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Dow Jones News
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ESET: So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Datenschutz-Grundverordnung vor

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Jena (pts029/19.04.2017/11:55) - Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 
im Mai 2018 in Kraft tritt, wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und 
Bürger in Europa und weltweit haben. Doch noch immer sind viele Unternehmen 
nicht ausreichend auf die neuen Richtlinien vorbereitet. Der europäische 
Security-Software-Hersteller ESET hat einige Tipps zusammengestellt, mit denen 
IT-Verantwortliche ihr Unternehmen fit für die neuen Vorgaben machen können: 
 
1. Machen Sie die Geschäftsführung auf das Thema aufmerksam 
Alle wichtigen Entscheidungsträger im Unternehmen sollten sich der Auswirkungen 
der DSGVO bewusst sein und wissen, was sie für den alltäglichen Betrieb 
bedeutet. Informieren Sie deshalb auch die Geschäftsführung über die Bedeutung 
des Themas. 
 
2. Prüfen Sie, wie Ihr Unternehmen Daten verarbeitet 
Bisher mussten sich Unternehmen in unterschiedlichem Maße mit dem Schutz 
personenbezogener Daten auseinandersetzen. Ab dem kommenden Jahr sind jedoch 
alle Unternehmen für den Schutz von Daten verantwortlich. Um ein genaues 
Verständnis davon zu erhalten, wie in Ihrem Unternehmen mit Daten umgegangen 
wird, sollten Sie die aktuellen Methoden der Datenverarbeitung auf den Prüfstand 
stellen. So erkennen Sie, in welchem Maße sich Ihr Unternehmen noch auf die 
Änderungen vorbereiten muss. 
 
3. Ernennen Sie einen Datenschutzbeauftragten 
Datenschutzbeauftragte werden insbesondere für Behörden und dritte Unternehmen 
zu wichtigen Ansprechpartnern. Sie arbeiten unabhängig und unterstehen direkt 
der Geschäftsführung. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, umfassende Kenntnis aller 
Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung zu haben und alle notwendigen 
Compliance- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. 
 
4. Binden Sie alle Beteiligten in die Analyse mit ein 
Bevor die Sicherheit der gespeicherten personenbezogenen Daten geprüft wird, 
müssen Unternehmen festlegen, wo die Daten gespeichert werden, wer für ihre 
Verwaltung verantwortlich ist und wer darauf Zugriff hat. Binden Sie sowohl den 
Datenschutzbeauftragten als auch die IT-Abteilung in diesen Prozess mit ein! So 
bekommen Entscheider eine bessere Vorstellung von den bisher getroffenen 
Maßnahmen. 
 
5. Untersuchen Sie zurückliegende Datenschutzverletzungen 
Mit der Untersuchung früherer Sicherheitslücken im System erhalten Sie nicht nur 
eine klarere Vorstellung davon, welche Möglichkeiten Ihr Unternehmen hat, um auf 
zukünftige Angriffe zu reagieren. Sie prüfen so auch, ob die Verfahren die 
zukünftigen Anforderungen der DSGVO erfüllen. Beispielsweise müssen 
Sicherheitsverletzungen innerhalb von 72 Stunden nach Entdeckung samt Art und 
Schwere des Vorfalls gemeldet werden. Unternehmen, die ihre Systeme darauf nicht 
ausreichend vorbereiten, müssen im Ernstfall mit hohen Geldstrafen rechnen. 
 
6. Bedenken Sie die persönlichen Rechte von Einzelpersonen 
Eines der wichtigsten Ziele der neuen Verordnung ist die Stärkung der Rechte für 
Einzelpersonen, einschließlich des Rechts auf die Löschung von Daten und 
auf Datenübertragbarkeit. Letzteres bedeutet beispielsweise, dass Personen ihre 
Daten zu einem Wettbewerber Ihres Unternehmens mitnehmen können. Unternehmen 
sind verpflichtet, diese Rechte zu fördern. Daher ist es wichtig, entsprechende 
Verfahren zu etablieren, um dies zu ermöglichen. 
 
7. Legen Sie Wert auf die Zustimmung zur Datenverarbeitung 
Die DSGVO will Klarheit bieten, wenn es um die Frage der Zustimmung zur 
Verarbeitung von persönlichen Daten geht. Neue Maßnahmen fordern von 
Unternehmen, eine eindeutige Zustimmung oder "klare bejahende Handlung" 
nachzuweisen. Mit den neuen Richtlinien sollen beispielsweise Kinder davor 
geschützt werden, einer Datenverarbeitung ohne elterliche Einwilligung 
zuzustimmen. Es lohnt sich daher zu prüfen, welche Praktiken bereits etabliert 
sind, um Nutzer über die Verwendung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu 
informieren. 
 
Zu guter Letzt: Unterstützen Sie die notwendigen Maßnahmen schon heute 
Die Maßnahmen, die für die Umsetzung der neuen DSGVO nötig sind, können die 
Infrastruktur eines Unternehmens sehr belasten. Zusätzliche Ressourcen, die an 
der richtigen Stelle zur Verfügung stehen, können darüber entscheiden, ob ein 
Unternehmen den Anforderungen rechtzeitig gerecht werden kann. Planen Sie 
deshalb vorausschauend, damit IT-Verantwortliche zum entscheidenden Zeitpunkt 
die benötigten Mittel zur Verfügung haben, um alle Compliance-Anforderungen zu 
erfüllen. 
 
Weitere Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf einer von 
ESET speziell eingerichteten Seite, die Unternehmen bei der Vorbereitung auf die 
DSGVO unterstützt: 
https://encryption.eset.com/de/?utm_source=globalpr&utm_medium=welivesecurity&ut 
m_campaign=gdprexplainer 
 
(Ende) 
 
Aussender: ESET Deutschland GmbH 
Ansprechpartner: Michael Klatte 
Tel.: +49 364 13114 257 
E-Mail: michael.klatte@eset.de 
Website: www.eset.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170419029 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 19, 2017 05:55 ET (09:55 GMT)

© 2017 Dow Jones News
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