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Dow Jones News
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DGAP-HV: HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HUGO BOSS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HUGO BOSS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2017 in Internationales Congresszentrum Stuttgart mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HUGO BOSS AG Metzingen ISIN DE000A1PHFF7 
WKN A1PHFF EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der 
 
am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10:00 Uhr, 
 
im Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, 
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der HUGO BOSS AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS 
   AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrates, des 
   Vorschlags des Vorstands für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 
   und des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen sind im Internet unter 
   hauptversammlung.hugoboss.com unter dem 
   Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zugänglich. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn der HUGO 
   BOSS AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe 
   von 183.040.000,00 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 2,60 Euro je 
   dividendenberechtigter Namensstammaktie 
   (69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   = 179.442.034,20 Euro 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2017, 
   fällig. 
 
   Die von der HUGO BOSS AG im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind 
   nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Namensstammaktien 
   entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833 
   Namensstammaktien, somit 3.597.965,80 Euro 
   wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG 
   gehaltenen eigenen Aktien bis zur 
   Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, 
   wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,60 
   Euro je dividendenberechtigter 
   Namensstammaktie der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu 
   beschließen: 
 
   Die 
 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Flughafenstr. 61 
    70629 Stuttgart 
 
   wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y 
   Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern 
   diese einer solchen prüferischen Durchsicht 
   unterzogen werden, bestellt. 
_HAUPTVERSAMMLUNG 2017 // WEITERE INFORMATIONEN_ 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017 
beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 
70.400.000 Namensstammaktien und somit eine Gesamtzahl 
der Stimmrechte 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte 
aus eigenen Namensstammaktien ruhen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung 
sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister 
als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehend 
bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, den 16. Mai 
2017, 24:00 Uhr MESZ, zugehen: 
 
 HUGO BOSS AG 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 
 oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können sich auch per Internet gemäß dem von der 
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link 
'Online-Service zur Hauptversammlung' anmelden. Den 
Online-Zugang erhalten Sie durch Eingabe Ihrer 
Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen 
Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen 
entnehmen können. Aktionäre, die sich mit einem selbst 
vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen 
Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert 
haben, verwenden anstelle der individuellen 
Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen 
der Registrierung vergeben haben. Mit ihrer Anmeldung 
(mit Aktionärsnummer und individueller Zugangsnummer 
oder nach Registrierung mit Aktionärsnummer und selbst 
vergebenem Zugangspasswort) können Sie bis Dienstag, 
den 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ Eintrittskarten 
bestellen. 
 
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen 
unser Internetservice bis Dienstag, den 16. Mai 2017, 
24:00 Uhr MESZ für Änderungen Ihrer 
Eintrittskartenbestellung und bis Montag, den 22. Mai 
2017, 24:00 Uhr MESZ für Vollmachts- und 
Weisungserteilung (sowie deren Änderung) zur 
Verfügung. Bei Anmeldungen durch Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen sowie Personen, Institute und 
Unternehmen, die diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 
135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellt sind, gelten Besonderheiten in Bezug auf 
die Nutzung unseres Internetservice. Einzelheiten 
entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten 
Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung 
genutzt werden kann, sowie auf der genannten 
Internetseite. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre - ohne ihr Recht auf Teilnahme an der 
Hauptversammlung einschränken zu wollen -, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung an die 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) können 
weitere Informationen über BNY Mellon Shareowner 
Services, P.O. Box 30170, College Station, TX 
77842-3170, USA, E-Mail: 
shrrelations@cpushareownerservices.com, erhalten. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages 
(Dienstag, 16. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen, 
da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der 
Zeit vom 17. Mai 2017 bis einschließlich 23. Mai 
2017 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Mai 2017 verarbeitet und berücksichtigt werden. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenannter Umschreibungsstopp bzw. Technical Record 
Date) ist daher der Ablauf des 16. Mai 2017. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter 
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
Bevollmächtigte, auch durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär 
oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 
AktG der Textform oder sind über den oben genannten 
Internetservice zur Hauptversammlung zu erteilen; § 135 
AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die 
Vollmachtserteilung, Aktionäre oder der Bevollmächtigte 
können für den Nachweis einer Vollmacht den 
Vollmachtsabschnitt auf dem Einladungsschreiben oder 
das im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com 
unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung 2017' zur 
Verfügung stehende Formular, benutzen; möglich ist aber 
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in 
Textform ausstellen. Für die Übermittlung des 
Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von 
Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und 
E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Abstimmung zur 
Verfügung: 
 
 HUGO BOSS AG 
 Hauptversammlung HUGO BOSS AG 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 
 oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr 
MESZ auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung im Internationalen Congresszentrum 
Stuttgart ICS, Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart, 
zur Verfügung. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die 
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung muss 
zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere 
der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
dem Bevollmächtigten über die Form der Vollmacht ab. 
Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem 
bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein 
Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte 
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten 
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG 
die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
*Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären, die im Aktienregister 
eingetragen sind, an, sich durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des 
Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die 
Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die 
Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach 
Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den 
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne 
solche ausdrückliche Weisungen wird das Stimmrecht 
nicht vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht kann 
das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte 
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die 
Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten für die 
Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis spätestens 
Montag, den 22. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ unter der 
nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 
 HUGO BOSS AG 
 Hauptversammlung HUGO BOSS AG 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 oder per Telefax: +49 69 25 62 70 49 
 oder per Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de 
 oder per Internet gemäß dem von der 
 Gesellschaft festgelegten Verfahren unter 
 hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Link 
 'Online-Service zur Hauptversammlung', 
 
Aktionäre, die die Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das 
Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre 
Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. 
Ihre Aktionärsnummer sowie das Zugangspasswort erhalten 
Sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung 
per Post übersandt; Aktionäre, die sich mit einem 
selbst vergebenen Zugangspasswort für den 
elektronischen Versand der Einladung zur 
Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle 
der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort, 
das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben. 
 
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die 
Erteilung, den Widerruf sowie die Änderung von 
Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft ab 9:00 Uhr MESZ die Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im 
Internationalen Congresszentrum Stuttgart ICS, 
Messepiazza, Saal C1, 70629 Stuttgart zur Verfügung. 
 
Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht 
entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter 
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden sich 
auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben 
übersandten Anmeldeformular sowie auf der genannten 
Internetseite. 
 
*Hinweise zur Nutzung des Internetservice bei 
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung steht Ihnen 
unser Internetservice für Änderungen Ihrer 
Vollmachts- und Weisungserteilung bis Montag, den 22. 
Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ zur Verfügung. Bei Anmeldungen 
durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie 
Personen, Institute und Unternehmen, die diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit §125 Abs. 5 AktG gleichgestellt sind, 
gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres 
Internetservice. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der 
oben genannten Internetseite. Bitte beachten Sie, dass 
Sie bei Nutzung des Internetservice zur 
Hauptversammlung keine Weisungen erteilen können zu 
etwaigen Abstimmungen über eventuelle 
Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen 
zugänglich beziehungsweise bekannt gemacht worden sind 
oder erst in der Hauptversammlung vorgebracht werden. 
Ebenso können über den Internetservice zur 
Hauptversammlung keine Wortmeldungen oder Fragen, keine 
Anträge und keine Widersprüche gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegengenommen werden. 
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem 
Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie 
auf der oben genannten Internetseite. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter 
hauptversammlung.hugoboss.com unter dem Menüpunkt 
'Hauptversammlung 2017' folgende Informationen und 
Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG): 
 
1. der Inhalt der Einberufung mit der 
   Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl 
   der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt 
   der Einberufung; 
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen, namentlich die unter Punkt 1 der 
   Tagesordnung genannten Unterlagen; 
3. Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
   Vertretung verwendet werden können. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
§§ 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen 
Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches 
Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form 
nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer 
Signatur nach dem Signaturgesetz) an den Vorstand der 
Gesellschaft (HUGO BOSS AG, Vorstand, Dieselstraße 
12, 72555 Metzingen, hauptversammlung@hugoboss.com) zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit 
Samstag, der 22. April 2017, 24:00 Uhr MESZ. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies 
gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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