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DGAP-News: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-21 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Hamburg - ISIN DE000HLAG475 - - Wertpapierkennnummer HLAG47 - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der *am 29. Mai 2017* *um 10.30 Uhr* *im Hotel Grand Elysée Hamburg,* Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* *der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft* ein. I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes* Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen zugänglich: * den festgestellten Jahresabschluss der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016, * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, * den Lagebericht und den Konzernlagebericht für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und den Hapag-Lloyd Konzern, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, * den Bericht des Aufsichtsrats sowie * den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse www.hapag-lloyd.com/hv zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 24. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 108.403.937,87 wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, vor zu beschließen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird bestellt a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017; sowie b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017 und das erste Quartal 2018, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende Neufassung des § 5.3 der Satzung* Die Satzung enthält zum Zeitpunkt der Einladung in § 5.3 das Genehmigte Kapital 2016, das den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. Juni 2018 um bis zu EUR 50.000.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Das Genehmigte Kapital 2016 wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung 2016 beschlossen und am 4. Oktober 2016 ins Handelsregister eingetragen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht. Der Zweck des Genehmigten Kapitals 2016 und der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht darin, der Gesellschaft den Erwerb der United Arab Shipping Company Ltd. (_UASC_) zu ermöglichen. Über diesen Zweck wurde in dem Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 26. August 2016 ausführlich berichtet. Zum Zwecke des Erwerbs soll das Grundkapital der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft durch Ausgabe von Aktien der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft gegen Einbringung von Aktien der UASC als Sacheinlage erhöht werden. Dabei soll für die eingebrachten Aktien der UASC insgesamt diejenige Anzahl neuer Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, die dazu führt, dass die UASC-Aktionäre unmittelbar nach dem Vollzug der Transaktion mit 28,0 % an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft beteiligt sind (_Transaktion_). Am 15. Juli 2016 hat die Gesellschaft für diese Transaktion mit UASC eine Zusammenschlussvereinbarung (sog. 'Business Combination Agreement' [_BCA_]) abgeschlossen. Gemäß den Vorgaben des BCA steht die endgültige Umsetzung der Transaktion unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen. Insbesondere ist es erforderlich, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die entsprechenden Beschlüsse zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts fasst und daraufhin die Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2016 unter Bezugsrechtsausschluss zum Zwecke der Transaktion im Handelsregister eingetragen wird (der _Vollzug der Transaktion_). Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft gehen davon aus, dass im Rahmen des Vollzugs der Transaktion das Genehmigte Kapital 2016 in einer Höhe von etwa EUR 45.932.023 ausgenutzt wird und mithin nur EUR 4.067.977 als Genehmigtes Kapital 2016 verbleiben. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der Vollzug der Transaktion in Kürze zu erwarten ist. Vor diesem Hintergrund erachten es Vorstand und Aufsichtsrat für erforderlich und zweckmäßig, bereits auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung über ein neues genehmigtes Kapital beschließen zu lassen, welches jedoch nur unter der Bedingung gelten soll, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2016 unter Bezugsrechtsausschluss zum Zwecke der Transaktion im Handelsregister eingetragen wurde (_Aufschiebende Bedingung_). Ein solcher Beschluss unter der Aufschiebenden Bedingung ist mit Blick darauf erforderlich, dass der Vollzug der Transaktion nach Ansicht der Unternehmensleitung in Kürze zu erwarten ist und das Genehmigte Kapital 2016 dadurch nahezu vollständig ausgenutzt werden wird. Nur wenn in diesem Fall ein neues genehmigtes Kapital gilt, ist die Gesellschaft auch zukünftig flexibel, um bei Bedarf ihre Eigenmittel umfassend zu verstärken. Daher soll für diesen Fall der verbleibende, nicht zum Zwecke der Transaktion verwendete Teil des Genehmigten Kapitals 2016 aufgehoben und zugleich ein neues genehmigtes Kapital beschlossen werden. Die Satzung soll entsprechend angepasst werden. Für den Fall, dass die Aufschiebende Bedingung noch vor der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2017 eintritt, wird der Vorstand den unten angekündigten Beschlussvorschlag der Hauptversammlung ohne die betreffende Aufschiebende Bedingung unterbreiten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den
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April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)