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DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.05.2017 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne Wertpapierkennnummer (WKN) 
520 160 International Securities Identification Number (ISIN) 
DE0005201602 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am Freitag, dem 19. Mai 2017, 
10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
in der Niedersachsenhalle im Hannover Congress Centrum, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, 
stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 
   Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz 
   (AktG) am 22. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat 
   den Konzernabschluss gebilligt. 
 
   Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG 
   nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich 
   zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind 
   über die Internetadresse 
   www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversamm 
   lung/ zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 5.521.613,65 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende  EUR 2.348.422,75 
      von EUR 0,25 je 
      dividendenberechtigter 
      Stammaktie für das 
      Geschäftsjahr 2016 
      und 
   b) Vortrag des              EUR 3.173.190,90 
      verbleibenden Betrages 
      in Höhe von auf neue 
      Rechnung 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von 
   der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
   unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 206.309 eigenen 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung 
   kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,25 je dividendenberechtigter 
   Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. 
   Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 24. Mai 2017, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt. 
5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Finanz- und 
   Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
   Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017, zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y 
   Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
   Finanzinformationen gemäß §§ 37w Abs. 7, 37y Nr. 2 
   des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2017 und 
   2018 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
   bestellt. 
6. *Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Donatus Albrecht hat sein Mandat zum 20. Juni 2016 
   niedergelegt. Seine reguläre Amtszeit hätte mit Ablauf 
   der Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt. An Stelle von Herrn Donatus Albrecht 
   wurde Herr Daniël M.G. van Vlaardingen auf im 
   Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat seitens des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats gestellten Antrag mit 
   Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (Registergericht) 
   vom 24. August 2016 für die Zeit bis zur Behebung des 
   Mangels zum neuen Aufsichtsratsmitglied der 
   Gesellschaft bestellt. Herr Daniël M.G. van Vlaardingen 
   soll nun durch die Hauptversammlung zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats gewählt werden. 
 
   Die Herren Dr. Frank Forster, Dr. Dirk Markus und Dr. 
   Martin Schoefer haben ihre jeweiligen Mandate mit 
   Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 19. Mai 2017 niedergelegt. Ihre 
   reguläre Amtszeit hätte jeweils mit Ablauf der 
   Hauptversammlung geendet, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt. 
 
   Herr Frank Schübel, Vorstandssprecher der 
   Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, hat dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft am 3. Januar 
   2017 mitgeteilt, dass er seine am 30. Oktober 2017 
   endende Vorstandsbestellung nicht verlängern wird. Herr 
   Schübel hat dabei die Absicht erklärt, der 
   Unternehmensgruppe sein Know-how künftig als Mitglied 
   des Aufsichtsrats der Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft zur Verfügung zu stellen, auch um 
   strategische Kontinuität und Kompetenz weiter zu 
   gewährleisten. Die Vorstandsbestellung von Herrn 
   Schübel endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 19. Mai 2017. 
 
   Aktionäre, die zusammen mehr als 25 Prozent der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben 
   gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG 
   vorgeschlagen, Herrn Frank Schübel durch Nachwahl als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Der Aufsichtsrat hat sich diesen Aktionärswahlvorschlag 
   zu eigen gemacht und schlägt nachfolgend Herrn Frank 
   Schübel zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 1 Abs. 
   1 Nr. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 
   der Satzung aus drei Arbeitnehmervertretern und sechs 
   von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Anteilseignervertretern zusammen. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
   ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt 
   gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung für den Rest der 
   Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Nominierungsausschusses, 
   vor, 
 
   a) Herrn Prof. Dr. Roland Klose, wohnhaft in 
      Würzburg, Deutschland, Professor für 
      Betriebswirtschaftslehre, FOM Hochschule 
      für Oekonomie & Management, Essen / 
      Nürnberg, Deutschland, 
   b) Herrn Hendrik H. van der Lof, wohnhaft in 
      Almelo, Niederlande, Geschäftsführer der 
      Via Finis Invest B.V., Almelo, 
      Niederlande, 
   c) Herrn Frank Schübel, wohnhaft in 
      Gräfelfing, Deutschland, bis zum Ablauf 
      der Hauptversammlung am 19. Mai 2017 
      Sprecher des Vorstands der 
      Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, 
      Haselünne, Deutschland, ab dem 1. Juni 
      2017 Geschäftsführer der Teekanne GmbH & 
      Co. KG, Düsseldorf, Deutschland, 

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April 10, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

d) Herrn Daniël M.G. van Vlaardingen, 
      wohnhaft in Hilversum, Niederlande, 
      Geschäftsführer der Monolith Investment 
      Management B.V., Amsterdam, Niederlande, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 19. Mai 2017 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat für die 
   Amtszeit zu wählen, die mit Beendigung der 
   Hauptversammlung endet, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
   a) Herr Prof. Dr. Roland Klose: 
 
      Herr Prof. Dr. Klose ist nicht Mitglied 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   b) Herr Hendrik H. van der Lof: 
 
      Herr van der Lof ist nicht Mitglied in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten. 
 
      Herr van der Lof ist Mitglied in 
      folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Monolith N.V., Amsterdam, Niederlande 
        (Mitglied des Aufsichtsrats) 
      - TIIN Buy-Out & Growth Fund B.V., 
        Naarden, Niederlande (Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats) 
   c) Herr Frank Schübel: 
 
      Herr Schübel ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - Doornkaat Aktiengesellschaft, Norden, 
        Deutschland (Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats) 
 
      Herr Schübel ist nicht Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   d) Herr Daniël M.G. van Vlaardingen: 
 
      Herr van Vlaardingen ist nicht Mitglied 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
   *Angaben zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex:* 
 
   - Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
     bestehen zwischen Herrn Prof. Dr. Roland 
     Klose und der Berentzen-Gruppe 
     Aktiengesellschaft und ihren 
     Konzernunternehmen, den Organen der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
     sonstigen wesentlich an der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
     beteiligten Aktionären keine für die 
     Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
     maßgebenden persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen, deren 
     Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des 
     Deutschen Corporate Governance Kodex 
     empfohlen wird. 
   - Herr Hendrik H. van der Lof ist Mitglied 
     des Aufsichtsrats der niederländischen 
     Investmentgesellschaft Monolith N.V., 
     einem Unternehmen der 
     Monolith-Investmentgruppe, Amsterdam, 
     Niederlande. Die Stichting 
     Administratiekantoor Monolith, Amsterdam, 
     Niederlande, und die Monolith Duitsland 
     B.V., Amsterdam, Niederlande, halten 
     aktuell indirekt bzw. direkt rund 10,4 % 
     der stimmberechtigten Aktien der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. 
     Zwischen Herrn van der Lof und der 
     Monolith Duitsland B.V. als direkt 
     wesentlich an der Berentzen-Gruppe 
     Aktiengesellschaft beteiligtem Aktionär 
     bestehen daher persönliche und 
     geschäftliche Beziehungen im Sinne der 
     Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
     Governance Kodex. Im Übrigen bestehen 
     nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
     zwischen Herrn van der Lof und der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
     ihren Konzernunternehmen, den Organen der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
     sonstigen wesentlich an der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
     beteiligten Aktionären keine für die 
     Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
     maßgebenden persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen, deren 
     Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des 
     Deutschen Corporate Governance Kodex 
     empfohlen wird. 
   - Herr Frank Schübel ist aktuell Mitglied 
     und Sprecher des Vorstands der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. Seine 
     Vorstandsbestellung endet mit Wirkung zum 
     Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
     am 19. Mai 2017. Herr Schübel hält darüber 
     hinaus gemeinsam mit seiner Ehefrau rund 
     0,4 % der stimmberechtigten Aktien der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. 
     Zwischen Herrn Schübel und der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
     bestehen daher persönliche und 
     geschäftliche Beziehungen im Sinne der 
     Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
     Governance Kodex. Im Übrigen bestehen 
     nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
     zwischen Herrn Schübel und der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
     ihren Konzernunternehmen, den Organen der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
     sonstigen wesentlich an der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
     beteiligten Aktionären keine für die 
     Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
     maßgebenden persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen, deren 
     Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des 
     Deutschen Corporate Governance Kodex 
     empfohlen wird. 
   - Herr Daniël M.G. van Vlaardingen ist 
     Geschäftsführer der niederländischen 
     Investmentgesellschaft Monolith Investment 
     Management B.V., einem Unternehmen der 
     Monolith-Investmentgruppe, Amsterdam, 
     Niederlande. Die Stichting 
     Administratiekantoor Monolith, Amsterdam, 
     Niederlande, und die Monolith Duitsland 
     B.V., Amsterdam, Niederlande, halten 
     aktuell indirekt bzw. direkt rund 10,4 % 
     der stimmberechtigten Aktien der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft. 
     Zwischen Herrn van Vlaardingen und der 
     Stichting Administratiekantoor Monolith 
     sowie der Monolith Duitsland B.V. als 
     indirekt bzw. direkt wesentlich an der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
     beteiligten Aktionären bestehen daher 
     persönliche und geschäftliche Beziehungen 
     im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
     Corporate Governance Kodex. Im 
     Übrigen bestehen nach Einschätzung 
     des Aufsichtsrats zwischen Herrn van 
     Vlaardingen und der Berentzen-Gruppe 
     Aktiengesellschaft und ihren 
     Konzernunternehmen, den Organen der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft und 
     sonstigen wesentlich an der 
     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft 
     beteiligten Aktionären keine für die 
     Wahlentscheidung der Hauptversammlung 
     maßgebenden persönlichen oder 
     geschäftlichen Beziehungen, deren 
     Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 des 
     Deutschen Corporate Governance Kodex 
     empfohlen wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass 
   die vorgeschlagenen Kandidaten jeweils den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit Ziffer 
   5.4.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex die 
   Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   vorzunehmen. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind auf der Internetseite der Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft unter 
 
   http://www.berentzen-gruppe.de/termine/hauptversammlung 
 
   zugänglich. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der 
   Satzung (Vergütung) zur Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde 
   letztmalig im Jahr 2012 angepasst. Seitdem erhalten die 
   Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 14 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft ausschließlich eine feste 
   Vergütung, welche zuvor zuletzt im Jahr 2003 angepasst 
   wurde. Um den über die vergangenen Jahre gestiegenen 
   Anforderungen an die Komplexität der Aufgaben und der 
   Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats und 
   seiner Ausschüsse Rechnung zu tragen, soll die 
   Vergütungsstruktur mit Rückwirkung zum 1. Januar 2017 
   auf ein diesen Aufgaben und der Lage der Gesellschaft 
   angemessenes Verhältnis angepasst werden. 
 
   Wie bislang soll den Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   neben dem Ersatz ihrer Auslagen auch künftig 
   ausschließlich eine feste Vergütung gewährt 
   werden. Eine ausschließlich feste Vergütung 
   widerspricht auch nicht den Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   Entsprechend des § 14 Abs. 2 der Satzung, der 
   unverändert bleiben soll, ist die Vergütung nach Ablauf 
   des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. 
 
   Dementsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   a) § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
      wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '(1) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält 
           als Vergütung für jedes volle 
           Geschäftsjahr Euro 17.000,00. Für 
           den Aufsichtsratsvorsitzenden 
           beträgt die Jahresvergütung das 
           Doppelte, für den stellvertretenden 
           Aufsichtsratsvorsitzenden das 
           Eineinhalbfache des in Satz 1 
           genannten Betrages. Zusätzlich zu 
           der in Satz 1 festgelegten 
           Vergütung erhalten Mitglieder für 
           jede Mitgliedschaft in einem 
           Ausschuss ein Viertel und für jeden 
           Vorsitz in einem Ausschuss die 
           Hälfte der Jahresvergütung für 
           jedes volle Geschäftsjahr.' 
   b) Mit Wirksamkeit der Satzungsregelung 

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