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DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung 
am 2. Juni 2017 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Freitag, den 2. Juni 
2017 um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 2. Juni 
2017 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, München 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
   2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
   2016 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
   Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss am 27. März 2017 festgestellt sowie den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 171, 172 AktG gebilligt. 
   Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch 
   die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss, die 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, Bericht 
   des Aufsichtsrats und erläuternder Bericht des Vorstands sind 
   der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
   Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   *www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung* 
 
   zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   6.168.224,52 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
      insgesamt EUR 5.611.605,20, entsprechend 
      einer Dividende in Höhe von EUR 0,40 für 
      jede der 14.029.013 
      dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
      Dividende ist zahlbar am 8. Juni 2017. 
   b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
      von EUR 556.619,32. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind 
   die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten 
   Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von 
   der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. 
   solchen, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden 
   nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b 
   AktG aus diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis 
   zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt: 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,40 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die 
   Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem 
   Fall auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
   den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
   den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die 
   Geschäftsjahre 2017 und 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 
   und 2018 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
   vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung* 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft 
jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die 
Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 14.029.013. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 
Freitag, 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in 
Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes 
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d.h. auf Freitag, 12. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten 
Nachweisstichtag beziehen und ist durch Bestätigung des 
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in 
Textform (§ 126 b BGB) zu erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis 
des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
Freitag, 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur 
Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein 
Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, 
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des 
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 

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April 24, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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