Das Bundesverfassungsgericht hält die Begrenzung der Macht von Spartengewerkschaften durch das Tarifeinheitsgesetz für legitim. Die Karlsruher Richter billigten am Dienstag die zwei Jahre alte Regelung, die im Kern verhindern soll, dass kleine Gewerkschaften mit Streiks ganze Unternehmen lahmlegen. Sie sei überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar.Den vollständigen Artikel lesen ...