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DGAP-News: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999 ISIN: DE000VTG9999 EINLADUNG Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *8. Juni 2017* um *10.30 Uhr* in der Messehalle A4, Eingang Mitte, Messeplatz 1, 20357 Hamburg stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB (in der bis einschließlich 18. April 2017 geltenden Fassung), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.vtg.de/hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 26.287.457,73 wie folgt zu verwenden: (1) Ausschüttung einer EUR 21.567.164,25 Dividende von an die Aktionäre (durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie) (2) Gewinnvortrag EUR 4.720.293,48 Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Dienstag, den 13. Juni 2017. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Die VTG Aktiengesellschaft hat keinen Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat hat die Aufgaben, die durch die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('APVO') im Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers dem Prüfungsausschuss zugewiesen sind, dem Präsidialausschuss zur Vorbereitung übertragen. Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Präsidialausschuss dem Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Absatz 2 APVO die 1. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, und die 2. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, empfohlen und dabei eine Präferenz für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. Der Aufsichtsrat hat sich dem angeschlossen. 6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit des durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg als Nachfolger für Herrn Dr. Wilhelm Scheider bestellten Aufsichtsratsmitglieds Karl Gernandt. Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet ferner die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Andreas Goer, Dr. Jost A. Massenberg, Dr. Klaus-Jürgen Juhnke, Dr. Bernhard Malmström und Dr. Christian Olearius. Es ist deshalb eine Neuwahl des gesamten Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen, wobei das laufende Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird. a) Dr. sc. pol. Jost A. Massenberg, Meerbusch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Benteler Distribution International GmbH, Düsseldorf Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG Offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (hier und im Folgenden beziehen sich die Verweise auf die Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015) liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats bei dem Kandidaten nicht vor. b) Karl Gernandt, Hamburg, Präsident des Verwaltungsrates der Kühne Holding AG, Schindelleggi, Schweiz Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: * Hapag-Lloyd AG (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) * HSV Fußball AG Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: * Kühne Holding AG, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrates) * Kühne + Nagel International AG, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrates) * Kühne Logistics University (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5, 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird außerdem auf Folgendes hingewiesen: Herr Karl Gernandt ist Präsident des Verwaltungsrates der Kühne Holding AG. Diese ist mit ca. 20 % an der VTG Aktiengesellschaft beteiligt. c) Dr. jur. Markus C. Hottenrott, London, Asset Management Angestellter für Infrastrukturinvestitionen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: * Marco Polo Holding S.r.l., Italien * Agorà Investimenti S.r.l., Italien Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5, 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird außerdem auf Folgendes hingewiesen: Herr Dr. Markus C. Hottenrott ist Chief Investment Officer für Morgan Stanley Infrastructure, die globale Plattform von Morgan Stanley für primär private Infrastrukturinvestitionen, die eine indirekte Beteiligung von ca. 29% an der VTG Aktiengesellschaft hält. d) Dr. rer. pol. Klaus-Jürgen Juhnke, Hamburg, ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: keine Offenzulegende Umstände im Sinne von
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April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)