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Dow Jones News
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DGAP-HV: Deutsche Pfandbriefbank AG: -3-

DJ DGAP-HV: Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG am 
Dienstag, den 30. Mai 2017, um 10.00 Uhr (MESZ) im 
Hotel Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 
München, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Deutsche Pfandbriefbank AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für den 
   Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG, 
   jeweils zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichts der Deutsche Pfandbriefbank AG 
   und des Konzernlageberichts für den Konzern 
   der Deutsche Pfandbriefbank AG 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet 
unter 
 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
veröffentlicht. Sie werden zudem in der 
Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand 
und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 
ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 
 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB 
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche Pfandbriefbank 
AG von EUR 141.199.073,40 in Höhe von EUR 
141.199.073,40 zur Ausschüttung einer Dividende von 
 
EUR 1,05 je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
zu verwenden und in Höhe des verbleibenden Betrags von 
EUR 0,00 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
Es ergibt sich damit folgende Verwendung des 
Bilanzgewinns: 
 
 _Bilanzgewinn:_             _EUR 
                             141.199.073,40_ 
 _Verteilung an die          _EUR 
 Aktionäre:_                 141.199.073,40_ 
 _Einstellung in andere      _EUR 0,00_ 
 Gewinnrücklagen:_ 
 
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt, dass die 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien hält und damit zu diesem Zeitpunkt alle 
Aktien der Gesellschaft dividenden- und stimmberechtigt 
sind. 
 
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand 
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten 
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. 
Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 
EUR 1,05 je dividendenberechtigter Stückaktie bei 
entsprechend angepasster Einstellung in die Rücklagen 
vorsehen. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem 
2. Juni 2017, fällig. Eine frühere Fälligkeit kann 
nicht vorgesehen werden (§ 58 Abs. 4 Satz 3 AktG). 
 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
4. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
erteilen. 
 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
Jeweils gestützt auf die Empfehlung des 
Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der 
Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) 
für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die 
prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger 
verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den 
Konzern für das Geschäftsjahr 2017, wenn und soweit 
diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, 
zu bestellen. 
 
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den 
Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats 
sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die 
Auswahlmöglichkeit des Abschlussprüfers beschränkt 
hätten. 
 
II. *Weitere Angaben und Hinweise* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
380.376.059,67 ist im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung eingeteilt in 134.475.308 Stückaktien, 
die jeweils eine Stimme gewähren. 
 
Sofern die Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. § 
71d AktG eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft 
aus diesen Aktien nach § 71b AktG keine Rechte zu. 
Eigene Aktien wären daher weder in der Hauptversammlung 
der Gesellschaft stimmberechtigt noch 
dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien und sie beabsichtigt auch nicht, bis zur 
Hauptversammlung eigene Aktien direkt oder indirekt zu 
erwerben. 
 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
a) *Anmeldung* 
 
Alle Aktionäre, die sich bis spätestens Dienstag, den 
23. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zur Hauptversammlung 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben, 
sind gemäß § 14 der Satzung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - 
selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt. 
 
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des 
depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem 
Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also 
Dienstag, den 9. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ) zu beziehen. 
 
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag 
für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick 
auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 
5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erbracht hat. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache i) unter der 
Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, c/o Deutsche Bank 
AG, Securities Production, General Meetings, Postfach 
20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, oder ii) unter der 
Telefax-Nummer +49-69-12012-86045 oder iii) unter der 
eMail-Adresse wp.hv@db-is.com zu erfolgen. Für die 
Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung 
bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher 
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter 
frei verfügen. 
 
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl ausüben wollen, 
frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden 
in diesen Fällen direkt durch das depotführende 
Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
Eintrittskarte bei ihrer Depotbank angefordert haben, 
brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
 
b) *Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
nicht nur selbst, sondern auch durch einen 
Bevollmächtigten, wie z.B. ein hierzu bereites 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben. 
Auch in diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte 
Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der 
Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Ziff. II. 3. 
a) bis c) dieser Einladung. 
 
c) *Briefwahl* 
 
Außerdem können Aktionäre ihr Stimmrecht, ohne an 
der Hauptversammlung selbst oder durch einen 
Bevollmächtigten teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. 
Auch in diesem Fall ist eine frist- und formgerechte 
Anmeldung erforderlich. Einzelheiten zum Verfahren der 
Briefwahl entnehmen Sie bitte der Ziff. II. 3. a) und 
d) dieser Einladung. 
 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe* 
a) *Allgemeines* 
 
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie 
persönlich zur Hauptversammlung erscheinen und Ihr 
Stimmrecht selbst ausüben. Sie können Ihr Stimmrecht 
aber auch durch Bevollmächtigte, durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Pfandbriefbank AG: -2-

Stimmrechtsvertreter oder im Wege der Briefwahl 
ausüben. 
 
b) *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben 
wollen, müssen diesen vor der Abstimmung 
ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine andere ihm nach 
§§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution (wie z.B. eine 
Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die 
Vollmacht entweder in Textform i) jeweils gegenüber der 
Gesellschaft unter einer der oben unter Ziff. II. 2. a) 
dieser Einladung für die Anmeldung angegebenen Adressen 
oder ii) unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in 
diesem Falle bedarf es des Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
Textform) zu erteilen. 
 
Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht. Die 
persönliche Teilnahme eines Aktionärs gilt automatisch 
als Widerruf der zuvor an Bevollmächtigte erteilten 
Vollmachten und Weisungen. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis 
der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht 
bis Montag, den 29. Mai 2017, 18:00 Uhr (MESZ) unter 
einer der oben unter Ziff. II. 2. a) dieser Einladung 
für die Anmeldung genannten Adressen an die 
Gesellschaft übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung 
kann dieser Nachweis noch bis zum Ende der 
Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
zur Hauptversammlung erbracht werden. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger in §§ 135 
Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter 
Personen oder Institutionen besteht das 
Textformerfordernis nicht. Nach dem Gesetz muss die 
Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachterklärung 
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere 
der in §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen 
bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht mit 
dieser ab. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte 
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder sonstiger in §§ 135 Abs. 8, 
Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellter Personen oder 
Institutionen beeinträchtigt allerdings gemäß § 
135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist 
die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
c) *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft 
benannte Mitarbeiter der Gesellschaft (sog. 
Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten 
lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der 
Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisung erteilt 
wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. 
 
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter i) 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum 
Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen und 
dass sie ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge 
und Wahlvorschläge zur Verfügung stehen, zu denen es 
mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 
124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären im Falle von § 124 
Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG 
zugänglich gemacht werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
können in Textform bis Montag, den 29. Mai 2017, 18:00 
Uhr (MESZ) i) an die Deutsche Pfandbriefbank AG, 
Hauptversammlung 2017, c/o Link Market Services GmbH, 
Landshuter Allee 10, 80637 München, oder ii) unter der 
Telefax-Nummer +49-89-21027-289 oder iii) unter der 
eMail-Adresse inhaberaktien@linkmarketservices.de 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen 
diesen Fällen ist der Zugang der Vollmacht bzw. der 
Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der 
Gesellschaft entscheidend. Am Tag der Hauptversammlung 
können Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der 
Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder 
widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular erhalten 
teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am 
Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf 
der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten 
und Weisungen. 
 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu 
Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im 
Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags 
infolge einer Änderung der Anzahl 
dividendenberechtigter Aktien. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem 
Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der 
Einzelabstimmung. 
 
d) 
 
Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ist 
Folgendes zu beachten: 
 
Briefwahlstimmen können in Textform bis Montag, den 29. 
Mai 2017, 18:00 Uhr (MESZ) i) unter der Anschrift 
Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2017, c/o 
Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 
München, oder ii) unter der Telefax-Nummer 
+49-89-21027-289 oder iii) unter der eMail-Adresse 
inhaberaktien@linkmarketservices.de abgegeben, geändert 
oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der 
Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des 
Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl eine 
Abstimmung nur über solche Anträge und Wahlvorschläge 
möglich ist, zu denen es mit dieser Einberufung oder 
später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären 
im Falle des § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den 
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. 
 
Auch Bevollmächtigte, einschließlich 
bevollmächtigter Kreditinstitute oder anderer ihnen 
nach §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellter Personen und Institutionen (wie z.B. 
Aktionärsvereinigungen), können sich der Briefwahl 
bedienen. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt 
automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Briefwahlstimmen. 
 
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden 
stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 
behält ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des 
Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung 
der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- 
eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die 
zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme 
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
e) 
 
Bevollmächtigung und Briefwahl können insbesondere mit 
dem der Eintrittskarte beigefügten Formular, aber auch 
auf beliebige andere formgerechte Weise erfolgen. Ein 
universell verwendbares Vollmachts- und 
Briefwahlformular steht im Internet unter 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ zum 
Herunterladen zur Verfügung. Es wird Ihnen auf 
Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
Wenn Sie direkt ein Kreditinstitut oder eine andere ihm 
nach §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine 
Aktionärsvereinigung) bevollmächtigen wollen, stimmen 
Sie sich bitte mit dem Bevollmächtigten über die Form 
der Vollmachtserteilung ab. 
 
4. *Rechte der Aktionäre* 
 
Den Aktionären stehen vor und in der Hauptversammlung 
u.a. die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten 
hierzu finden Sie im Internet unter 
 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
a) *Erweiterung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag 
von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft 
erreichen (dies entspricht 176.767 Aktien), können 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Deutsche Pfandbriefbank AG, Freisinger Str. 5, 85716 
Unterschleißheim, zu richten. Es muss der 
Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 29. April 
2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Antragsteller 
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 
AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG 
entsprechend anzuwenden. Hiernach ist der Tag des 
Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen. Eine 
Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem 
Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder 
nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 
187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 
Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
 
b) *Gegenanträge; Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den 
Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu 
stellen. 
 
Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der 
Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich 
gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, d.h. bis Montag, den 15. Mai 2017, 
24:00 Uhr (MESZ), i) unter der Anschrift Deutsche 
Pfandbriefbank AG, Investor Relations, z.Hd. Herrn 
Michael Heuber, Freisinger Straße 5, 85716 
Unterschleißheim, oder ii) unter der 
Telefax-Nummer +49-89-2880-10319 an die Gesellschaft zu 
richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen 
nicht zugänglich gemacht werden. 
 
In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags 
ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft 
entscheidend. 
 
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß 
§ 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung eines 
Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden 
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
hierzu im Internet unter 
 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu 
den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft 
vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort 
mündlich gestellt werden. 
 
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den 
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
sinngemäß. Solche Wahlvorschläge sind ebenfalls 
ausschließlich an die oben unter Ziff. II. 4. b) 
i) bzw. Ziff. II. 4. b) ii) genannten Adressen zu 
richten. Solche Vorschläge brauchen nicht begründet zu 
werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich 
zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten 
Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch 
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen 
keine Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
5 AktG beigefügt sind. 
 
c) *Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht aus den in § 131 Abs. 3 
AktG genannten Gründen besteht. Die Auskunftspflicht 
des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den 
mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft 
die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns der 
Deutsche Pfandbriefbank AG und der in den 
Konzernabschluss der Deutsche Pfandbriefbank AG 
einbezogenen Unternehmen. 
 
5. *Informationen und Unterlagen zur 
   Hauptversammlung; Internetseite* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den 
gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie 
die zugänglich zu machenden Unterlagen nach § 124a AktG 
können im Internet unter 
 
http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der 
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende 
Unterlagen liegen zusätzlich in der Hauptversammlung 
zur Einsichtnahme aus. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
zugänglich gemacht. 
 
6. *Übertragung der Hauptversammlung; Bild- 
   und Tonaufzeichnung* 
 
Eine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und 
Ton findet nicht statt. Von der Rede des Vorstands wird 
eine Bild- und Tonaufzeichnung erstellt. 
 
Unterschleißheim, im April 2017 
 
*Deutsche Pfandbriefbank AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Pfandbriefbank AG 
             Freisinger Str. 5 
             85716 Unterschleißheim 
             Deutschland 
E-Mail:      info@pfandbriefbank.com 
Internet:    http://www.pfandbriefbank.com/hauptversammlung/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
565321 2017-04-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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