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DGAP-HV: HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HolidayCheck Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 30.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HolidayCheck Group AG München ISIN: DE 0005495329 
WKN: 549532 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 30. Mai 2017 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am 30. Mai 2017 um 10.00 Uhr in das Haus der 
Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, 
ein. 
 
I. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des Lageberichts der 
   Gesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen 
   auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. 
   a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den 
   Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
   den Konzernlagebericht und den Bericht des 
   Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der HolidayCheck Group AG für 
   das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   19.392.785,91 in Höhe von EUR 3.000.000,00 in 
   die Gewinnrücklagen einzustellen und in Höhe 
   von EUR 16.392.785,91 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), 
   Frankfurt am Main, Zweigniederlassung 
   München, Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 
   München, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
   Mitglieds des Aufsichtsrats* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Andreas 
   Rittstieg hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum 31. Dezember 2016 niedergelegt. 
   Auf Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat hat 
   das Amtsgericht München - Registergericht - 
   mit Beschluss vom 19. Januar 2017 Herrn 
   Holger Eckstein bis zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2017 
   zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt. 
   Es soll daher nunmehr die Nachwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds für die verbleibende 
   Amtsperiode von Herrn Dr. Rittstieg erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 7 
   Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern von 
   Vertretern der Anteilseigner zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Holger Eckstein, Finanzvorstand der 
   Hubert Burda Media Holding 
   Kommanditgesellschaft mit Sitz in München, 
   wohnhaft in Sasbach am Kaiserstuhl, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Das neue Aufsichtsratsmitglied wird mit 
   Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   für die verbleibende Amtsperiode des 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. 
   Rittstieg, also für die Zeit bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung der Mitglieder für 
   das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 
   beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
   Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt 
   die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele. Der 
   Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten 
   vergewissert, dass er den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Herr Eckstein ist nicht Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5 bis 7 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   erklärt, dass Herr Eckstein nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats in einer nach dieser 
   Vorschrift offenzulegenden geschäftlichen 
   Beziehung zu einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, der Burda 
   Digital GmbH, steht. Die Burda Digital GmbH 
   ist Enkelgesellschaft der Hubert Burda Media 
   Holding Kommanditgesellschaft. 
 
   Der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten steht über die Internetseite der 
   HolidayCheck Group AG unter der Adresse 
   www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/ 
   hauptversammlung zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Vergütung für 
   Aufsichtsratsausschussmitglieder mit 
   Satzungsänderung* 
 
   Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der 
   Gesellschaft erhalten bislang nur die 
   Mitglieder des Prüfungsausschusses neben der 
   fixen Vergütung eine gesonderte Vergütung für 
   die Ausschusstätigkeit. Die 
   Aufsichtsratsvergütung soll dergestalt 
   angepasst werden, dass neben der 
   Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss auch die 
   Mitgliedschaft im Technologieausschuss 
   vergütet werden soll. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 der Satzung der 
   Gesellschaft wird wie folgt geändert: 
 
   'Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss und 
   im Technologieausschuss des Aufsichtsrats 
   erhält jedes Mitglied für jedes volle 
   Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit jeweils 
   eine feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,-, 
   der Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 
   15.000,- und der Vorsitzende des 
   Technologieausschusses EUR 10.000,-. 
   Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
   oder einem der beiden genannten Ausschüsse 
   nicht während eines vollen Geschäftsjahres 
   angehört haben, erhalten die Vergütung 
   zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer 
   Zugehörigkeit.' 
 
   Diese Vergütung findet erstmals für das am 1. 
   Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr 
   Anwendung. 
II. 
AUSLAGE VON UNTERLAGEN, VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET 
 
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende 
Unterlagen sowie Informationen nach § 124 a AktG liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
 
HolidayCheck Group AG 
Neumarkter Straße 61 
81673 München 
Telefon: +49 (0) 89 / 357680 901 
Telefax: +49 (0) 89 / 357680 999 
 
zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden 
auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auf Verlangen erhält 
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
vorbezeichneten Unterlagen zugesandt bzw. ausgehändigt. 
 
Die vorgenannten Unterlagen und Informationen sind auch über die 
Internetseite der HolidayCheck Group AG unter der Adresse 
 
http://www.holidaycheckgroup.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
III. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 
   Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur 
   Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen 
   Instituts erforderlich und ausreichend; der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer 
   Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich 

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April 18, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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