Themen heute:
Doppelte Haushaltsführung: Nahegelegene Hauptwohnung schließt Kostenabzug aus /// Hybridmodelle beflügeln Absatz von Toyota in Europa
1.
Damit Arbeitnehmer die Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abrechnen können, müssen zwei zentrale Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes erfüllt sein: Die Beschäftigungswohnung muss sich am Ort der ersten Tätigkeitsstätte befinden und der eigene Hausstand (= die Hauptwohnung) muss außerhalb dieses Ortes gelegen sein. Darauf weist die Münchener Steuerkanzlei Bauerfeind hin.
Wann eine Hauptwohnung noch dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte zuzurechnen ist, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) mit Urteil vom 16. Juni 2016 (Az. 1 K 3229/14) näher untersucht: Im zugrundeliegenden Fall hatte sich die Hauptwohnung des klagenden Arbeitnehmers nur 36 Kilometer von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt befunden. Das FG urteilte, dass der Ort der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte bei dieser geringen Entfernung nicht auseinanderfielen, sodass die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht anzuerkennen waren. Nach Gerichtsmeinung ist eine Hauptwohnung noch dem Beschäftigungsort zuzurechnen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeitsstätte von dieser Wohnung aus in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann. Zumutbar ist nach Ansicht des Gerichts eine Fahrzeit von etwa einer Stunde pro einfacher Strecke. Im vorliegenden Fall hatte das Finanzgericht auf den Routenplaner "Google Maps" zurückgegriffen und die so ermittelte PKW-Fahrtzeit von 34 Minuten für die einfache Wegstrecke noch um einen Sicherheitszuschlag von 20 bis 30 Minuten für Staulagen zu den Hauptverkehrszeiten erhöht.
2.
Toyota setzt seinen Erfolgskurs in Europa fort: Der japanische Automobilkonzern verkaufte im ersten Quartal 2017 europaweit insgesamt 269.000 Fahrzeuge seiner Marken Toyota und Lexus. Gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres entspricht dies einer Steigerung von elf Prozent, der Marktanteil legte um 0,2 Punkte auf fünf Prozent zu.
Beflügelt wird dieses Wachstum von den Hybridmodellen: Deren Absatz kletterte von Januar bis März 2017 um fast 50 Prozent auf 106.000 Einheiten. Rund 40 Prozent aller in Europa verkauften Fahrzeuge fahren inzwischen mit Hybridantrieb vor, in Westeuropa setzt sogar fast jeder zweite Toyota Käufer auf die Kombination aus Benzin- und Elektromotor. Bei Lexus entschieden sich europaweit 65 Prozent aller Käufer für einen Hybridantrieb, in Westeuropa liegt dieser Anteil sogar bei über 90 Prozent.
Diesen Beitrag können Sie hier nachhören oder downloaden.