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Dow Jones News
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DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0005859698 
WKN: 585969 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2017 Sehr geehrte 
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision 
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, am 
*Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr,* in unserem 
Hause 
*InVision AG* 
*Speditionstraße 5* 
*40221 Düsseldorf* 
 
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen 
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und 
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden 
können. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 und dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an stehen die vorgenannten 
   Unterlagen unter 
 
   www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
   zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2016 und den Konzernabschluss zum 31. 
   Dezember 2016 in seiner Sitzung am 20. März 
   2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
   Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf 
   es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der InVision AG 
   zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen und zur 
   Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 4.752.113,65 wie folgt zu verwenden und den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 
   4.752.113,65 wird für die Ausschüttung einer 
   Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. EUR 
   1.117.500,00 als Gesamtbetrag der Dividende, 
   verwendet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 
   3.634.613,65 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen.'_ 
 
   a.       Gesamtbetrag der      EUR 
            Dividende             1.117.500,00 
            - 0,50 Euro je 
            dividendenberechtigte 
            r Stückaktie - 
   b.       Vortrag auf neue      EUR 
            Rechnung              3.634.613,65 
   *Bilanzgewinn*                 *EUR 
                                  4.752.113,65* 
 
   Die Dividende ist am 29. Mai 2017 zahlbar. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb 
   eigener Aktien (mit oder ohne 
   anschließender Einziehung oder 
   Veräußerung erworbener Aktien) die Zahl 
   der dividendenberechtigten Aktien vermindern. 
   In diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der 
   Hauptversammlung ein angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet, der eine entsprechende Reduktion 
   des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden 
   Betrags der Dividende und eine entsprechende 
   Erhöhung des auf neue Rechnung vorzutragenden 
   Betrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
   2017 endet die bisherige Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 3 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung zu wählen, die über ihre 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt: 
 
   5.1 _Dr. Thomas Hermes, Rechtsanwalt und 
       Notar, Kanzlei Holthoff-Pförtner, Essen_ 
   5.2 _Matthias Schroer, Kaufmann, Rosenheim_ 
   5.3 _Prof. Dr. Wilhelm Mülder, 
       Hochschulprofessor, Hochschule 
       Niederrhein, Fachbereich 
       Wirtschaftswissenschaften, Essen_ 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen 
   durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass 
   Herr Dr. Thomas Hermes den Aufsichtsratsvorsitz 
   übernimmt. 
 
   Die zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder 
   vorgeschlagenen Personen sind bei den 
   nachfolgend aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   - Dr. Thomas Hermes ist 
     Aufsichtsratsvorsitzender der 
     Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord eG. 
   - Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm 
     Mülder haben keine weiteren Mandate. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Für die Leistungen im Rahmen der 
   Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in 
   Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16 
   der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse ein öffentliches 
   Auswahlverfahren durchgeführt. 
 
   Es wurde kein Prüfungsausschuss gebildet, 
   sondern der Aufsichtsrat hat das Verfahren 
   selbst durchgeführt. Auf der Grundlage des 
   Ergebnisses dieses Auswahlverfahrens empfiehlt 
   der Aufsichtsrat der Hauptversammlung, die RSM 
   Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, und die Baker 
   Tilly AG, Düsseldorf, zur Wahl als 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017. 
   Nach intensiven Beratungen unter Abwägung aller 
   relevanten Aspekte hat der Aufsichtsrat eine 
   Präferenz für die RSM Verhülsdonk GmbH, 
   Düsseldorf, entwickelt. Entsprechend schlägt 
   der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, die 
   RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, 
   soweit diese erfolgen sollte, zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Die RSM Verhülsdonk GmbH, Düsseldorf, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, 
   soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'_ 
 
*Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
EUR 2.235.000,00 und ist eingeteilt in 2.235.000 auf 
den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und die Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
beträgt dementsprechend 2.235.000. Aus von der 
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die 
Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der 
InVision AG, Düsseldorf, nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 
Dienstag, den 16. Mai 2017 (24:00 Uhr), in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei 
unten genannter Adresse angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf 
des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: -2-

englischer Sprache erstellten Nachweises des 
depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz zu 
Beginn des 02. Mai 2017 (00:00 Uhr; Nachweisstichtag) 
zu geschehen. 
 
Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie die 
Bestätigung des depotführenden Instituts müssen der 
Gesellschaft unter der von ihr benannten Stelle: 
 
*InVision AG* 
*c/o Link Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* 
*oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
bis zum Ablauf des 16. Mai 2017 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und 
des Nachweises Eintrittskarten ausstellen, die den 
Aktionären zugesandt werden. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte 
bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass sie ihr 
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere 
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Kreditinstitut, ausüben lassen können, wenn sie nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
unter anderem dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch 
durch Übermittlung des Nachweises per Post, per 
Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse: 
 
*InVision AG* 
*c/o Link Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* 
*oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Wenn die Vollmacht weder einem Kreditinstitut oder 
einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG 
in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten, 
Vollmachtnehmer erteilt wird, ist die Vollmacht 
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen. 
Hierfür kann das Formular zur Vollmachtserteilung 
verwendet werden, das sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung befindet. Dieses 
Formular kann auch kostenfrei unter der oben genannten 
Anschrift angefordert werden und steht unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
zum Download bereit. Für die Form einer Vollmacht, die 
einem Kreditinstitut oder einer Vereinigung von 
Aktionären oder einem anderen, diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellten, Vollmachtnehmer erteilt 
wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen; bitte 
erfragen Sie in einem solchen Fall die Einzelheiten der 
Bevollmächtigung bei den genannten Vollmachtnehmern. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären zusätzlich an, 
von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen 
der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter vor der 
Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien zwingend 
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und eine 
Eintrittskarte anfordern. 
 
Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die 
Aktionäre nach Anmeldung und Nachweis ihrer 
Berechtigung zur Teilnahme, wie oben beschrieben. 
 
Soweit Aktionäre von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen diesen in 
jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Sollten zu einem Tagesordnungspunkt 
unklare oder missverständliche Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthalten sich 
diese insoweit der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Für die Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter kann das den Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- 
und Weisungsformular verwandt werden. Außerdem 
steht ein entsprechendes Formular unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen, 
für gemäß den obigen Voraussetzungen rechtzeitig 
angemeldete Aktien, sind ausschließlich bis zum 
22. Mai 2017, 24:00 Uhr (Eingang) an die unten 
angegebene Adresse zu übermitteln: 
 
*InVision AG* 
*c/o Link Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* 
*oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
Am Tag der Hauptversammlung ist eine Erteilung, 
Änderung oder ein Widerruf der Vollmacht bzw. von 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter von 9.00 Uhr bis zum Ende der 
Generaldebatte auch an der Zugangskontrolle möglich. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht 111.750 Stückaktien) 
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (InVision AG, 
Vorstand, Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf) zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung zugehen, spätestens am 22. 
April 2017 (24:00 Uhr). Jedem neuen Gegenstand der 
Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass 
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, 
steht den Antragstellern gemäß § 122 Abs. 3 AktG 
der Weg zu den Gerichten offen. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 
Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem über die 
Internetadresse der Gesellschaft unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
den Aktionären zugänglich gemacht. Die Ergänzung der 
Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 
AktG mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Soweit Aktionäre von ihrem Recht, Gegenanträge vor der 
Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden, 
Gebrauch machen wollen, sind diese ausschließlich 
an folgende Adresse zu richten: 
 
*InVision AG* 
*c/o Link Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 298* 
*oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de* 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die 
mit Begründung spätestens am 08. Mai 2017 (24:00 Uhr) 
unter der vorgenannten Adresse der Gesellschaft 
zugehen, werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
veröffentlicht. Anders adressierte Gegenanträge werden 
nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines 
Gegenantrags und seiner Begründung kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Die Ausschlusstatbestände sind im 
Einzelnen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
dargestellt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der 
InVision AG behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre 
zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung 
Gegenanträge stellen. Gegenanträge sind nur dann 
wirksam, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich 
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
während der Hauptversammlung Gegenanträge gegen einen 
oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem oder mehreren 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
unberührt. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl eines 
Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG gelten die 
vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist 
für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang 
spätestens am 08. Mai 2017, 24:00 Uhr) sinngemäß 
mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht 
begründet werden muss. Der Vorstand der InVision AG 
braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag 
bestimmte Angaben nicht enthält. Diese sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
beschrieben. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, 
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Abs. 
2 der Satzung ist der Versammlungsleiter befugt, das 
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen 
zu bestimmen. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen zur 
Hauptversammlung nach § 124a AktG auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser 
Internetseite. 
 
Düsseldorf, im April 2017 
 
*InVision AG, Düsseldorf* 
 
_Der Vorstand_ 
 
_Peter Bollenbeck Armand Zohari_ 
 
2017-04-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: InVision Aktiengesellschaft 
             Speditionstraße 5 
             40221 Düsseldorf 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@invision.de 
Internet:    http://www.invision.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
563811 2017-04-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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