DJ DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-10 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne Wertpapierkennnummer (WKN) 520 160 International Securities Identification Number (ISIN) DE0005201602 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 19. Mai 2017, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), in der Niedersachsenhalle im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) am 22. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die Internetadresse www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversamm lung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 5.521.613,65 wie folgt zu verwenden: a) Zahlung einer Dividende EUR 2.348.422,75 von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stammaktie für das Geschäftsjahr 2016 und b) Vortrag des EUR 3.173.190,90 verbleibenden Betrages in Höhe von auf neue Rechnung Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 206.309 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. Mai 2017, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen gemäß §§ 37w Abs. 7, 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2017 und 2018 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 6. *Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat* Herr Donatus Albrecht hat sein Mandat zum 20. Juni 2016 niedergelegt. Seine reguläre Amtszeit hätte mit Ablauf der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. An Stelle von Herrn Donatus Albrecht wurde Herr Daniël M.G. van Vlaardingen auf im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat seitens des Vorsitzenden des Aufsichtsrats gestellten Antrag mit Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (Registergericht) vom 24. August 2016 für die Zeit bis zur Behebung des Mangels zum neuen Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Herr Daniël M.G. van Vlaardingen soll nun durch die Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Die Herren Dr. Frank Forster, Dr. Dirk Markus und Dr. Martin Schoefer haben ihre jeweiligen Mandate mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 niedergelegt. Ihre reguläre Amtszeit hätte jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Herr Frank Schübel, Vorstandssprecher der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, hat dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft am 3. Januar 2017 mitgeteilt, dass er seine am 30. Oktober 2017 endende Vorstandsbestellung nicht verlängern wird. Herr Schübel hat dabei die Absicht erklärt, der Unternehmensgruppe sein Know-how künftig als Mitglied des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zur Verfügung zu stellen, auch um strategische Kontinuität und Kompetenz weiter zu gewährleisten. Die Vorstandsbestellung von Herrn Schübel endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2017. Aktionäre, die zusammen mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Frank Schübel durch Nachwahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag zu eigen gemacht und schlägt nachfolgend Herrn Frank Schübel zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Arbeitnehmervertretern und sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Anteilseignervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor, a) Herrn Prof. Dr. Roland Klose, wohnhaft in Würzburg, Deutschland, Professor für Betriebswirtschaftslehre, FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Essen / Nürnberg, Deutschland, b) Herrn Hendrik H. van der Lof, wohnhaft in Almelo, Niederlande, Geschäftsführer der Via Finis Invest B.V., Almelo, Niederlande, c) Herrn Frank Schübel, wohnhaft in Gräfelfing, Deutschland, bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 Sprecher des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne, Deutschland, ab dem 1. Juni 2017 Geschäftsführer der Teekanne GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland,
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April 10, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
d) Herrn Daniël M.G. van Vlaardingen, wohnhaft in Hilversum, Niederlande, Geschäftsführer der Monolith Investment Management B.V., Amsterdam, Niederlande, mit Wirkung ab Beendigung der für den 19. Mai 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat für die Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* a) Herr Prof. Dr. Roland Klose: Herr Prof. Dr. Klose ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. b) Herr Hendrik H. van der Lof: Herr van der Lof ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Herr van der Lof ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Monolith N.V., Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) - TIIN Buy-Out & Growth Fund B.V., Naarden, Niederlande (Vorsitzender des Aufsichtsrats) c) Herr Frank Schübel: Herr Schübel ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Herr Schübel ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. d) Herr Daniël M.G. van Vlaardingen: Herr van Vlaardingen ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* - Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Prof. Dr. Roland Klose und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihren Konzernunternehmen, den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. - Herr Hendrik H. van der Lof ist Mitglied des Aufsichtsrats der niederländischen Investmentgesellschaft Monolith N.V., einem Unternehmen der Monolith-Investmentgruppe, Amsterdam, Niederlande. Die Stichting Administratiekantoor Monolith, Amsterdam, Niederlande, und die Monolith Duitsland B.V., Amsterdam, Niederlande, halten aktuell indirekt bzw. direkt rund 10,4 % der stimmberechtigten Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Zwischen Herrn van der Lof und der Monolith Duitsland B.V. als direkt wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligtem Aktionär bestehen daher persönliche und geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn van der Lof und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihren Konzernunternehmen, den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. - Herr Frank Schübel ist aktuell Mitglied und Sprecher des Vorstands der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Seine Vorstandsbestellung endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2017. Herr Schübel hält darüber hinaus gemeinsam mit seiner Ehefrau rund 0,4 % der stimmberechtigten Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Zwischen Herrn Schübel und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft bestehen daher persönliche und geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn Schübel und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihren Konzernunternehmen, den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. - Herr Daniël M.G. van Vlaardingen ist Geschäftsführer der niederländischen Investmentgesellschaft Monolith Investment Management B.V., einem Unternehmen der Monolith-Investmentgruppe, Amsterdam, Niederlande. Die Stichting Administratiekantoor Monolith, Amsterdam, Niederlande, und die Monolith Duitsland B.V., Amsterdam, Niederlande, halten aktuell indirekt bzw. direkt rund 10,4 % der stimmberechtigten Aktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Zwischen Herrn van Vlaardingen und der Stichting Administratiekantoor Monolith sowie der Monolith Duitsland B.V. als indirekt bzw. direkt wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären bestehen daher persönliche und geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herrn van Vlaardingen und der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und ihren Konzernunternehmen, den Organen der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und sonstigen wesentlich an der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft unter http://www.berentzen-gruppe.de/termine/hauptversammlung zugänglich. 7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Vergütung) zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung* Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde letztmalig im Jahr 2012 angepasst. Seitdem erhalten die Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ausschließlich eine feste Vergütung, welche zuvor zuletzt im Jahr 2003 angepasst wurde. Um den über die vergangenen Jahre gestiegenen Anforderungen an die Komplexität der Aufgaben und der Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Rechnung zu tragen, soll die Vergütungsstruktur mit Rückwirkung zum 1. Januar 2017 auf ein diesen Aufgaben und der Lage der Gesellschaft angemessenes Verhältnis angepasst werden. Wie bislang soll den Mitgliedern des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen auch künftig ausschließlich eine feste Vergütung gewährt werden. Eine ausschließlich feste Vergütung widerspricht auch nicht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Entsprechend des § 14 Abs. 2 der Satzung, der unverändert bleiben soll, ist die Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Dementsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: a) § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: '(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält als Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr Euro 17.000,00. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die Jahresvergütung das Doppelte, für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden das Eineinhalbfache des in Satz 1 genannten Betrages. Zusätzlich zu der in Satz 1 festgelegten Vergütung erhalten Mitglieder für jede Mitgliedschaft in einem Ausschuss ein Viertel und für jeden Vorsitz in einem Ausschuss die Hälfte der Jahresvergütung für jedes volle Geschäftsjahr.' b) Mit Wirksamkeit der Satzungsregelung
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April 10, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)