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DGAP-News: Süss MicroTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Süss MicroTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-20 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Süss MicroTec AG Garching Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 31. Mai 2017, um 10.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Süss MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Süss MicroTec AG und den Konzern einschließlich der Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter www.suss.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Süss MicroTec AG, Schleißheimer Straße 90, 85748 Garching, zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. 5. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats* Im Zuge der Aktienrechtsnovelle 2016 wurde das Erfordernis der Dreiteilbarkeit der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf solche Gesellschaften reduziert, die dieses Erfordernis aufgrund mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben zu beachten haben (vgl. § 95 S. 3 AktG). Dies ist bei der Süss MicroTec AG nicht der Fall. Der Aufsichtsrat der Süss MicroTec AG setzt sich nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Da im Falle des Ausscheidens eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder bis zu einer Neuwahl oder einer gerichtlichen Bestellung eines oder mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Aufsichtsrat in der bisherigen Zusammensetzung von drei Mitgliedern nicht beschlussfähig ist, möchten Vorstand und Aufsichtsrat von der neuen Flexibilität, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder frei durch die Satzung festzulegen, Gebrauch machen und den Aufsichtsrat um ein weiteres Mitglied auf insgesamt vier Aufsichtsratsmitglieder erweitern. Ferner soll die Regelung zur Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats in § 15 Abs. (2) Satz 1 der Satzung an die Erweiterung des Aufsichtsrats dahingehend angepasst werden, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) § 11 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.' b) § 15 Abs. (2) Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.' 6. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Dr. Stefan Reineck, Jan Teichert und Gerhard Pegam endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017. Es sind daher Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat der Süss MicroTec AG setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft in der zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gültigen Fassung aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Unter Tagesordnungspunkt 5 ist zudem die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder vorgesehen. Diese Erweiterung wird mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. (1) der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft erhöht sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Süss MicroTec AG von drei auf vier Mitglieder. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Änderung von § 11 Abs. (1) der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat der Süss MicroTec AG demnach gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. (1) der geänderten Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die alle durch die Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Stefan Reineck, geschäftsführender Gesellschafter der RMC Dr. Reineck Management & Consulting GmbH, wohnhaft in Kirchardt, b) Herrn Jan Teichert, Mitglied des Vorstands der Einhell Germany AG, wohnhaft in Metten, und c) Herrn Gerhard Pegam, geschäftsführender Gesellschafter der GPA-Consulting, wohnhaft in Au/Bad Feilnbach, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 für die satzungsgemäße Amtszeit, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, wieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen, sowie d) Frau Dr. Myriam Jahn, Mitglied des Vorstands der TiSC AG, wohnhaft in Düsseldorf mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Erweiterung des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. (1) der Satzung durch Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Dr. Stefan Reineck bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: 1. AttoCube Systems AG, München (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 2. Phoseon Technology Inc., Hillsboro, Oregon, USA (Mitglied im 'Board of Directors') 3. Wittenstein SE, Igersheim (Mitglied im Aufsichtsrat) Jan Teichert bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Keine Gerhard Pegam bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: 1. OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) 2. Schaffner Holding AG, Solothurn, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) Dr. Myriam Jahn bekleidet bei folgenden weiteren in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Keine Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
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April 20, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)