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DGAP-HV: Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Wohnen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Wohnen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Wohnen AG Frankfurt am Main ISIN DE000A0HN5C6 
WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
*Freitag, den 2. Juni 2017* 
um 10.00 Uhr (MESZ) 
im Kap Europa 
Osloer Straße 5, 60327 Frankfurt am Main 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung 2017* 
eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
    Deutsche Wohnen AG und des vom Aufsichtsrat 
    gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
    2016, des zusammengefassten Lageberichts für die 
    Deutsche Wohnen AG und den Konzern 
    einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 
    289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs 
    (HGB) zum 31. Dezember 2016 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss der Deutsche Wohnen AG und den 
    Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss der 
    Deutsche Wohnen AG ist damit festgestellt. Eine 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen 
    und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen 
    sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich 
    zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im 
    Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
    Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im 
    Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre 
    die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 der Deutsche 
    Wohnen AG* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
    2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    270.825.883,03 wie folgt zu verwenden: 
 
    Verteilung an die Aktionäre: 
 
    Ausschüttung einer        EUR 262.448.698,96 
    Dividende von EUR 0,74 je 
    Inhaberaktie mit der 
    Wertpapierkennnummer 
    ISIN DE000A0HN5C6, die 
    für das Geschäftsjahr 
    2016 dividendenberechtigt 
    ist; 
    bei 354.660.404 
    Inhaberaktien sind das 
    Gewinnvortrag             EUR 8.377.184,07 
    Bilanzgewinn              EUR 270.825.883,03 
 
    Bei den angegebenen Beträgen für die 
    Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden die 
    zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung 
    vorhandenen dividendenberechtigten Stückaktien 
    zugrunde gelegt. Sollte sich die Anzahl der für das 
    Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten 
    Stückaktien mit der ISIN DE000A0HN5C6 bis zum Tag 
    der Hauptversammlung aufgrund von 
    Abfindungsverlangen von außenstehenden 
    Aktionären der GSW Immobilien AG unter dem zwischen 
    der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG 
    bestehenden Beherrschungsvertrag und entsprechenden 
    Ausgaben von neuen Aktien der Gesellschaft aus dem 
    Bedingten Kapital 2014/II (§ 4c der Satzung der 
    Deutsche Wohnen AG) erhöhen, wird der 
    Hauptversammlung ein an diese Erhöhung wie folgt 
    angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden: 
 
    Der Dividendenbetrag je dividendenberechtigter 
    Stückaktie von EUR 0,74 bleibt unverändert. 
 
    Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
    Stückaktien und damit die Gesamtsumme der 
    ausgeschütteten Dividende um EUR 0,74 je 
    ausgegebener neuer Aktie erhöht, vermindert sich 
    der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
    Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 
    Aktiengesetz in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden 
    Fassung am dritten auf die Beschlussfassung über 
    die Verwendung des Bilanzgewinns folgenden 
    Geschäftstag fällig und kommt dementsprechend 
    voraussichtlich am Donnerstag, den 8. Juni 2017, 
    zur Auszahlung. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
    2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
    zu erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie 
    des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht 
    des verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
    Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
    Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin 
 
    (a) zum Abschlussprüfer und 
        Konzernabschlussprüfer für das 
        Geschäftsjahr 2017; 
    (b) für den Fall einer prüferischen 
        Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
        und des Zwischenlageberichts (§§ 37w 
        Absatz 5 und 37y Nr. 2 WpHG) für das 
        erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2017 
        zum Prüfer für eine solche prüferische 
        Durchsicht; sowie 
    (c) für den Fall einer prüferischen 
        Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
        Finanzinformationen (§ 37w Absatz 7 
        WpHG) für das erste und/oder dritte 
        Quartal des Geschäftsjahres 2017 
        und/oder für das erste Quartal des 
        Geschäftsjahres 2018 zum Prüfer für eine 
        solche prüferische Durchsicht 
 
    zu bestellen. 
6.  *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 
    1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 6 Absatz 1 
    der Satzung der Deutsche Wohnen AG aus sechs 
    Mitgliedern zusammen, die von den Anteilseignern zu 
    wählen sind. 
 
    Die Amtszeit von Herrn Wolfgang Clement als 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG 
    endet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 
    am 2. Juni 2017 durch Zeitablauf gemäß § 6 
    Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Deutsche Wohnen AG. 
    Infolgedessen ist ein Mitglied des Aufsichtsrats 
    neu zu wählen. 
 
    Der Nominierungsausschuss hat - unter 
    Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
    Zusammensetzung benannten Ziele und unter 
    Einschaltung eines spezialisierten Dienstleisters - 
    ein marktübliches Auswahlverfahren zur Bestimmung 
    geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten 
    durchgeführt und dem Aufsichtsrat den nach 
    Einschätzung des Nominierungsausschusses 
    geeignetsten Kandidaten benannt. 
 
    Auf Grundlage der Empfehlung des 
    Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
    vor zu beschließen: 
 
     Herr Jürgen Fenk, wohnhaft in Frankfurt am 
     Main, Vorstandsmitglied der Landesbank 
     Hessen-Thüringen Girozentrale, wird zum 1. 
     Oktober 2017 für eine Amtszeit bis zur 
     Beendigung der Hauptversammlung, die über 
     die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
     nach dem Beginn seiner Amtszeit 
     beschließt, wobei das Geschäftsjahr, 
     in dem seine Amtszeit beginnt, nicht 
     mitgerechnet wird, zum Mitglied des 
     Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG 
     bestellt. 
 
    Aufgrund des noch bis zum 30. September 2017 
    laufenden Mandats von Herrn Jürgen Fenk als 
    Mitglied des Vorstands der Landesbank 
    Hessen-Thüringen Girozentrale, die Kreditgeberin 
    der Deutsche Wohnen AG ist, und der weiteren von 
    Herrn Jürgen Fenk noch bis zum 30. September 2017 
    im Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale-Konzern 
    übernommenen Funktionen, soll dessen Amtszeit als 
    Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen AG 
    erst am 1. Oktober 2017 beginnen. 
 
    Herr Jürgen Fenk erwarb seinen Abschluss als 
    Diplom-Kaufmann an der 
    Ludwig-Maximilians-Universität München. Er begann 
    seine berufliche Laufbahn bei der Bayerischen 
    Vereinsbank (später HypoVereinsbank (HVB)) in 
    Deutschland und Frankreich im Bereich 
    Internationale Immobilienfinanzierung und war 
    maßgeblich beteiligt an der Abspaltung der 
    Hypo Real Estate Gruppe. Von 2003 bis 2009 
    verantwortete er als Vorstand der Hypo Real Estate 
    Bank International das gewerbliche 
    Immobilienfinanzierungsgeschäft in Europa, USA und 
    Asien und war in dieser Funktion in Irland, 
    Deutschland und den USA tätig. Seit 2009 ist Jürgen 
    Fenk bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), 
    zunächst bis 2010 als Bereichsleiter 
    Immobilienkreditgeschäft und - nach einer Tätigkeit 
    bei der BAWAG P.S.K. als Head of Commercial Real 
    Estate Finance von 2010 bis 2012 - seit 2012 als 
    Mitglied des Vorstands für die Bereiche 

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April 25, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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