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Dow Jones News
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DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Adler Modemärkte AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Adler Modemärkte AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2017 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Adler Modemärkte AG Haibach ISIN DE000A1H8MU2 
WKN A1H8MU Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 24. Mai 
2017, um 10.00 Uhr (MESZ), im Kleinen Saal der 
Stadthalle am Schloss in 63739 Aschaffenburg, 
Schloßplatz 1, ein. 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des Lageberichts für die 
   Adler Modemärkte AG und des Lageberichts für 
   den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des 
   Corporate Governance- und des 
   Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   www.adlermode-unternehmen.com 
 
   im Bereich Investor Relations unter der 
   Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 14. März 2017 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses 
   sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
   AktG bedarf es daher nicht, so dass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für 
   das am 31. Dezember 2017 endende 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dies umfasst 
   auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die 
   vor der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt 
   werden, soweit die prüferische Durchsicht 
   solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt 
   wird. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 18.510.000 Stück. 
Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben 
Aktiengattung an. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; 
die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
18.510.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung 
der Adler Modemärkte AG nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in 
§ 123 Abs. 4 AktG bestimmten Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 17. Mai 2017, 
24.00 Uhr (MESZ)* in Textform (§ 126b BGB) unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 _Adler Modemärkte AG_ 
 _c/o Link Market Services GmbH_ 
 _Landshuter Allee 10 _ 
 _80637 München_ 
 _Telefax: +49 (0) 89 21027 289_ 
 _E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de_ 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 
4 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform 
(§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf *Mittwoch, 
3. Mai 2017, 0.00 Uhr (MESZ)* (Nachweisstichtag), zu 
beziehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien nicht in einem 
von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut 
geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie von 
innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, 
Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituten ausgestellt werden; für 
diesen Nachweis gelten die vorgenannten Bestimmungen 
zur Textform in deutscher oder englischer Sprache, dem 
Nachweisstichtag und der Zugangsfrist entsprechend. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag 
erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei 
Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. Mit dem Nachweisstichtag geht 
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Insbesondere haben 
Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für 
Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und 
Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung, 
falls eine Dividende gezahlt werden sollte. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
die depotführende Bank oder ein sonstiges 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o _Link Market Services GmbH_ 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung werden den ordnungsgemäß 
angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
zugesandt und ist außerdem im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden 
gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
die Stimmrechtsvertreter der Adler Modemärkte AG, die 
das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien 
gemäß vorstehenden Voraussetzungen form- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Um die 
rechtzeitige Anmeldung der Aktien sicherzustellen, 
sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig bei der 
Depotbank eingehen. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, 
aufgrund erteilter Weisungen abzustimmen. Ihnen sind 
daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine 
ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen 
Gegenständen der Tagesordnung werden die 
Stimmrechtsvertreter der Adler Modemärkte AG das 
Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und 
Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das 
mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und 
Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird dieses 
Vollmachts- und Weisungsformular den Aktionären auch 
jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem 
im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' abrufbar. Vollmacht und Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld 
der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der 
oben für die Vollmachtserteilung angegebenen 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis 
spätestens zum *Dienstag, 23. Mai 2017, 24.00 Uhr 
(MESZ),* zugehen. Eine Erteilung von Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter am Tag der 
Hauptversammlung ist am An- und Abmeldeschalter bis zum 
Beginn der Abstimmungen möglich. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren 
Aktionären auch im Internet unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
Rechtzeitig abgegebene Vollmacht und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis 
*Dienstag, 23. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* schriftlich, 
in Textform oder elektronisch unter der oben genannten 
Adresse geändert oder widerrufen werden. Entscheidend 
ist der Eingang bei der Gesellschaft. Die persönliche 
Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten 
Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als 
Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Weisungen für 
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. 
Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter zur Antrag- 
und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
*Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen durch Briefwahl abgeben; 
eine Ermächtigung an den Vorstand, eine derartige 
Briefwahl vorzusehen, sieht § 21 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft ausdrücklich vor. Zur Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz (wie 
unter dem Punkt 'Teilnahme an der Hauptversammlung') 
nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf die 
Abstimmung über Beschlussvorschläge von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der 
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt 
gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären begrenzt. 
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
schriftlich, in Textform oder in elektronischer Form 
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum *Dienstag, 
23. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* unter der nachstehenden 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o _Link Market Services GmbH_ 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
 E-Mail: inhaberaktien@_linkmarketservices_.de 
 
Formulare zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden 
der Eintrittskarte beigefügt. Ein Formular zur 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist außerdem im 
Internet unter www.adlermode-unternehmen.com im Bereich 
Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
abrufbar. Es kann zudem unter der oben genannten 
Adresse per Post, per Telefax oder per E-Mail 
angefordert werden. Auf dem Formular finden Aktionäre 
weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte 
Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder 
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder 
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere 
Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl 
bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen 
können bis *Dienstag, 23. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* 
schriftlich, in Textform oder elektronisch unter der 
oben genannten Adresse geändert oder widerrufen werden. 
Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Briefwahlstimmen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine 
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch 
als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für 
mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge 
einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. 
Ebenso wenig können durch Briefwahl Wortmeldungen, 
Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen 
bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse erklärt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens *Sonntag, 23. 
April 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 Der Vorstand 
 c/o _Link Market Services GmbH_ 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 
Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet 
unter 
 
www.adlermode-unternehmen.com 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Die geänderte 
Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 
AktG mitgeteilt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind 
unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer 
Begründung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an 
die nachstehende Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zu richten: 
 
 Adler Modemärkte AG 
 c/o _Link Market Services GmbH_ 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 210 27 298 
 E-Mail: antraege@_linkmarketservices_.de 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, also bis spätestens *Dienstag, 9. Mai 
2017, 24.00 Uhr (MESZ)*, unter dieser Adresse 
eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige 
Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter 
www.adlermode-unternehmen.com im Bereich Investor 
Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter 
bestimmten Umständen muss ein fristgemäß 
eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht 
werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der 
Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen 
würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder 
wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss 
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
auch ohne vorherige Übersendung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 

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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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