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DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Offenburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-11 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch 
ISIN: DE0006968001//WKN: 696 800 Einladung zur 
Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Progress-Werk Oberkirch AG am *Dienstag, 23. Mai 2017, 
14.00 Uhr,* 
in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, 
Moltkestraße 31, 77652 Offenburg. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Progress-Werk Oberkirch AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch 
   AG und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen werden der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss am 29. März 2017 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist demzufolge zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft 
   in Höhe von 5.000.620,15 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          5.000.000,00 EUR 
   Dividende von 1,60 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   620,15 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der 
   seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 29. 
   Mai 2017. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb 
   eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 
   71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand 
   und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
   unverändert eine Ausschüttung von 1,60 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017 und für das Geschäftsjahr 2018 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 
3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
*Anmeldung* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und 
der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse bis spätestens zum 16. Mai 2017, 24:00 
Uhr (Anmeldeschlusstag) zugehen. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035 H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: +49 711 127-79264 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b 
BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen (Nachweisstichtag), also auf den 2. Mai 2017, 
0:00 Uhr. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen 
Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine 
Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag 
erworbenen Aktien kein Teilnahme- und Stimmrecht 
hergeleitet werden. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine 
Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere 
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei 
denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution; hier können 
Besonderheiten gelten, weshalb die Aktionäre in einem 
solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: +49 7802 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird 
den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt 
und ist außerdem im Internet unter 
www.progress-werk.de über den Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre 
werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung bietet die 
Gesellschaft auch dieses Jahr ihren Aktionären wieder 
an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht zusätzlich 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden. Die 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige 

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April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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