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DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 
in ICM, Messegelände, 81823 München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
BayWa AG München - WKN 519406, 519400, A2BPYA 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2BPYA0 
Einladung zur 94. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 23. Mai 2017 um 10:00 Uhr (Einlass: ab 8:30 Uhr), 
stattfindenden 94. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagungsort: 
ICM Internationales Congress Center München 
Messegelände 
81823 München 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2016, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
  315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  am Interimsstandort der BayWa AG, 
  St.-Martin-Str. 76, 81541 München, und im 
  Internet unter www.baywa.com auf der Seite 
  'Investor 
  Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 
  2017' eingesehen werden. Es wird darauf 
  hingewiesen, dass der gesetzlichen 
  Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
  der Internetseite der Gesellschaft Genüge 
  getan ist. Die Unterlagen werden den 
  Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher 
  Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen 
  in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
  näher erläutert werden. Entsprechend den 
  gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
  der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2016* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 von 
  52.221.903,52 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer      29.549.808,00 Euro 
    Dividende von 0,85 Euro 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie = 
  - Vortrag auf neue        22.655.520,52 Euro 
    Rechnung 
  - Einstellung in die      16.575,00 Euro 
    anderen Gewinnrücklagen 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
  Einberufung unmittelbar oder mittelbar 
  gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 
  71b Aktiengesetz ('*AktG*') nicht 
  dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,85 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2016* 
 
  *3.1.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
  den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
  diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
  *3.2.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
  die Beschlussfassung über die Entlastung von 
  Herrn Dr. Josef Krapf weiterhin für das 
  Geschäftsjahr 2014 sowie für das Geschäftsjahr 
  2015 bis zur Hauptversammlung 2018 
  zurückzustellen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2016* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2017* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister 
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die 
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss 
spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017, 
24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der 
Anschrift 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von 
der Gesellschaft festgelegten Verfahrens, unter der 
Internetadresse www.baywa.com auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' 
beauftragt sein. 
 
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung 
der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen 
Gründen Umschreibungen im Aktienregister nur dann 
vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis 
zum Ablauf des Dienstags, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr 
(MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später 
eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der 
Hauptversammlung bearbeitet werden, so dass der 
Erwerber Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen 
Aktien faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp 
bzw. 'Technical Record Date'). In solchen Fällen 
bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung 
noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die 
Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular sowie Zugangsdaten 
mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur 
Nutzung des passwortgeschützten Internetportals. Den 
zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder 
Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als 
Organisationsmittel Eintrittskarten zugesandt bzw. am 
Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die 
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung 
maßgeblich sind. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die BayWa AG 34.901.185 Aktien ausgegeben, die jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt 34.901.185. Hiervon hält die Gesellschaft zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*Vertretung und Bevollmächtigung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall 
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein 
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem 
Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die 
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer 
Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder 
mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 AktG 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. 
Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, 
mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution 
die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 
8, 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können 
entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
oder über Eintragung im passwortgeschützten 
Internetportal unter der Internetadresse www.baywa.com 
auf der Seite 'Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017' oder 
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 

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April 10, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

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