Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 16.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
161 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SLM Solutions Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in 
Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SLM Solutions Group AG Lübeck ISIN DE000A111338 
WKN A11133 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
Freitag, den 02. Juni 2017, um 11.00 Uhr (MESZ), in den media docks Lübeck 
Saal MF 500 
Willy-Brandt-Allee 31a 
23554 Lübeck ein. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die SLM 
   Solutions Group AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate 
   Governance- und des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
   https://slm-solutions.de/hv_2017 
 
   erhältlich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 23. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Die Vergütung des Aufsichtsrats soll fortentwickelt werden. Die Anforderungen 
   an den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sind in den letzten Jahren erheblich 
   gestiegen. Die gestiegenen Anforderungen sind geprägt durch die 
   EU-Abschlussprüfungsreform, erhöhte Haftungsrisiken, zunehmende Komplexität 
   des weltweiten Geschäftsmodells, die Forderung nach umfassender Expertise 
   sowie einen höheren Zeitaufwand für die professionelle Wahrnehmung des 
   Mandats einschließlich der Tätigkeit in den Ausschüssen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats erstmals für das Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2017 begonnen 
   hat, und für alle folgenden Geschäftsjahre, soweit in einer neuen 
   Hauptversammlung keine abweichende Beschlussfassung für die Zukunft erfolgt, 
   wie folgt zu vergüten: 
 
   a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
      neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich 
      eine feste, nach Ablauf des 
      Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die 
      für das einzelne Mitglied EUR 25.000 
      beträgt. 
   b) Für den Vorsitz im Aufsichtsrat werden 
      jährlich zusätzlich EUR 25.000 vergütet, 
      für den stellvertretenden Vorsitz im 
      Aufsichtsrat werden jährlich zusätzlich 
      EUR 12.500 vergütet. 
   c) Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem 
      Prüfungsausschuss angehören, erhalten 
      jährlich eine weitere feste Vergütung in 
      Höhe von EUR 7.500. Mitglieder des 
      Aufsichtsrats, die dem Präsidialausschuss 
      angehören, erhalten jährlich eine weitere 
      feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000. 
   d) Für den Vorsitz im Prüfungsausschuss 
      werden jährlich zusätzlich EUR 7.500 
      vergütet, für den Vorsitz im 
      Präsidialausschuss werden jährlich 
      zusätzlich EUR 5.000 vergütet. 
   e) Die Aufsichtsratsvergütungen sind jeweils 
      nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. 
      Eine auf die Vergütung entfallende 
      Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft 
      zusätzlich erstattet, soweit die 
      Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt 
      sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft 
      gesondert in Rechnung zu stellen, und sie 
      dieses Recht ausüben. 
   f) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während 
      eines Teils des Geschäftsjahres dem 
      Aufsichtsrat angehört haben oder nur 
      während eines Teils des Geschäftsjahres 
      das Amt des Vorsitzenden oder des 
      stellvertretenden Vorsitzenden des 
      Aufsichtsrats innehatten oder nur während 
      eines Teils des Geschäftsjahres einem 
      Ausschuss des Aufsichtsrats angehört 
      haben oder nur während eines Teils des 
      Geschäftsjahres das Amt des Vorsitzenden 
      des Prüfungsausschusses oder des 
      Präsidialausschusses innehatten, erhalten 
      eine im Verhältnis der Zeit geringere 
      Vergütung nach den vorstehenden Absätzen 
      entsprechend der Dauer ihrer jeweiligen 
      Zugehörigkeit bzw. Amtsinhaberschaft. 
 
   Gemäß § 13 der Satzung umfasst die Vergütung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats auch die Übernahme der Kosten einer 
   Haftpflichtversicherung (sogenannte 'D&O-Versicherung'), die von der 
   Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen wird. Diese 
   Versicherung wird mit einer angemessenen Versicherungssumme und einem 
   Selbstbehalt in Höhe von 10% des jeweiligen Schadens abgeschlossen. Der 
   Selbstbehalt ist für alle innerhalb eines Versicherungsjahres auftretenden 
   Schadensfälle auf das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des 
   jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds begrenzt. 
5. *Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft aufgestellt werden, soweit die prüferische 
   Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder 
   des Vorstands* 
 
   Die Hauptversammlung soll erstmals gemäß § 120 Abs. 4 AktG über die 
   Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. 
 
   Die Beschlussfassung bezieht sich auf das im Geschäftsjahr 2015 in Kraft 
   getretene und im Geschäftsjahr 2016 geänderte System der Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. Details hierzu werden im 
   Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 
   2016 auf den Seiten 52 bis 54 abgedruckt ist und der im Internet unter 
 
   www.https://slm-solutions.de/ 
   sites/default/files/slm_solutions_group_ag_geschaeftsbericht_2016_final_0.pdf 
 
   eingesehen werden kann. Außerdem werden die Details des 
   Vergütungssystems in der Versammlung zugänglich gemacht und auch näher 
   erläutert werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht als 
   Bestandteil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2016 erläuterte 
   System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 120 Abs. 4 AktG zu 
   billigen. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
17.980.867 Stück. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. 
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demnach 
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 17.980.867 Stimmen. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 15 der Satzung der SLM Solutions Group AG nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am *Freitag, den 26. 
Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ),* in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 SLM Solutions Group AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Privat- und Geschäftskunden AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt 
 
 Fax: 069 12012 86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf *Freitag, den 12. Mai 2017, 0.00 
Uhr (MESZ)* (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Insbesondere haben Aktienveräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und 
Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine 
Bedeutung. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und 
erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz 
werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der 
Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des 
Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung 
stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
 SLM Solutions Group AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder 
einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit 
dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten 
Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung werden den 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen übersandt. Das Vollmachtsformular wird den 
Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet 
unter 
 
https://slm-solutions.de/hv_2017 
 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die Stimmrechtsvertreter der 
SLM Solutions Group AG, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre 
ausüben, vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen ihre Aktien gemäß 
vorstehenden Voraussetzungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. 
Um die rechtzeitige Anmeldung der Aktien sicherzustellen, sollte die Anmeldung 
möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft sind ausschließlich berechtigt, aufgrund erteilter Weisungen 
abzustimmen. Ihnen sind daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung 
zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter der 
SLM Solutions Group AG das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, 
werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und 
Weisungsformular zu verwenden. Alternativ wird dieses Vollmachts- und 
Weisungsformular den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist 
außerdem im Internet unter 
 
https://slm-solutions.de/hv_2017 
 
abrufbar. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft im 
Vorfeld der Hauptversammlung müssen der Gesellschaft unter der oben für die 
Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis 
spätestens zum *Donnerstag, den 01. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ),* zugehen. Eine 
Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter am Tag der 
Hauptversammlung ist am An- und Abmeldeschalter bis zum Beginn der Abstimmungen 
möglich. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch im Internet 
unter 
 
https://slm-solutions.de/hv_2017 
 
zur Verfügung. 
 
Rechtzeitig abgegebene Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtvertreter der 
Gesellschaft können bis *Donnerstag, den 01. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* 
schriftlich, in Textform oder elektronisch unter der oben genannten Adresse geändert 
oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Gesellschaft. Die 
persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Vollmacht an 
die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so 
gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Weisungen für mögliche Abstimmungen über 
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte 
Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Antrag- und Fragenstellung ist 
ausgeschlossen. 
 
*Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen durch 
Briefwahl abgeben; eine Ermächtigung an den Vorstand, eine derartige Briefwahl 
vorzusehen, sieht § 15 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ausdrücklich vor. Zur 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die ihren Anteilsbesitz (wie unter dem Punkt 'Teilnahme an der 
Hauptversammlung' erläutert) nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auf die Abstimmung über Beschlussvorschläge 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären 
begrenzt. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich, in Textform 
oder in elektronischer Form und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
*Donnerstag, den 01. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* unter der nachstehenden 
Postanschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse oder per Internet zugehen: 
 
 SLM Solutions Group AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Formulare zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden der Eintrittskarte beigefügt. 
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist außerdem im Internet 
unter 
 
https://slm-solutions.de/hv_2017 
 
abrufbar. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse per Post, per Telefax oder 
per E-Mail angefordert werden. Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise 
zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute 
oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im Sinne von § 135 
Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl 
bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis *Donnerstag, den 01. 
Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ)* schriftlich, in Textform oder elektronisch unter der 
oben genannten Adresse geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang 
bei der Gesellschaft. 
 
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen 
Briefwahlstimmen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so 
gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Briefwahlstimmen für mögliche Abstimmungen über 
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte 
Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können. Ebenso wenig können 
durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.