Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in
Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-11 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
QSC AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN
DE0005137004 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, 24. Mai 2017, um 10:00 Uhr (MESZ)
im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29-37, 50667
Köln)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der QSC AG zum 31. Dezember 2016 mit dem
Lagebericht für die Gesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016 mit dem Lagebericht für den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016 in Gesellschaft und
Konzern und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden.
Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu Punkt 1 der
Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 von
4.489.357,04 Euro wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer = 3.725.174,61 Euro
Dividende von 0,03 Euro
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue = 764.182,43 Euro
Rechnung
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag in vorstehendem
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
basieren auf dem am 16. März 2017
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe
von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in
124.172.487 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von
Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von 0,03 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Anpassung wird dabei wie folgt
durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf die
Hauptversammlung folgenden Geschäftstag
fällig, also am 29. Mai 2017.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für
das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Berlin und Niederlassung in Köln zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017
zu wählen.
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
124.172.487,00 Euro und ist in 124.172.487
auf den Namen lautende Stückaktien ohne
Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 124.172.487 beträgt. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen sind und
sich spätestens am 17. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ) (maßgeblich ist der Eingang der
Anmeldung), schriftlich, per Telefax oder auf
dem nachfolgend bezeichneten elektronischen
Weg bei der nachfolgend bezeichneten Stelle
angemeldet haben.
Alle spätestens zu Beginn des 14. Tages vor
der Hauptversammlung (also am 10. Mai 2017,
0:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre erhalten von der
Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche
Einladung nebst einem Anmeldeformular mit
portofreiem, adressiertem Rückumschlag.
Richten Sie Ihre Anmeldungen bitte an
folgende Adresse:
postalisch: QSC AG, Aktionärsservice
Postfach 1460
61365 Friedrichsdorf
per Telefax: +49 69 2222 342 93
oder
per E-Mail: qsc.hv@linkmarketservices.de
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer
Anmeldung, wenn Sie dafür die Ihnen
übersandten Anmeldeformulare und nach
Möglichkeit den Postweg wählen.
Für Aktionäre, die später als am 10. Mai
2017, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
eingetragen werden, ist der rechtzeitige
Versand einer persönlichen Einladung durch
die Gesellschaft nicht mehr gewährleistet.
Sie haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung
selbst zu formulieren und schriftlich, per
Telefax oder auf elektronischem Weg an die
oben genannte Adresse, Telefaxnummer bzw.
E-Mail-Adresse zu richten.
Die Anmeldung muss die Identität des
Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen, sie
sollte daher den vollständigen Namen des
Aktionärs, seine Anschrift und seine
Aktionärsnummer enthalten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67
Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl
der einem Teilnahmeberechtigten in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist
demgemäß der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus
arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom
Ablauf des 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)
(sogenannter Technical Record Date), bis zum
Schluss der Hauptversammlung keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
werden (sogenannter Umschreibestopp). Der
Stand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand
nach der letzten Umschreibung am 17. Mai
2017, 24:00 Uhr (MESZ). Aktionäre können
trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien
verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien,
deren Umschreibungsanträge nach dem 17. Mai
2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte in
der Hauptversammlung aus diesen Aktien nur
dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem
noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen. Eintragungen im
Aktienregister können über die jeweilige
Depotbank bewirkt werden.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind und nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in
der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
© 2017 Dow Jones News
