Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung der Übernahmekommission bestätigt, wonach die Hauptaktionäre der Wiener Immofirma conwert im Jahr 2015 ein Übernahmeangebot an die restlichen conwert-Aktionäre hätten legen müssen.Die Übernahmekommission habe diese OGH-Entscheidung heute veröffentlicht, teilte einer der ...Den vollständigen Artikel lesen ...