ProCredit 
      General Partner AG, Frankfurt am Main 
   d) *Petar Slavchev Slavov*: Aufsichtsrat: 
      ProCredit General Partner AG, Frankfurt 
      am Main; vergleichbare Kontrollgremien: 
      ProCredit Bank (Bulgaria) E.A.D., 
      Bulgarien 
   e) *Marianne Loner*: Aufsichtsrat: Sura 
      Asset Management S.A., Kolumbien 
 
   Herr Dr. Klaus-Peter Zeitinger ist der Ehemann 
   von Frau Gabriele Heber, die 15% der 
   Stimmrechte an der Zeitinger Invest GmbH hält, 
   und der Vater von Herrn Marcel Zeitinger und 
   Herrn Patrick Zeitinger, die jeweils 42,50% 
   der Stimmrechte an der Zeitinger Invest GmbH 
   halten. Die Zeitinger Invest GmbH hält 
   wiederum 17,48% der Aktien der Gesellschaft. 
 
   Herr Christian Krämer arbeitet als 
   Abteilungsleiter für den Bereich 
   Afghanistan/Pakistan bei der KfW, die 14,52% 
   der Aktien der Gesellschaft hält. 
 
   Herr Jasper Snoek ist Finanzvorstand von 
   Stichting DOEN, welche 100% der Anteile an 
   DOEN Participaties B.V. hält. DOEN 
   Participaties B.V. hält wiederum 13,76% der 
   Aktien der Gesellschaft. 
 
   Marianne Loner hat zwei Beratungsverträge mit 
   der International Finance Corporation, die 
   10,97% der Aktien der Gesellschaft hält. 
 
   Zwischen den übrigen zur Wahl vorgeschlagenen 
   Personen und dem Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen 
   keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen. 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung _1._ 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Gesellschaft EUR 267.720.420,00. Es 
ist in 53.544.084 auf den Namen lautende Aktien ohne 
Nennbetrag _(Stückaktien)_ eingeteilt. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der 
Stimmrechte 53.544.084. 
 
2. 
_Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die_ 
_Ausübung des Stimmrechts_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 19 Absatz 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft in Textform *spätestens zum 10. Mai 2017, 
24:00 Uhr (MESZ)*, unter einer der nachstehend 
genannten Adressen zugehen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen 
verwenden, der den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben übersandt wird. Nach Eingang der 
Anmeldung werden den Aktionären über die Anmeldestelle 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zusammen mit einem Formular zur 
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsausübung zugesandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, 
möglichst frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung 
sind Eintrittskarten jedoch keine 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der 
Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der 
Hauptversammlung. Es wird um Verständnis gebeten, dass 
jedem Aktionär maximal zwei Eintrittskarten ausgestellt 
werden. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine 
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der 
betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im 
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer 
als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 
Abs. 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die 
Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand 
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
Weiter ist zu beachten, dass im Zeitraum zwischen dem 
11. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 17. Mai 2017, 
24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen Gründen ein 
sogenannter Umschreibestopp besteht und keine Ein- und 
Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem 
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so 
zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
_3._ 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte_ 
 
Allgemeine Regelungen 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, 
einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere 
Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch hierzu ist 
eine fristgemäße Anmeldung erforderlich (siehe 
oben Ziffer II.2.). 
 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen 
oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und der 
Weisungen für die Hauptversammlung wird jeweils mit den 
Eintrittskarten versandt und findet sich auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zum Herunterladen. 
 
Auf Verlangen wird jeder stimmberechtigten Person ein 
solches Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt. 
 
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch 
Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und 
Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder 
durch vorherige Übermittlung des Nachweises per 
Post, Telefax oder E-Mail an eine der nachstehend 
genannten Adressen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: 
procredit-hv2017@computershare.de 
 
Die vorgenannten Adressen können jeweils auch genutzt 
werden, wenn die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis der 
Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 
Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann 
über die vorgenannten Adressen jeweils unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absätze 8 
und 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 
135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung 
der Vollmacht. Auch die von den Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten 
Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls 
vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig 
mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft 
 
Die Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer 
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung in der 
Hauptversammlung vertreten lassen. 
 
Weisungen können nur zu Beschlussvorschlägen der 
persönlich haftenden Gesellschafterin und des 
Aufsichtsrats sowie zu aufgrund eines Verlangens einer 
Minderheit nach § 122 Absatz 3 AktG oder als 
Gegenantrag nach § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschlag 
nach § 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
erteilt werden. 
 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte 
zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte 
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die 
Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder 
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu 
Verfahrensanträgen oder zum Stellen von Fragen oder 
Anträgen entgegennehmen. 
 
Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit der 
Stimmrechtsvertretung vor der Hauptversammlung Gebrauch 
machen wollen, müssen das entsprechend ausgefüllte 
Vollmachts- und Weisungsformular *bis spätestens zum 
16. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)* an eine der 
nachstehenden Adressen in Textform senden: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: 
procredit-hv2017@computershare.de 
 
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zu 
bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. 
 
_4._ 
_Angaben zu den Rechten der Aktionäre_ _a) 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Absatz 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich 
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft bis *spätestens zum 16. April 
2017, 24:00 Uhr (MESZ)* unter nachfolgender Adresse 
zugegangen sein: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 2017 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
 
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über den Antrag halten. Für die Berechnung der 
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im 
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend 
anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich gemacht. 
 
_b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 
Absatz 1, 127 AktG_ 
 
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die 
Beschlussvorschläge von persönlich haftender 
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat der Gesellschaft 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und 
Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen 
übersenden. 
 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu 
richten: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 2017 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
oder per Telefax: + 49 (0)69 951 437 168 
oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Gegenanträge müssen begründet werden; für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die *bis spätestens 
zum 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)*, an einer der 
vorstehend genannten Adressen zugegangen ist. 
 
Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene 
Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, einer Begründung sowie einer etwaigen 
Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin 
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich machen. 
 
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen 
Begründung oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu 
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne 
von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein 
Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigem Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten 
Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält (§ 
127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG). 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen 
keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen 
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten beigefügt sind (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 
125 Absatz 1 Satz 5 AktG). 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch 
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
die Hauptversammlung zu stellen, bleibt unberührt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge (nebst 
Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären, auch 
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen 
können, wenn sie in der Hauptversammlung gestellt 
werden. 
 
_c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_ 
 
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter steht in der 
Hauptversammlung das Recht zu, Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit 
diese zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf 
die Auskunft bei Vorliegen der in § 131 Absatz 3 AktG 
genannten Gründe verweigern. 
 
_d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre_ 
 
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 
AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting'. 
 
_5._ 
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_ 
 
Die Informationen nach § 124a AktG und eine 
Übersetzung dieser Einberufung in englischer 
Sprache sind von der Einberufung der Hauptversammlung 
an auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich. 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Rohmerplatz 33-37, 60486 Frankfurt am 
Main, zur Einsicht aus und werden außerdem während 
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen 
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift dieser Unterlagen übersandt. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich gemacht. 
 
Die Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 7. April 2017 
veröffentlicht und wurde solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Im Falle 
von Abweichungen ist allein die im Bundesanzeiger 
veröffentlichte Fassung maßgeblich. 
 
Frankfurt am Main, im April 2017 
 
*ProCredit Holding AG & Co. KGaA* 
 
_die persönlich haftende Gesellschafterin 
ProCredit General Partner AG_ 
 
_Borislav Kostadinov Dr. Anja Lepp Sandrine Massiani 
Dr. Gabriel Schor_ 
 
2017-04-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ProCredit Holding AG & Co.KGaA 
             Rohmerplatz 33-37 
             60486 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      Nadine.Frerot@procredit-group.com 
Internet:    http://www.procredit-holding.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
563371 2017-04-07 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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