Bad Marienberg - Am 6. Juni beschloss die Europäische Zentralbank (EZB), die Banco Popular Español S.A. als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung) einzustufen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der EZB:Den vollständigen Artikel lesen ...