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DGAP-HV: Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Süss MicroTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-20 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Süss MicroTec AG Garching Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
am 31. Mai 2017, um 10.00 Uhr 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Süss MicroTec AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Süss 
   MicroTec AG und den Konzern 
   einschließlich der Angaben gemäß § 
   289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter www.suss.com im Bereich 
   Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich 
   und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft am Sitz der Süss MicroTec AG, 
   Schleißheimer Straße 90, 85748 
   Garching, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie 
   werden den Aktionären auf Verlangen auch 
   unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift 
   zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Mitgliedern des Vorstands im 
    Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
    Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
    Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung 
    München, wird zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats* 
 
   Im Zuge der Aktienrechtsnovelle 2016 wurde das 
   Erfordernis der Dreiteilbarkeit der Anzahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder auf solche 
   Gesellschaften reduziert, die dieses 
   Erfordernis aufgrund mitbestimmungsrechtlicher 
   Vorgaben zu beachten haben (vgl. § 95 S. 3 
   AktG). Dies ist bei der Süss MicroTec AG nicht 
   der Fall. Der Aufsichtsrat der Süss MicroTec 
   AG setzt sich nur aus Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Aktionäre zusammen. 
 
   Da im Falle des Ausscheidens eines oder 
   mehrerer Aufsichtsratsmitglieder bis zu einer 
   Neuwahl oder einer gerichtlichen Bestellung 
   eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder 
   der Aufsichtsrat in der bisherigen 
   Zusammensetzung von drei Mitgliedern nicht 
   beschlussfähig ist, möchten Vorstand und 
   Aufsichtsrat von der neuen Flexibilität, die 
   Zahl der Aufsichtsratsmitglieder frei durch 
   die Satzung festzulegen, Gebrauch machen und 
   den Aufsichtsrat um ein weiteres Mitglied auf 
   insgesamt vier Aufsichtsratsmitglieder 
   erweitern. 
 
   Ferner soll die Regelung zur 
   Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats in § 15 
   Abs. (2) Satz 1 der Satzung an die Erweiterung 
   des Aufsichtsrats dahingehend angepasst 
   werden, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig 
   ist, wenn mindestens drei Mitglieder an der 
   Beschlussfassung teilnehmen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) § 11 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt 
      neu gefasst: 
 
      '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
           Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden.' 
   b) § 15 Abs. (2) Satz 1 der Satzung wird wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, 
      wenn mindestens drei Mitglieder an der 
      Beschlussfassung teilnehmen.' 
6. *Beschlussfassung über Wahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder Dr. Stefan Reineck, 
   Jan Teichert und Gerhard Pegam endet mit 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 31. Mai 2017. Es sind daher Neuwahlen 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Süss MicroTec AG setzt 
   sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. (1) 
   der Satzung der Gesellschaft in der zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung gültigen Fassung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die durch die 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Unter Tagesordnungspunkt 5 ist zudem die 
   Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier 
   Mitglieder vorgesehen. Diese Erweiterung wird 
   mit Eintragung der entsprechenden 
   Satzungsänderung in das Handelsregister der 
   Gesellschaft wirksam. Mit Eintragung der unter 
   Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen 
   Änderung von § 11 Abs. (1) der Satzung in 
   das Handelsregister der Gesellschaft erhöht 
   sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Süss MicroTec AG von drei auf vier 
   Mitglieder. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung 
   der Änderung von § 11 Abs. (1) der 
   Satzung in das Handelsregister der 
   Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat der 
   Süss MicroTec AG demnach gemäß §§ 95 Satz 
   2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in 
   Verbindung mit § 11 Abs. (1) der geänderten 
   Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die 
   alle durch die Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. Stefan Reineck, 
      geschäftsführender Gesellschafter der RMC 
      Dr. Reineck Management & Consulting GmbH, 
      wohnhaft in Kirchardt, 
   b) Herrn Jan Teichert, Mitglied des 
      Vorstands der Einhell Germany AG, 
      wohnhaft in Metten, und 
   c) Herrn Gerhard Pegam, geschäftsführender 
      Gesellschafter der GPA-Consulting, 
      wohnhaft in Au/Bad Feilnbach, 
 
      mit Wirkung ab Beendigung der 
      Hauptversammlung am 31. Mai 2017 für die 
      satzungsgemäße Amtszeit, d.h. für 
      die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2021 
      beschließt, wieder zu Mitgliedern 
      des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
      wählen, sowie 
   d) Frau Dr. Myriam Jahn, Mitglied des 
      Vorstands der TiSC AG, wohnhaft in 
      Düsseldorf 
 
      mit Wirksamwerden der unter 
      Tagesordnungspunkt 5 zur Erweiterung des 
      Aufsichtsrats vorgeschlagenen 
      Änderung von § 11 Abs. (1) der 
      Satzung durch Eintragung in das 
      Handelsregister der Gesellschaft für die 
      Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2021 
      beschließt, zum weiteren Mitglied 
      des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
      wählen. 
 
   Dr. Stefan Reineck bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 
   5 AktG: 
 
   1. AttoCube Systems AG, München 
      (Stellvertretender Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats) 
   2. Phoseon Technology Inc., Hillsboro, 
      Oregon, USA (Mitglied im 'Board of 
      Directors') 
   3. Wittenstein SE, Igersheim (Mitglied im 
      Aufsichtsrat) 
 
   Jan Teichert bekleidet bei folgenden weiteren 
   in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 
   5 AktG: 
 
   Keine 
 
   Gerhard Pegam bekleidet bei folgenden weiteren 
   in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 
   5 AktG: 
 
   1. OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon, 
      Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) 
   2. Schaffner Holding AG, Solothurn, Schweiz 
      (Mitglied des Verwaltungsrats) 
 
   Dr. Myriam Jahn bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 
   5 AktG: 
 
   Keine 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 

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April 20, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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