DJ DGAP-HV: Medigene AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Medigene AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Medigene AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Medigene AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN: A1X3W0
ISIN: DE000A1X3W00 Wir laden unsere Aktionäre zu der
*am Mittwoch, den 24. Mai 2017, 10:00 Uhr (MESZ),*
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2016, des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2016, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß
§§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten
Konzernabschluss am 21. März 2017 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der
Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben
gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alle Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, alle Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
sowie zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen.
5. *Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder;
Satzungsänderung*
Im Hinblick auf § 95 Satz 3 AktG kann die Hauptversammlung der
Gesellschaft nunmehr einen Aufsichtsrat wählen, der sich aus
mindestens drei Personen zusammensetzt, aber nicht zwingend
durch drei teilbar sein muss. Diese Vorschrift wurde im Rahmen
der Aktienrechtsnovelle Anfang 2016 geändert und gibt nicht
dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Aktiengesellschaften
größere Flexibilität in der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats. Derzeit legt die Satzung der Gesellschaft in §
10 Abs. 1 Satzung fest, dass der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern besteht. Dies soll geändert und die Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder auf sechs erhöht werden.
Dies vorausgeschickt schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu
beschließen:
§ 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.'
6. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1 AktG und §
10 der Satzung der Medigene AG zusammen und besteht derzeit
aus drei Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der
Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat
ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen. Soweit
die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, erfolgt
die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 10
Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das erste Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, wird in jedem Fall mitgerechnet. Die von
der Hauptversammlung vom 11. August 2016 unter
Tagesordnungspunkt 6 gewählten bisherigen drei Mitglieder des
Aufsichtsrats wurden unter derselben Maßgabe für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, gewählt. Somit läuft deren Amtszeit
voraussichtlich bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2019.
In Hinblick auf Tagesordnungspunkt 6 dieser Hauptversammlung,
welcher eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs
Mitglieder vorsieht, sind drei neue Mitglieder des
Aufsichtsrats zu wählen. Deren Amtszeit soll der Amtszeit der
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder entsprechen, so dass auch
deren Amtszeit voraussichtlich bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2019 andauert. Die neuen drei
Mitglieder des Aufsichtsrats sollen somit für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung
für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt, gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge
gebunden. Der Wahlvorschlag für die neuen
Aufsichtsratsmitglieder sieht im Einklang mit § 95 Satz 3 AktG
und aus den vorgenannten Gründen die Neuwahl von drei
Mitgliedern vor, wobei diese Mitglieder mit Wirkung ab dem
Zeitpunkt der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 zu
beschließenden Satzungsänderung wirksam gewählt werden
sollen.
Der Aufsichtsrat schlägt nun vor, die nachfolgend unter lit.
a), b) und c) genannten Personen mit Wirkung ab Eintragung der
in der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 unter
Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Satzungsänderung in das
Handelsregister zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die
Bestellung der unter lit. a), b) und c) genannten Personen
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
welche über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit (also voraussichtlich die
Hauptversammlung 2019) beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird mitgerechnet.
a) Herr Dr. Keith Manchester
Ausgeübter Beruf: Managing Director und
Head of Life Sciences QVT Financial LP,
New York, NY, USA
Wohnort: New York, USA
b) Herr Dr. Gerd Zettlmeissl
Ausgeübter Beruf: selbständiger Berater
Immunoprophylaxe/-therapie
Wohnort: Wien, Österreich
c) Herr Ronald Scott
Ausgeübter Beruf: Chief Executive Officer
von Basilea Pharmaceutical International
Ltd., Basel, Schweiz
Wohnort: Riehen, Schweiz
Mandate:
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den
nachfolgend unter (i) aufgeführten Gesellschaften Mitglied
eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter
(ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens.
a) Dr. Keith Manchester
(i) keine
(ii) Arbutus Biopharma Corporation,
Kanada (börsennotiert): Director
seit 2015
Myovant Sciences Ltd., Bermuda
(börsennotiert): Director seit
October 2016
Roivant Sciences, Inc., Delaware,
USA: Director seit 2014; und
Roivant Sciences Ltd., Bermuda:
Director seit 2014
b) Dr. Gerd Zettlmeissl
(i) keine
(ii) ASIT biotech, Brüssel, Belgien
(börsennotiert): Mitglied seit
2011, Vorsitzender des
Aufsichtsrates seit 2017
MSD Wellcome Trust Hilleman
Laboratories, Neu-Delhi, Indien
(Non-Profit): Vorsitzender des
Aufsichtsrats seit 2013
Themis Bioscience GmbH, Wien,
Österreich, Vorsitzender des
Aufsichtsrats seit 2015
Aeras, Rockville, MD, USA
(Non-Profit): Mitglied des
Aufsichtsrats seit 2011
c) Herr Ronald Scott
(i) keine
(ii) keine
Weitergehende Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten
stehen im Internet unter
http://www.medigene.de/investoren-medien/hauptversammlung/2017
zur Ansicht zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass die
vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht einer der
vorgeschlagenen Kandidaten in nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Medigene AG oder zu deren
Konzernunternehmen, den Organen der Medigene AG oder einem
wesentlich an der Medigene AG beteiligten Aktionär. Der
Kandidat Herr Keith Manchester ist Managing Director und Head
of Life Sciences QVT Financial LP. QVT Financial LP ist ein
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: Medigene AG: Bekanntmachung der -2-
wesentlich an der Medigene AG beteiligter Aktionär. Aufgrund der letzten Stimmrechtsmeldung vom 02. Januar 2017 hält QVT Financial LP 14,58 % der Anteile an der Medigene AG. Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Insbesondere wird das zukünftig dann aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsratsgremium mit mindestens 50 % unabhängigen Mitgliedern besetzt sein. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 20.148.059 (in Worten: zwanzig Millionen einhundertachtundvierzigtausend neunundfünfzig) auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien), die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen ist. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch 'technical record date' genannt) maßgeblich, weil vom 18. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Tag der Hauptversammlung, dem 24. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), aus abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 AktG ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. Da im Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 24. Mai 2017 als Aktionär nur gilt, wer als solcher am 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung über Aktien Auswirkungen auf die Teilnahme- und Stimmberechtigung haben. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG. Die Anmeldung des Aktionärs hat zumindest in Textform (§ 126b BGB) an folgende Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu erfolgen: Medigene AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889690633 E-Mail: medigene@better-orange.de Die Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird den Aktionären, die am 10. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung ist alternativ unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse möglich: https://aktionaersservice.de/medigene_de Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären, die am 10. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung per Post übersandt. Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Auch neue Aktionäre, die nach dem 10. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), bis 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt wird, können sich zumindest in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden. Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Ein teilnahmeberechtigter Aktionär kann sich gemäß § 16 Absatz 3 der Satzung in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden: Medigene AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889690633 E-Mail: medigene@better-orange.de Die Better Orange IR & HV AG ist für Erklärungen zur Erteilung bzw. zum Widerruf einer Vollmacht die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Der Widerruf der Vollmacht kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen. Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft ist alternativ auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre über folgende Internet-Adresse möglich: https://aktionaersservice.de/medigene_de Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus § 135 AktG nicht etwas anderes ergibt. Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um den Nachweis der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir Sie, den vollständigen Namen bzw. die Firma, den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift und die Aktionärsnummer des Aktionärs anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte übersandt werden kann. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Das allgemeine Textformerfordernis gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu Bevollmächtigenden eine besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 oder §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem vorher bei dem Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung, der Institution bzw. Person erkundigen, ob dieses bzw. diese in der Hauptversammlung der Medigene AG vertreten bzw. anwesend sein wird. In diesem Fall ist die Vollmacht direkt gegenüber dem Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung, Institution oder Person und so rechtzeitig zu erteilen, dass das Kreditinstitut, die Aktionärsvereinigung, die Institution bzw. die Person den Aktionär fristgerecht bis 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung anmelden kann. Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten sind, nur erteilen, wenn die Vollmacht dies gestattet, siehe § 135 Absatz 5 Satz 1 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 AktG oder §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG). Ein Formular zur Eintrittskartenbestellung für einen Bevollmächtigten und die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den am 10. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Außerdem befindet sich auf dem Stimmkartenbogen, der bei Einlass zur Hauptversammlung ausgehändigt wird, ein Formular zur Bevollmächtigung während der Hauptversammlung. Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten enthalten auf der Rückseite ebenfalls ein Formular zur Vollmachtserteilung. Ein entsprechendes Formular steht ferner über die Internetadresse www.medigene.de/investoren-medien/hauptversammlung/2017 zum Abruf zur Verfügung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte zurückweisen. Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch die Mitarbeiter der Medigene AG Frau Julia Hofmann oder Herrn Christian Schmid als von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär frist- und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden. Wenn ein Aktionär Frau Hofmann oder Herrn Schmid bevollmächtigen möchte, muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wird, Weisung erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll; Frau Hofmann und Herr Schmid sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich. Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter hat in Textform (§ 126b BGB) an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu erfolgen. Die Better Orange IR & HV AG ist für Erklärungen zur Erteilung bzw. zum Widerruf einer Vollmacht und die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter die Empfangsbevollmächtigte der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Alternativ kann die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Weg unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre über folgende Internetadresse erfolgen: https://aktionaersservice.de/medigene_de Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich. Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre sowie ein Formular unter anderem zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und zur Weisungserteilung an diese werden den am 10. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung per Post übersandt. Dieses Formular kann kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Ein entsprechendes Formular steht auch über die Internetadresse www.medigene.de/investoren-medien/hauptversammlung/2017 zum Abruf zur Verfügung. Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen soll diese bzw. dieser der Gesellschaft bis zum 23. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder über den passwortgeschützten Internetservice unter https://aktionaersservice.de/medigene_de zugehen. Der Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung oder durch die Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Bevollmächtigten erfolgen. Während der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter durch Nutzung des auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Rechte der Aktionäre _Ergänzung der Tagesordnung_ Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht zum Zeitpunkt der Einberufung 1.007.402 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Die Anschrift lautet: Medigene AG Vorstand Lochhamer Straße 11 82152 Planegg/Martinsried Deutschland Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden. _Gegenanträge und Wahlvorschläge_ Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.medigene.de/investoren-medien/hauptversammlung/2017 zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 9. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: Medigene AG Investor Relations Frau Julia Hofmann Lochhamer Straße 11 82152 Planegg/Martinsried Deutschland Telefax: +49 (0)89 2000332920 E-Mail: gegenantraege.hv2017@medigene.com Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer oder die Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden
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April 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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