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DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017
in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
BayWa AG München - WKN 519406, 519400, A2BPYA
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2BPYA0
Einladung zur 94. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag,
den 23. Mai 2017 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr),
stattfindenden 94. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagungsort:
ICM Internationales Congress Center München
Messegelände
81823 München
*TAGESORDNUNG*
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der BayWa
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016,
des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2016, einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des
Berichts des Aufsichtsrats*
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Interimsstandort der BayWa AG,
St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und im
Internet unter www.baywa.com auf der Seite
'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung
2017' eingesehen werden. Es wird darauf
hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf
der Internetseite der Gesellschaft Genüge
getan ist. Die Unterlagen werden den
Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher
Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen
in der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 von
52.221.903,52 Euro wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer 29.549.808,00 Euro
Dividende von 0,85 Euro
je
dividendenberechtigter
Stückaktie =
- Vortrag auf neue 22.655.520,52 Euro
Rechnung
- Einstellung in die 16.575,00 Euro
anderen Gewinnrücklagen
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß §
71b Aktiengesetz ('*AktG*') nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von 0,85 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
*3.1.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
*3.2.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
die Beschlussfassung über die Entlastung von
Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das
Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr
2015 bis zur Hauptversammlung 2018
zurückzustellen.
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5 *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre*
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss
spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017,
24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der
Anschrift
BayWa Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von
der Gesellschaft festgelegten Verfahrens, unter der
Internetadresse www.baywa.com auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017'
beauftragt sein.
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung
der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen
Gründen Umschreibungen im Aktienregister nur dann
vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis
zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später
eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der
Hauptversammlung bearbeitet werden, so dass der
Erwerber Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen
bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung
noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen.
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die
Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur
Hauptversammlung ein Anmeldeformular sowie Zugangsdaten
mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetportals. Den
zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder
Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als
Organisationsmittel Eintrittskarten zugesandt bzw. am
Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung
maßgeblich sind.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die BayWa AG 34.901.185 Aktien ausgegeben, die jeweils
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 34.901.185. Hiervon hält die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
*Vertretung und Bevollmächtigung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem
Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer
Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder
mehrere von diesen zurückzuweisen.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 AktG
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw.
Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum,
mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution
die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedarf es insofern nicht.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs.
8, 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse
BayWa Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 89 889 69 06 - 33
oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de
oder über Eintragung im passwortgeschützten
Internetportal unter der Internetadresse www.baywa.com
auf der Seite 'Investor
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' oder
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden.
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten
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April 10, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)
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