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DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 
Einladung an alle Aktionäre 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 1. Juni 
2017, um 11:30 Uhr,* im Mehr! Theater am Großmarkt 
Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg, 
stattfinden wird. 
 
I. *Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Fielmann Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses des 
   Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die 
   Fielmann Aktiengesellschaft und des 
   Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG 
   am 5. April 2017 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt die Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   Konzernabschluss, der Lagebericht für die 
   Fielmann Aktiengesellschaft und der 
   Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 
   4, 315 Absatz 4 HGB sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
   (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) und 
   während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und 
   sind auch über die Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der Fielmann 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2016 in 
   Höhe von 151.200.000 EUR wird zur 
   Ausschüttung einer Dividende von 1,80 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. 
   Bei einer Gesamtzahl von 83.974.582 Stück 
   dividendenberechtigter Aktien sind dies 
   insgesamt 151.154.247,60 EUR. Der aus dem 
   Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte 
   eigene Aktien entfallende Betrag von 
   45.752,40 EUR wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß 
   § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. 
   Januar 2017 geltenden Fassung am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017, 
   fällig. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. 
   Für diesen Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von 1,80 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann 
   Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, Zweigniederlassung Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für die Fielmann 
   Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 2017 beträgt das Grundkapital 
   der Gesellschaft 84.000.000,00 EUR und ist 
   eingeteilt in 84.000.000 Stammaktien 
   (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) 
   gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
   und der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 25.418 eigene 
   Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen 
   Bedeutung)* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft 
   rechtzeitig unter der nachfolgend genannten 
   Adresse einen von ihrem depotführenden Institut 
   in Textform (§ 126 b BGB) in Deutsch oder 
   Englisch erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln und sich rechtzeitig 
   zur Hauptversammlung anmelden: 
 
   Fielmann AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 (0)89 889690633 
   E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
   den Beginn des 11. Mai 2017, 00.00 Uhr MESZ, 
   beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. 
   Mai 2017, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. 
 
   Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären Eintritts- sowie Stimmkarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintritts- und Stimmkarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die 
   Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Der Besitz einer Eintritts- oder 
   Stimmkarte ist anders als die 
   ordnungsgemäße Anmeldung und die 
   Nachweiserbringung jedoch keine 
   Teilnahmevoraussetzung. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung 
   des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei 
   denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag 
   ist auch kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
   Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
   Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht 
   findet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
   oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, 
   und steht auch unter 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
   der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform, sofern nicht ein 
   Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 
   i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes 
   Institut oder Unternehmen, eine 

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April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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