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DGAP-HV: GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.05.2017 in 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-18 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 
- 
- ISIN DE0005800601 - 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der GFT Technologies SE, 
 
die am 
 
Mittwoch, 31. Mai 2017, ab 10:00 Uhr im Kultur- und 
Kongresszentrum Liederhalle 
Hegel-Saal 
Berliner Platz 1-3 
70174 Stuttgart 
 
stattfindet. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die GFT Technologies SE und 
   den Konzern, des Berichts des Verwaltungsrats 
   über das am 31. Dezember 2016 abgelaufene 
   Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts 
   des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. 
   Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden 
   Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in 
   Höhe von EUR 10.226.480,52 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von EUR 0,30  EUR 7.897.783,80 
   Dividende je derzeit 
   26.325.946 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktien: 
   Einstellung in die         EUR 0,00 
   Gewinnrücklage: 
   Gewinnvortrag auf neue     EUR 2.328.696,72 
   Rechnung: 
   Bilanzgewinn:              EUR 10.226.480,52 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses 
   durch die geschäftsführenden Direktoren nach 
   Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 
   je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
   Der auf nicht dividendenberechtigte 
   Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue 
   Rechnung vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG1 in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf die 
   Hauptversammlung folgenden Geschäftstag 
   fällig, also am 6. Juni 2017. 
 
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die 
Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 
1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates 
vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus 
spezielleren Vorschriften der SE-VO, auf die gesondert 
verwiesen wird, nichts anderes ergibt. 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
   geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE 
   für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr 2017 zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
   Kapitals 2012 und die Erteilung einer Ermächtigung 
   zur Ausgabe von Options- oder 
   Wandelschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines 
   Bedingten Kapitals 2017 und Satzungsänderung* 
 
   Der Vorstand der damals als 'GFT Technologies 
   Aktiengesellschaft' firmierenden Gesellschaft wurde 
   durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2012 
   zu Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2017 einmalig oder 
   mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder 
   Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 
   bis zu EUR 150.000.000,00 auszugeben und den Inhabern 
   von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. 
   den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen 
   Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien 
   der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des 
   Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 
   zu gewähren. Zur Bedienung der Schuldverschreibungen 
   wurde ein Bedingtes Kapital 2012 in Höhe von EUR 
   10.000.000,00 geschaffen. 
 
   Die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2012 
   beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Schuldverschreibungen läuft am 21. Mai 2017 aus. Sie 
   ist bislang nicht ausgenutzt worden. Damit die 
   Gesellschaft auch künftig in der Lage ist, attraktive 
   Finanzierungsmöglichkeiten flexibel zu nutzen, soll 
   eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder 
   Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten 
   geschaffen werden. Zur Bedienung der Options- oder 
   Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechte soll 
   ein neues Bedingtes Kapital 2017 geschaffen werden. 
 
   Das in § 4 Abs. 7 der Satzung geregelte Bedingte 
   Kapital 2012, das der Erfüllung der Wandlungs- und 
   Optionsrechte aus den aufgrund der von der 
   Hauptversammlung vom 22. Mai 2012 beschlossenen 
   Ermächtigung begebenen Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen dienen sollte, ist 
   aufgrund des ungenutzten Auslaufens dieser 
   Ermächtigung nicht mehr erforderlich. Es soll daher 
   aufgehoben und durch ein neues Bedingtes Kapital 2017 
   ersetzt werden. 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) *Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 
      2012 und des § 4 Abs. 7 der Satzung* 
 
      Das von der Hauptversammlung am 22. Mai 2012 zu 
      Tagesordnungspunkt 6 beschlossene Bedingte 
      Kapital 2012 und der entsprechende § 4 Abs. 7 
      der Satzung werden aufgehoben. 
   b) *Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder 
      Optionsschuldverschreibungen oder 
      Genussrechten* 
 
      aa) *Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, 
          Laufzeit, Aktienzahl* 
 
          Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, 
          bis zum 30. Mai 2022 
          (einschließlich) einmalig oder 
          mehrmals auf den Inhaber lautende 
          Wandel- und/oder 
          Optionsschuldverschreibungen 
          und/oder Genussrechte mit Wandlungs- 
          oder Optionsrecht und/oder 
          Wandlungs- oder Optionspflicht (bzw. 
          eine Kombination dieser Instrumente) 
          im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
          300.000.000,00 mit oder ohne 
          Laufzeitbegrenzung (nachstehend 
          gemeinsam '*Schuldverschreibungen*') 
          auszugeben und den Gläubigern von 
          Schuldverschreibungen Wandlungs- 
          bzw. Optionsrechte und/oder 
          Wandlungs- bzw. Optionspflichten zum 
          Bezug von insgesamt bis zu 
          10.000.000 neuen auf den Inhaber 
          lautenden Stückaktien der 
          Gesellschaft mit einem anteiligen 
          Betrag des Grundkapitals von 
          insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 
          nach näherer Maßgabe der 
          Bedingungen der 
          Schuldverschreibungen (nachstehend 
          zusammen '*Anleihebedingungen*') zu 
          gewähren bzw. aufzuerlegen. Die 
          Schuldverschreibungen können auch 
          mit einer variablen Verzinsung 
          ausgestattet werden, wobei die 
          Verzinsung vollständig oder 
          teilweise von der Höhe des 
          Jahresüberschusses, des 
          Bilanzgewinns oder der Dividende der 
          Gesellschaft abhängig sein kann. 
 
          Die Schuldverschreibungen können 
          gegen Barleistung oder gegen 
          Sachleistung ausgegeben werden. Im 
          Fall der Ausgabe gegen 
          Sachleistungen muss der Wert der 
          Sachleistungen im Zeitpunkt der 
          Ausgabe der Schuldverschreibung 
          mindestens deren Ausgabepreis 
          entsprechen; maßgeblich ist 
          insoweit der nach anerkannten 
          finanzmathematischen Methoden 

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April 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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