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DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-18 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 - - ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE, die am Mittwoch, 31. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle Hegel-Saal Berliner Platz 1-3 70174 Stuttgart stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern, des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 10.226.480,52 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR 0,30 EUR 7.897.783,80 Dividende je derzeit 26.325.946 dividendenberechtigter Stückaktien: Einstellung in die EUR 0,00 Gewinnrücklage: Gewinnvortrag auf neue EUR 2.328.696,72 Rechnung: Bilanzgewinn: EUR 10.226.480,52 Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG1 in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, also am 6. Juni 2017. 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO, auf die gesondert verwiesen wird, nichts anderes ergibt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2016* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2016* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2017 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012 und die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017 und Satzungsänderung* Der Vorstand der damals als 'GFT Technologies Aktiengesellschaft' firmierenden Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 zu gewähren. Zur Bedienung der Schuldverschreibungen wurde ein Bedingtes Kapital 2012 in Höhe von EUR 10.000.000,00 geschaffen. Die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2012 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen läuft am 21. Mai 2017 aus. Sie ist bislang nicht ausgenutzt worden. Damit die Gesellschaft auch künftig in der Lage ist, attraktive Finanzierungsmöglichkeiten flexibel zu nutzen, soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten geschaffen werden. Zur Bedienung der Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechte soll ein neues Bedingtes Kapital 2017 geschaffen werden. Das in § 4 Abs. 7 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2012, das der Erfüllung der Wandlungs- und Optionsrechte aus den aufgrund der von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2012 beschlossenen Ermächtigung begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen dienen sollte, ist aufgrund des ungenutzten Auslaufens dieser Ermächtigung nicht mehr erforderlich. Es soll daher aufgehoben und durch ein neues Bedingtes Kapital 2017 ersetzt werden. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: a) *Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2012 und des § 4 Abs. 7 der Satzung* Das von der Hauptversammlung am 22. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Bedingte Kapital 2012 und der entsprechende § 4 Abs. 7 der Satzung werden aufgehoben. b) *Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten* aa) *Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, Laufzeit, Aktienzahl* Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 30. Mai 2022 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht und/oder Wandlungs- oder Optionspflicht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (nachstehend gemeinsam '*Schuldverschreibungen*') auszugeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und/oder Wandlungs- bzw. Optionspflichten zum Bezug von insgesamt bis zu 10.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend zusammen '*Anleihebedingungen*') zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können auch mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden, wobei die Verzinsung vollständig oder teilweise von der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende der Gesellschaft abhängig sein kann. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung oder gegen Sachleistung ausgegeben werden. Im Fall der Ausgabe gegen Sachleistungen muss der Wert der Sachleistungen im Zeitpunkt der Ausgabe der Schuldverschreibung mindestens deren Ausgabepreis entsprechen; maßgeblich ist insoweit der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden
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April 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)