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Dow Jones News
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DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics -3-

DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hannover Congress Centrum, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hannover Congress Centrum, Hannover mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-20 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE 
0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 1. Juni 2017 
 
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie 
hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um 
10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 
30175 Hannover. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   und § 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen 
   können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 
   AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in 
   § 11 zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 
   101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und 
   besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern. Nach § 95 Satz 2 AktG kann die Satzung eine 
   bestimmte höhere Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   festsetzen, die nach § 95 Satz 3 AktG nur dann durch drei 
   teilbar sein muss, wenn dies zur Erfüllung 
   mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Die 
   Gesellschaft unterliegt jedoch keinen solchen 
   mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben. Der Vorstand und der 
   Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, die Zahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit drei auf 
   zukünftig vier zu erhöhen. 
 
   Die Schaffung einer weiteren Position im Aufsichtsrat 
   trägt der aktuellen Aktionärsstruktur und 
   Aktionärsinteressen Rechnung und würde den Aufsichtsrat 
   noch besser in die Lage versetzen, bei seiner 
   Zusammensetzung ein möglichst breites Spektrum an 
   Sachverstand und Erfahrungen aus verschiedenen für das 
   Unternehmen relevanten Bereichen zu spiegeln. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.' 
 
   Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung unberührt. 
6. *Wahl und Nachwahl zweier neuer Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 
   101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und 
   besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern, deren Amtszeiten bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung laufen, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 beschließt. Mit dem Wirksamwerden 
   der zu Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderung von § 11 
   Abs. 1 der Satzung wird sich der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte 
   Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von 
   der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen 
   setzen und gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier 
   Mitgliedern bestehen. Für die hiernach neu geschaffene 
   Position im Aufsichtsrat ist eine Neuwahl vorzunehmen 
   (Tagesordnungspunkt 6.1). 
 
   Sodann hat der stellvertretende Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats, Herr Bernd Hackmann, sein Amt als Mitglied 
   des Aufsichtsrats unter Wahrung der satzungsgemäßen 
   Niederlegungsfrist mit Wirkung zum Ablauf des 12. Juli 
   2017 niedergelegt. Für das ausscheidende Mitglied des 
   Aufsichtsrats ist daher ein Nachfolger für die restliche 
   reguläre Amtszeit des Ausscheidenden zu wählen 
   (Tagesordnungspunkt 6.2). 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
6.1 Herrn Dr. Dirk Michael Rothweiler, wohnhaft 
    in Weimar, Vorstandsvorsitzender der First 
    Sensor AG, 
 
    für eine Amtszeit beginnend mit dem 
    Wirksamwerden der zu Tagesordnungspunkt 5 
    zur Beschlussfassung der Hauptversammlung 
    vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. 
    1 der Satzung und endend mit dem Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2021 beschließt; 
6.2 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in 
    Düsseldorf, Direktor (CFO) der DMG MORI 
    ECOLINE Holding AG, 
 
    für eine Amtszeit beginnend am 13. Juli 2017 
    und endend mit dem Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
    Der Aufsichtsrat hat bei seinen 
    Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die 
    von ihm für seine Zusammensetzung 
    festgelegten Ziele in seine Entscheidung 
    einbezogen. Der Aufsichtsrat hat nach 
    ausführlicher Beratung und unter 
    Berücksichtigung von Unternehmens- und 
    Aktionärsinteressen beschlossen, Herrn Dr. 
    Rothweiler und Herrn Dr. Peters zur Wahl in 
    den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Herr Dr. 
    Rothweiler verfügt aufgrund seiner Tätigkeit 
    als Vorstandsvorsitzender der First Sensor 
    AG über substanzielle Innovationserfahrung 
    sowie umfassende Erfahrungen und Kenntnisse 
    im Bereich des Produktmarketings. Darüber 
    hinaus bringt er Technologiekompetenz in den 
    Bereichen optische Verfahren, 
    Lasermaterialbearbeitung sowie Halbleiter- 
    und Elektronikfertigung mit. Herr Dr. Peters 
    ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der 
    eine mehr als 20jährige Industrietätigkeit 
    in international aufgestellten Konzernen 
    aufweist. Er besitzt profunde 
    Industrieexpertise im Maschinenbau sowie 
    Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters ist 
    zudem bewandert in den Bereichen Compliance 
    & Risk Management. Beide ergänzen damit das 
    im Aufsichtsrat vorhandene Spektrum an 
    Sachverstand und Erfahrungen. Der vom 
    Aufsichtsrat selbst festgelegten 
    Zielgröße von 25 % für den Anteil von 
    Frauen im Aufsichtsrat soll nach 
    gegenwärtiger Planung mit den 
    Wahlvorschlägen zur regulären Neuwahl des 
    Aufsichtsrats durch die ordentliche 
    Hauptversammlung 2019 Rechnung getragen 
    werden. 
 
    Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Heino 
    Büsching, hat für den Fall der teilweisen 
    Neukonstituierung des Aufsichtsrats seine 
    Bereitschaft erklärt, den Vorsitz im 
    Aufsichtsrat im Anschluss an den 13. Juli 
    2017 zur Verfügung zu stellen. Der zur Wahl 
    in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat 
    Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall 
    seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine 
    Bereitschaft erklärt, für den künftigen 
    Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
II. *Ergänzende Angaben zu den unter 
    Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den 
    Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 
1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
   Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten Herr Dr. Dirk Michael Rothweiler und Herr Dr. 
   Markus Peters sind jeweils weder Mitglied eines anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch Mitglied eines 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics -2-

vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten für die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm. 
2. *Angaben über persönliche und geschäftliche Beziehungen 
   gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex* 
 
   Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat 
   Herr Dr. Markus Peters hat angezeigt, dass er nach seinem 
   Ausscheiden aus dem DMG MORI-Konzern am 30. Juni 2017 
   beabsichtigt, eine leitende Aufgabe innerhalb der 
   BANTLEON-Gruppe zu übernehmen. Hauptaktionär der 
   BANTLEON-Gruppe ist Herr Jörg Bantleon, der ausweislich 
   seiner letzten Stimmrechtsmeldung nach § 21 WpHG mehr als 
   15 % der Stimmrechte an der LPKF Laser & Electronics AG 
   hält und damit ein im Sinne von Ziffer 5.4.1 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex wesentlich beteiligter Aktionär 
   ist. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und dem 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex empfiehlt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
     *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
     und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
     Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
     sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft 
     ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
     Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
     Institut in Textform erstellte und in deutscher oder 
     englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Der 
     Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
     einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, 
     das ist 
 
     *Donnerstag, der 11. Mai 2017, 00:00 Uhr,* 
     (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
     Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
     der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der 
     Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und 
     der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
     spätestens am 
 
     *Donnerstag, den 25. Mai 2017, 24:00 Uhr,* 
 
     unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
     LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
     c/o DZ Bank AG 
     vertreten durch dwpbank 
     - DSHVG - 
     Landsberger Str. 187 
     80687 München 
     Telefax: +49 (0) 69 5099 1110 
     E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
     *Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
     Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den 
     Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in 
     der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
     für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
     des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
     Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
     Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
     Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach 
     dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
     dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
     Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
     Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
     des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
     Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
     ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
     Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen 
     oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem 
     Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
     Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf 
     den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
     Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
     Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
     besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
     teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen 
     sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
     *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
     Einberufung der Hauptversammlung* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
     Einberufung EUR 22.269.588,00 und ist in 22.269.588 auf 
     den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, 
     die alle in gleichem Umfang stimmberechtigt sind und 
     jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien 
     und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung beträgt damit 22.269.588. 
 
     *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
     Bevollmächtigten* 
 
     Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
     teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
     Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
     ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
     andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen 
     Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
     Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
     den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
     Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
     der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
     gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung der Textform, wobei der 
     Widerruf jedoch auch durch persönliches Erscheinen zur 
     Hauptversammlung erfolgen kann. Für die Bevollmächtigung 
     von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen 
     in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
     gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den 
     Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung 
     können hiervon abweichende Regelungen zu beachten sein; 
     die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
     rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
     Institution über Form und Verfahren der 
     Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
     Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
     dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
     erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
     Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt 
     werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
     Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für 
     eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung 
     per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per 
     E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
     LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
     Osteriede 7 
     30827 Garbsen 
     Telefax: +49 (0) 5131 7095-9111 
     E-Mail: investorrelations@lpkf.com 
 
     Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
     Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
     Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
     gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
     erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
     bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
     Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
     Gesellschaft erklärt werden. 
 
     Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen 
     Erleichterung, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung 
     und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch 
     oder per Telefax übermittelt werden, bis 31. Mai 2017, 
     18:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln. 
 
     Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
     verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
     Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
     beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und 
     steht unter 
 
     www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
     zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär 
     mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
     mehrere von diesen zurückweisen. 
 
     *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft 
     benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
     Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
     Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
     Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu 
     bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
     Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur 
     Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des 
     Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. 
     Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung 
     weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind 
     die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
     nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur 
     Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
     Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder 
     Eintrittskarte beigefügt. Ein solches steht auch unter 
 
     www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
     zum Download zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an 
     die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt 
     werden. 
 
     Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
     bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
     Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
     spätestens bis 31. Mai 2017, 18:00 Uhr (Eingang bei der 
     Gesellschaft), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
     folgende Adresse zu übermitteln: 
 
     LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
     Osteriede 7 
     30827 Garbsen 
     Telefax: +49 (0) 5131 7095-9111 
     E-Mail: investorrelations@lpkf.com 
 
     Nähere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten 
     die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
     Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter 
 
     www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
     einsehbar. 
 
     Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich 
     fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis 
     des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
     geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, 
     an, die von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der 
     Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
     *Rechte der Aktionäre* 
 
     *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
     AktG* 
 
     Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
     Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
     500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
     verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
     und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
     eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
     Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und 
     muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der 
     Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und 
     der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
     spätestens bis 
 
     *Montag, den 1. Mai 2017, 24:00 Uhr,* 
 
     zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse 
     zu richten: 
 
     LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
     Vorstand 
     Osteriede 7 
     30827 Garbsen 
 
     *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
     126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
     Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
     Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
     bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur 
     Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
     übersenden, soweit eine solche Wahl Gegenstand der 
     Tagesordnung ist. Vor der Hauptversammlung sind 
     Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 
     AktG ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
     LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
     Osteriede 7 
     30827 Garbsen 
     Telefax: +49 (0) 5131 7095-9111 
     E-Mail: investorrelations@lpkf.com 
 
     Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
     Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, 
     der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
     Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
     zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung 
     mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
     der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
     mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
     *Mittwoch, den 17. Mai 2017, 24:00 Uhr,* 
 
     unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. 
     Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
     berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines 
     Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 
     2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der 
     Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
     Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die 
     Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
     gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
     Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl 
     von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten 
     die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG 
     sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen 
     jedoch nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung 
     kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
     Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht 
     den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten 
     enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
     müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der 
     Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
     gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
     Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
     Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
     fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
     Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort 
     mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht 
     eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
     Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
     Punkten der Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt. 
 
     *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
     Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
     Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
     über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
     Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
     der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
     erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
     Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
     Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
     Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der 
     Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der 
     Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt 
     werden. 
 
     Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
     aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, 
     etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
     kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
     oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
     unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 24 Abs. 2 der 
     Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und 
     Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. 
     Er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der 
     Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen 
     Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den 
     einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen 
     Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen. 
 
     *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
     Internetseite der Gesellschaft* 
 
     Den Aktionären werden die Informationen nach § 124a AktG 
     ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
     zugänglich gemacht. Weitergehende Erläuterungen zu den 
     Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 
     127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter 
 
     www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm. 
 
Garbsen, im April 2017 
 
*LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
             Osteriede 7 
             30827 Garbsen 
             Deutschland 
E-Mail:      investorrelations@lpkf.com 
Internet:    http://www.lpkf.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
565981 2017-04-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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