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DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
freenet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5
WKN: A0Z2ZZ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den *1. Juni 2017,*
um *10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), in der *Messe Hamburg, Messehalle A4, Raum Chicago,*
Messeplatz 1, 20357 Hamburg, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses
sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
freenet AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro
319.228.096,69 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie,
d.h. Euro 204.817.625,60 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des
Restbetrags in Höhe von Euro 114.410.471,09 auf neue Rechnung. Die Dividende ist
am 6. Juni 2017 zahlbar.
Gesamtbetrag der Dividende Euro 204.817.625,60
Vortrag auf neue Rechnung Euro 114.410.471,09
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Bilanzgewinn Euro 319.228.096,69
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene
Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung bzw. die Übertragung
eigener Aktien oder durch die Ausgabe neuer Aktien die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung
ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden,
der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden
Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung
vorzutragenden Betrags vorsehen wird.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine
etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger
unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2017 sowie des
Geschäftsjahres 2018 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor
zu beschließen:
a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, wird zum
Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 bestellt.
b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, wird zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und
Quartalsfinanzberichte) für das
Geschäftsjahr 2017 und das erste Quartal
des Geschäftsjahrs 2018 bestellt, wenn
und soweit solche Zwischenfinanzberichte
vor der ordentlichen Hauptversammlung
2018 aufgestellt werden und einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden
sollen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 APVO ist und ihm
keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 APVO genannten Art auferlegt wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit der
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5
Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und § 7 der Satzung aus sechs von der
Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Empfehlungen wurden auf Grundlage der
gesetzlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben. Bei Wahlen von
Aufsichtsratsmitgliedern ist seit dem 1. Januar 2016 gemäß dem Gesetz für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ein Mindestanteil von jeweils 30 Prozent
an Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu beachten. Dem Aufsichtsrat müssen demnach
insgesamt mindestens 30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent Männer angehören (§
96 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines mit Mehrheit
gefassten Beschlusses von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht
und der Gesamterfüllung der Mindestanteile durch die Anteilseignervertreter und die
Arbeitnehmervertreter für die Wahlen in der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni
2017 widersprochen, so dass der Mindestanteil von 30 Prozent Frauen und 30 Prozent
Männern jeweils für die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat getrennt zu berechnen ist. Von den sechs Sitzen der Anteilseigner im
Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern
besetzt sein.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Sabine Christiansen, Berlin
Geschäftsführende Gesellschafterin der
TV21 GmbH, Berlin
b) Fränzi Kühne, Berlin
Geschäftsführerin der Torben, Lucie und
die gelbe Gefahr GmbH, Berlin
c) Thorsten Kraemer, Zug (Schweiz)
Geschäftsführender Gesellschafter der
Crocodile Capital GmbH, Vaduz
(Liechtenstein)
d) Prof. Dr. Helmut Thoma, Strassen
(Luxemburg)
Selbständiger Medienberater, Strassen
(Luxemburg)
e) Marc Tüngler, Düsseldorf
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der
Deutschen Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf
f) Robert Weidinger, Valley
Selbständiger Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Corporate Finance
Berater, Valley
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
dabei nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat teilt nach Befragung der vorgeschlagenen Kandidaten ergänzend zu
den Wahlvorschlägen Folgendes mit: Nach seiner Einschätzung steht keiner der
vorgeschlagenen Kandidaten in persönlicher oder geschäftlicher Beziehung zur
Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder Organen der Gesellschaft, die nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. Wesentlich
an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre i.S.v. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex, zu denen eine persönliche oder geschäftliche Beziehung bestehen
könnte, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Die derzeitigen Mandate der
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG sind nachfolgend in den Informationen zur Tagesordnung aufgeführt.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu
erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Herr Prof. Dr. Helmut Thoma hat erklärt, dass er für den Fall seiner Wahl für das
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April 18, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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