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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Parteien äußern sich vor Bundestagswahl zum Aktionärsschutz

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2017-09-20 / 14:25 
 
*Parteien äußern sich vor Bundestagswahl zum Aktionärsschutz* 
Analyse der beantworteten Wahlprüfsteine ergibt wenig Hoffnung auf 
Verbesserung 
 
*München, 20. September 2017 - *Eine Befragung der Parteien vor der 
Bundestagswahl hat ergeben, dass in Bezug auf den Schutz von Aktionären 
wenig Verbesserung zu erwarten ist. Die von der EU vorgelegte 
Aktionärsrechterichtlinie wollen zwar alle Parteien bis 2019 in nationales 
Recht umsetzen, weitergehende Änderungen des deutschen Gesellschafts- 
und Aktienrechts soll es aber nicht geben. Lediglich Bündnis 90/Die Grünen 
fordern stärkeren Schutz für Minderheitsaktionäre im Aktienrecht. Beim Thema 
Sammelklagen gehen die Meinungen auseinander, denn hier wollen SPD und Grüne 
Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes einführen, während die FDP keinen 
Handlungsbedarf sieht. Die CDU möchte hingegen eine Musterfeststellungklage 
einführen, lehnt aber den bestehenden Entwurf des Justizministeriums weiter 
ab. Damit zeichnet sich noch nicht ab, wann den Empfehlungen der 
EU-Kommission (2013/396/EU) und der Monopolkommission aus den Jahren 2014 
und 2016 für die Einführung eines effektiven kollektiven Rechtsschutzes 
entsprochen wird. 
 
Die Anlegerschutzorganisationen "Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V." 
(SdK), "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V." (VzfK) sowie die 
"Initiative Minderheitsaktionäre e.V." hatten den Parteien mit Blick auf die 
bevorstehende Bundestagswahl 2017 gemeinsam erarbeitete Wahlprüfsteine zum 
Thema Schutz von Minderheitsaktionären in deutschen Aktiengesellschaften 
vorgelegt. 
 
Als positiv soll vermerkt werden, dass von den angeschriebenen Parteien alle 
den Fragenkatalog beantwortet haben. Konkrete Stellung für den Schutz von 
Minderheitsaktionären und für verbesserten Rechtsschutz für Anleger beziehen 
nur Bündnis 90/Die Grünen. Die Rechtspolitiker der CDU wollen allerdings 
aktienrechtsrelevante Reformen unter besonderer Berücksichtigung der 
Interessen von Minderheitsaktionären und Kleinanlegern durchführen. Alle 
anderen Parteien sehen den Status Quo mehr oder weniger als ausreichend an. 
Lediglich bei der Vorstandsvergütung besteht weitgehend Einigkeit, dass es 
zukünftig mehr "say-on-pay" für die Hauptversammlung geben soll. 
 
Beim Aktienrecht soll es nach Ansicht der SPD keine großen 
Änderungen geben. Die FDP möchte sowohl das Beschlussmängelrecht als 
auch das Spruchverfahren bezüglich ihrer Wirksamkeit überprüfen. Aber was 
genau das Ziel ist, bleibt im Verborgenen. Lediglich die Grünen 
positionieren sich eindeutig auf Seiten der Minderheitsaktionäre. So wollen 
sie im Falle eines Delistings die Aktionäre besser schützen und die 
Angemessenheit eines verpflichtenden Kaufangebots davon abhängig machen, ob 
eine qualifizierte Mehrheit der herausgedrängten Aktionäre das Angebot 
annimmt. Daneben fordern sie eine gerichtliche Überprüfung der 
Angebotshöhe, also keine Bemessung am Börsenkurs, wie jetzt vorgeschrieben. 
 
Im Bereich des Kapitalmarktrechtes beteuern alle Parteien, dass es fair 
zugehen soll und Marktmissbräuche zu ahnden sind. Die Grünen erwägen eine 
zivilrechtliche Verantwortung beim Insiderhandel, auch die FDP scheint dafür 
offen. Alle Parteien wollen jedenfalls die Aktienkultur fördern, wobei die 
FDP die Möglichkeiten, im Rahmen der geförderten Altersvorsorge in Aktien zu 
investieren, ausgeweitet sehen wollen. Die CDU plädiert dafür, 
Kleinaktionäre vor missbräuchlichen und rechtswidrigen Entscheidungen von 
Geschäftsführern und Vorständen zu schützen. Ansonsten bleibt man entweder 
vage oder verweist auf eine Bestandsaufnahme nach der Wahl. 
 
*Sammelklagen weiter ein kontroverses Thema* 
 
Beim kollektiven Rechtsschutz sehen SPD und Bündnis 90/Die Grünen konkreten 
Handlungsbedarf. Die SPD unterstützt den Entwurf des Bundesministeriums der 
Justiz und für Verbraucherschutz, der die Einführung einer 
Musterfeststellungsklage für Verbraucherverbände vorsieht. Dieser 
Gesetzentwurf von Justizminister Maas wurde von den Unionsministern 
blockiert. Die Rechtsexperten der CDU bejahen zwar die Notwendigkeit von 
Sammelklagen, wollen aber die Klagebefugnis wie bei der Anlegerklage direkt 
den Verbrauchern zuweisen. Die FDP ist Sammelklagen gegenüber sehr 
zurückhaltend und lehnt diese unter Hinweis auf unser Rechtssystem ab. Sie 
sieht die Gefahr einer Klageindustrie wie in den USA heraufziehen. Auch beim 
kollektiven Rechtsschutz sind die Grünen am weitesten. Sie hatten bereits 
2014 den Entwurf für ein Gesetz zur Gruppenklage eingebracht, sind aber 
damals am Widerstand der Koalition gescheitert. Das nach wie vor aktuelle 
Vorhaben möchte den Schutz der Anleger weiter verbessern und effektives 
gemeinsames Klagen ermöglichen. Nach Abschluss des 5. 
Untersuchungsausschusses (Abgasskandal) wurde der Gesetzentwurf noch mal 
eingebracht, eine Befassung aber am 5. September 2017 abgelehnt. 
 
Konkrete Positionen zum Thema Vorstandsvergütung haben sowohl die SPD als 
auch die Grünen vorgelegt. Beide Parteien wollen, dass die Vergütungen der 
Vorstände in einem angemessenen Verhältnis zu den Gehältern des oberen 
Managements und der gesamten Belegschaft stehen. Die SPD möchte, dass die 
Hauptversammlung gestärkt wird und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer 
im Aufsichtsrat gewahrt sind. Auch die FDP will die Eigentümerrechte durch 
größere Vergütungstransparenz und Übertragung von 
Kontrollkompetenz auf die Hauptversammlung stärken, dabei aber kein neues 
Feld für missbräuchliche Anfechtungsklagen eröffnen. 
 
Der erste Punkt im Aktien- und Kapitalmarktrecht, den sich eine neue 
Regierungskoalition wird vornehmen müssen, ist die Neubewertung des 
gegenwärtig geltenden Rechts beim Delisting, also dem Rückzug eines 
Unternehmens von der Börse. Das war bereits bei der Neuregelung im September 
2015 so vorgesehen. Anlegerschützer fordern hier, wie übrigens auch die 
Grünen, eine Rückkehr zur Bewertung der Abfindung nach dem Ertragswert. 
Interessant zu sehen wird sein, wie in der nächsten Legislaturperiode das 
Beschlussmängelrecht reformiert werden soll. Dazu wird sicher erst mal das 
Ergebnis des Deutschen Juristentages im September 2018 abgewartet, bei dem 
dieses Thema im Zentrum steht. Nach den Ergebnissen der Umfrage halten sich 
die Parteien hierzu noch bedeckt. Außerdem stehen gegenwärtig noch die 
Ergebnisse eines Evaluierungsverfahrens der EU-Kommission zum kollektiven 
Rechtsschutz in Europa aus. 
 
München, 20. September 2017 
 
Pressekontakt: Robert Peres, 
Initiative Minderheitsaktionäre e.V. 
Tel: 0174-3065556 
EMail: rperes@initiative-minderheitsaktionäre.org [1] 
 
Anlage: 
Die Antworten der Parteien (PDF) 
 
*Die Organisationen im Einzelnen:* 
 
*Die SdK - der unabhängige Verband der Kapitalanleger* 
Die 1959 gegründete SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist mit 
aktuell ca. 5.000 Mitgliedern eine der führenden deutschen 
Anlegervereinigungen. Der Schwerpunkt der Arbeit der SdK ist die 
Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Hierzu zählen vor allem der Schutz 
von Minderheitsaktionären und die Interessensvertretung von Gläubigern in 
Sondersituationen (Sanierungen, Insolvenzverfahren). Als begeisterte 
Kapitalmarktteilnehmer erbringen die drei Vorstände und 60 Sprecherinnen und 
Sprecher der SdK viel ehrenamtliches Engagement vor allem zu Gunsten einer 
Verbesserung der Investitionsbedingungen und der Fortentwicklung der 
Investitions- und Aktienkultur. 
 
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 
Hackenstraße 7b 
80331 München 
Deutschland 
Tel.: 089 - 20 20 846 0 
Fax: 089 - 20 20 846 10 
E-Mail: info@sdk.org 
 
*Die VzfK* 
Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) hat es sich zur 
Aufgabe gemacht, die nicht in den Organen vertretenen Aktionäre umfassend zu 
vertreten. Das geschieht vor allem auf Hauptversammlung und in gerichtlichen 
Verfahren. 
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Durchführung von 
Spruchverfahren. Auf der Seite /www.spruchverfahren.info [2] informieren wir 
über den Verfahrensstand bei kompensationspflichtigen 
Strukturmaßnahmen, soweit er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen 
ergibt. 
 
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. 
Hiddenseer Straße 9 
10437 Berlin 
Deutschland 
Telefon: +49 30 39 50 94 28 
Telefax: +49 30 39 50 94 29 
Email: info@vzfk.de 
 
*Die Initiative Minderheitsaktionäre* 
Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. wurde 2016 von unabhängigen 
Anlegern gegründet. Von ihrem Sitz in der Hauptstadt Berlin aus betreibt die 
Initiative eine Kommunikationsplattform für Informationen rund um die 
sozialpolitische Funktion der Aktienanlage. Wir wirken auf die Verbesserung 
der Aktionärsrechte in der Rechts- und Wirtschaftspolitik hin, insbesondere 
dort, wo Minderheitsrechte über Jahre abgebaut worden sind. Wir möchten 
einen Dialog mit dem Gesetzgeber, der Justiz, den juristischen Fakultäten, 
den Medien sowie mit anderen interessierten Zielgruppen darüber führen, wie 
die Rechte der Anleger wieder gestärkt werden können. 
 
Initiative Minderheitsaktionäre e.V. 
Fasanenstraße 29 
10719 Berlin 
Deutschland 
Telefon: +49 30 3300 2266 55 
Telefax: +49 30 3300 2266 99 
Email: info@initiative-minderheitsaktionaere.org 
 
Ende der Pressemitteilung 
Zusatzmaterial zur Meldung: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 20, 2017 08:25 ET (12:25 GMT)

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