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DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch -2-

DJ DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Offenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Offenburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-11 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft Oberkirch 
ISIN: DE0006968001//WKN: 696 800 Einladung zur 
Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Progress-Werk Oberkirch AG am *Dienstag, 23. Mai 2017, 
14.00 Uhr,* 
in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, 
Moltkestraße 31, 77652 Offenburg. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Progress-Werk Oberkirch AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch 
   AG und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen werden der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss am 29. März 2017 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist demzufolge zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft 
   in Höhe von 5.000.620,15 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          5.000.000,00 EUR 
   Dividende von 1,60 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   620,15 EUR 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der 
   seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 29. 
   Mai 2017. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb 
   eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 
   71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand 
   und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
   unverändert eine Ausschüttung von 1,60 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers 
   für die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017 und für das Geschäftsjahr 2018 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 
3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
*Anmeldung* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und 
der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse bis spätestens zum 16. Mai 2017, 24:00 
Uhr (Anmeldeschlusstag) zugehen. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035 H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: +49 711 127-79264 
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b 
BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen (Nachweisstichtag), also auf den 2. Mai 2017, 
0:00 Uhr. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen 
Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine 
Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag 
erworbenen Aktien kein Teilnahme- und Stimmrecht 
hergeleitet werden. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine 
Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
Sorge zu tragen. 
 
*Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere 
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei 
denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 
Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution; hier können 
Besonderheiten gelten, weshalb die Aktionäre in einem 
solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: +49 7802 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird 
den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt 
und ist außerdem im Internet unter 
www.progress-werk.de über den Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre 
werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung bietet die 
Gesellschaft auch dieses Jahr ihren Aktionären wieder 
an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht zusätzlich 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden. Die 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung 
werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Zur Ausübung 
anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von 
Fragen oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, 
stehen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht 
zur Verfügung. Auch an einer Abstimmung über 
Gegenanträge, die nicht lediglich auf die Ablehnung 
eines Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet 
sind, oder über nicht in der Tagesordnung angekündigte 
Beschlussgegenstände können die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft nicht teilnehmen. Sie werden sich in 
diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und 
Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das 
mit der Eintrittskarte übersandte, den Aktionären auch 
jederzeit auf Verlangen zugesandte und außerdem im 
Internet unter www.progress-werk.de über den Link 
'Investor Relations/Hauptversammlung' abrufbare 
Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
müssen der Gesellschaft unter der oben für die 
Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, 
Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 21. 
Mai 2017, 24:00 Uhr zugehen. 
 
Verspätet eingehende Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht 
berücksichtigt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 
468.750 EUR) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens zum 22. April 
2017, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Vorstand 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche 
Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und 
einer Begründung an die nachstehende Adresse zu 
richten. 
 
Progress-Werk Oberkirch AG 
Investor Relations 
Industriestraße 8 
77704 Oberkirch 
Telefax: +49 7802 84-356 
E-Mail: ir@progress-werk.de 
 
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. Mai 2017, 
24:00 Uhr unter dieser Adresse eingegangenen 
Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der 
Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter 
www.progress-werk.de über den Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§ 126 
Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen muss ein 
fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht 
zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, 
soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen 
strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem 
gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung 
in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder 
irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen 
enthält. Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich 
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
auch ohne vorherige Übersendung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der 
Hauptversammlung gestellt werden. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern 
gelten die vorstehenden Sätze sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag 
nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 
AktG). 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der 
hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der 
Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, 
erstreckt sich die Auskunftspflicht des Vorstands auch 
auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter 
bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 
131 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
§ 14 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den 
Versammlungsleiter, das Frage- und Rederecht des 
Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach den §§ 122* Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
www.progress-werk.de über den Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' abrufbar. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach 
§ 124a AktG* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
Anträge von Aktionären sowie weitere nach § 124a AktG 
zu veröffentlichende Informationen sind im Internet 
unter www.progress-werk.de über den Link 'Investor 
Relations/Hauptversammlung' zugänglich. 
 
Oberkirch, im April 2017 
 
*Progress-Werk Oberkirch AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft 
             Industriestraße 8 
             77704 Oberkirch 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7802 84-346 
Fax:         +49 7802 84-356 
E-Mail:      claudia.birk@progress-werk.de 
Internet:    http://www.progress-werk.de 
ISIN:        DE0006968001 
WKN:         696800 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Stuttgart, Xetra 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
564183 2017-04-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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