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DGAP-HV: freenet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
freenet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5 
WKN: A0Z2ZZ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den *1. Juni 2017,* 
um *10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), in der *Messe Hamburg, Messehalle A4, Raum Chicago,* 
Messeplatz 1, 20357 Hamburg, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses 
   sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der 
   freenet AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 
   319.228.096,69 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie, 
    d.h. Euro 204.817.625,60 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des 
    Restbetrags in Höhe von Euro 114.410.471,09 auf neue Rechnung. Die Dividende ist 
    am 6. Juni 2017 zahlbar. 
 
     Gesamtbetrag der Dividende Euro                       204.817.625,60 
     Vortrag auf neue Rechnung  Euro                       114.410.471,09 
     -------------------------------------------------------------------------------- 
     Bilanzgewinn               Euro                       319.228.096,69 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene 
   Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
   durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung bzw. die Übertragung 
   eigener Aktien oder durch die Ausgabe neuer Aktien die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung 
   ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, 
   der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden 
   Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung 
   vorzutragenden Betrags vorsehen wird. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger 
   unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2017 sowie des 
   Geschäftsjahres 2018 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor 
   zu beschließen: 
 
   a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Frankfurt am Main, wird zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
   b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Frankfurt am Main, wird zum Prüfer für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und 
      Quartalsfinanzberichte) für das 
      Geschäftsjahr 2017 und das erste Quartal 
      des Geschäftsjahrs 2018 bestellt, wenn 
      und soweit solche Zwischenfinanzberichte 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2018 aufgestellt werden und einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
      sollen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 APVO ist und ihm 
   keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 APVO genannten Art auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit der 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 
   Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und § 7 der Satzung aus sechs von der 
   Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Empfehlungen wurden auf Grundlage der 
   gesetzlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben. Bei Wahlen von 
   Aufsichtsratsmitgliedern ist seit dem 1. Januar 2016 gemäß dem Gesetz für die 
   gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der 
   Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ein Mindestanteil von jeweils 30 Prozent 
   an Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu beachten. Dem Aufsichtsrat müssen demnach 
   insgesamt mindestens 30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent Männer angehören (§ 
   96 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines mit Mehrheit 
   gefassten Beschlusses von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht 
   und der Gesamterfüllung der Mindestanteile durch die Anteilseignervertreter und die 
   Arbeitnehmervertreter für die Wahlen in der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 
   2017 widersprochen, so dass der Mindestanteil von 30 Prozent Frauen und 30 Prozent 
   Männern jeweils für die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter im 
   Aufsichtsrat getrennt zu berechnen ist. Von den sechs Sitzen der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern 
   besetzt sein. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Sabine Christiansen, Berlin 
      Geschäftsführende Gesellschafterin der 
      TV21 GmbH, Berlin 
   b) Fränzi Kühne, Berlin 
      Geschäftsführerin der Torben, Lucie und 
      die gelbe Gefahr GmbH, Berlin 
   c) Thorsten Kraemer, Zug (Schweiz) 
      Geschäftsführender Gesellschafter der 
      Crocodile Capital GmbH, Vaduz 
      (Liechtenstein) 
   d) Prof. Dr. Helmut Thoma, Strassen 
      (Luxemburg) 
      Selbständiger Medienberater, Strassen 
      (Luxemburg) 
   e) Marc Tüngler, Düsseldorf 
      Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der 
      Deutschen Schutzvereinigung für 
      Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf 
   f) Robert Weidinger, Valley 
      Selbständiger Wirtschaftsprüfer, 
      Steuerberater und Corporate Finance 
      Berater, Valley 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
   dabei nicht mitgerechnet. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat teilt nach Befragung der vorgeschlagenen Kandidaten ergänzend zu 
   den Wahlvorschlägen Folgendes mit: Nach seiner Einschätzung steht keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in persönlicher oder geschäftlicher Beziehung zur 
   Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder Organen der Gesellschaft, die nach 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. Wesentlich 
   an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre i.S.v. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex, zu denen eine persönliche oder geschäftliche Beziehung bestehen 
   könnte, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Die derzeitigen Mandate der 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG sind nachfolgend in den Informationen zur Tagesordnung aufgeführt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu 
   erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Herr Prof. Dr. Helmut Thoma hat erklärt, dass er für den Fall seiner Wahl für das 

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April 18, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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