Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Walldorf (pta037/11.04.2017/17:31) - REALTECH AG
Walldorf
Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 ISIN DE-000 700 8906
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10 Uhr, im Best Western Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: "Hauptversammlung") eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2016 ist Herr Volker Hensel bis zum 4. Februar 2016 als Mitglied bestellt gewesen und ab dem 15. Januar 2016 Herr Daniele Di Croce. Die Entlastung von Herrn Volker Hensel als einziges Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 vertagt worden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 im Wege der Einzelentlastung wie folgt zu beschließen:
a) Herrn Daniele Di Croce wird für den Zeitraum vom 15. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 die Entlastung erteilt,
b) die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Volker Hensel für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 4. Februar 2016 wird vertagt.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher derzeit amtierender Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 aus. Es sind daher Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die Herren
a) Dr. Wolfgang Erlebach, Unternehmer, Alzenau, b) Torsten Steinhaus, Rechtsanwalt und Steuerberater, Frankfurt/Main, Partner bei Steinhaus Prof. Dr. Griesar Partnerschaftsgesellschaft mbH und c) Franz-Josef Appel, wohnhaft in Eberbach, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter der PKF Riedel Appel Hornig GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg,
für eine Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt.
Der Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Erlebach und Herr Franz-Josef Appel sind weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen.
Herr Steinhaus hat folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: COGNOS AG, Hamburg, (Mitglied des Aufsichtsrats), b) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: Silva International Inc., Momence, USA, (Mitglied des Board of Directors).
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 und Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Bei seinem Wahlvorschlag hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex und es bestehen zwischen den zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorsorglich werden jedoch folgende Angaben gemacht:
- Sämtliche Kandidaten üben zugleich das Amt als Mitglied des fakultativen Aufsichtsrats der REALTECH GmbH aus, - Herr Torsten Steinhaus ist Partner in der Steinhaus Prof. Dr. Griesar Partnerschaftsgesellschaft mbH, die REALTECH bei einem Finanzgerichtsverfahren vertreten und bei einer Immobilientransaktion unterstützt hat, - Herr Franz-Josef Appel ist Gesellschafter und Geschäftsführer der PKF Riedel Appel Hornig GmbH, die beauftragt ist, REALTECH in der Buchhaltung und im Konzernrechnungswesen zu unterstützen.
Herr Dr. Erlebach qualifiziert aufgrund seiner Ausbildung als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Weitere Informationen zu dem Kandidaten (Lebenslauf) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: "Hauptversammlung").
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Erlebach für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen.
B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Dienstag, der 2. Mai 2017, 00.00 Uhr (sog. "Nachweisstichtag").
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 16. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
REALTECH AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 D-70173 Stuttgart Telefax: 0711-127-79256 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
C. Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
D. Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 11, 2017 11:31 ET (15:31 GMT)
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 23. Mai 2017, 10 Uhr, im Best Western Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: "Hauptversammlung") eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2016 ist Herr Volker Hensel bis zum 4. Februar 2016 als Mitglied bestellt gewesen und ab dem 15. Januar 2016 Herr Daniele Di Croce. Die Entlastung von Herrn Volker Hensel als einziges Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 vertagt worden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 im Wege der Einzelentlastung wie folgt zu beschließen:
a) Herrn Daniele Di Croce wird für den Zeitraum vom 15. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 die Entlastung erteilt,
b) die Entscheidung über die Entlastung von Herrn Volker Hensel für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 4. Februar 2016 wird vertagt.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher derzeit amtierender Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 aus. Es sind daher Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die Herren
a) Dr. Wolfgang Erlebach, Unternehmer, Alzenau, b) Torsten Steinhaus, Rechtsanwalt und Steuerberater, Frankfurt/Main, Partner bei Steinhaus Prof. Dr. Griesar Partnerschaftsgesellschaft mbH und c) Franz-Josef Appel, wohnhaft in Eberbach, Wirtschaftsprüfer und Gesellschafter der PKF Riedel Appel Hornig GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg,
für eine Amtszeit bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beschließt.
Der Aufsichtsrat der REALTECH AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Erlebach und Herr Franz-Josef Appel sind weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen.
Herr Steinhaus hat folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: COGNOS AG, Hamburg, (Mitglied des Aufsichtsrats), b) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: Silva International Inc., Momence, USA, (Mitglied des Board of Directors).
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 8 und Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Bei seinem Wahlvorschlag hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex und es bestehen zwischen den zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorsorglich werden jedoch folgende Angaben gemacht:
- Sämtliche Kandidaten üben zugleich das Amt als Mitglied des fakultativen Aufsichtsrats der REALTECH GmbH aus, - Herr Torsten Steinhaus ist Partner in der Steinhaus Prof. Dr. Griesar Partnerschaftsgesellschaft mbH, die REALTECH bei einem Finanzgerichtsverfahren vertreten und bei einer Immobilientransaktion unterstützt hat, - Herr Franz-Josef Appel ist Gesellschafter und Geschäftsführer der PKF Riedel Appel Hornig GmbH, die beauftragt ist, REALTECH in der Buchhaltung und im Konzernrechnungswesen zu unterstützen.
Herr Dr. Erlebach qualifiziert aufgrund seiner Ausbildung als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Weitere Informationen zu dem Kandidaten (Lebenslauf) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.realtech.de/investors (Menüpunkt: "Hauptversammlung").
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Erlebach für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen.
B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Dienstag, der 2. Mai 2017, 00.00 Uhr (sog. "Nachweisstichtag").
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 16. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
REALTECH AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 D-70173 Stuttgart Telefax: 0711-127-79256 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
C. Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
D. Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 11, 2017 11:31 ET (15:31 GMT)