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DGAP-HV: VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 08.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999 
ISIN: DE000VTG9999 EINLADUNG 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am 
 
*8. Juni 2017* um *10.30 Uhr* 
 
in der Messehalle A4, Eingang Mitte, Messeplatz 1, 
20357 Hamburg stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der 
   Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und 
   den Konzern einschließlich der erläuternden 
   Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB (in der bis 
   einschließlich 18. April 2017 geltenden 
   Fassung), des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher. 
 
   Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung 
   der Hauptversammlung an im Internet unter 
 
   www.vtg.de/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 26.287.457,73 wie folgt zu verwenden: 
 
   (1) Ausschüttung einer     EUR 21.567.164,25 
       Dividende von 
       an die Aktionäre 
       (durch Zahlung einer 
       Dividende von EUR 0,75 
       je 
       dividendenberechtigter 
       Stückaktie) 
   (2) Gewinnvortrag          EUR 4.720.293,48 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, das heißt am Dienstag, 
   den 13. Juni 2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall 
   einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie - sofern eine 
   solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
   Die VTG Aktiengesellschaft hat keinen 
   Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat hat die 
   Aufgaben, die durch die Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('APVO') im Zusammenhang mit der 
   Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers dem 
   Prüfungsausschuss zugewiesen sind, dem 
   Präsidialausschuss zur Vorbereitung übertragen. 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Präsidialausschuss dem Aufsichtsrat entsprechend 
   Artikel 16 Absatz 2 APVO die 
 
   1. Ernst & Young GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Stuttgart, und die 
   2. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Berlin, 
 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   mitgeteilt. Der Aufsichtsrat hat sich dem 
   angeschlossen. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die 
   Amtszeit des durch gerichtlichen Beschluss des 
   Amtsgerichts Hamburg als Nachfolger für Herrn 
   Dr. Wilhelm Scheider bestellten 
   Aufsichtsratsmitglieds Karl Gernandt. 
 
   Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet ferner 
   die Amtszeit der von der Hauptversammlung 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder Andreas Goer, 
   Dr. Jost A. Massenberg, Dr. Klaus-Jürgen Juhnke, 
   Dr. Bernhard Malmström und Dr. Christian 
   Olearius. 
 
   Es ist deshalb eine Neuwahl des gesamten 
   Aufsichtsrats erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder, mit 
   Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu 
   wählen, wobei das laufende Jahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird. 
 
   a) Dr. sc. pol. Jost A. Massenberg, 
      Meerbusch, Vorsitzender der 
      Geschäftsführung der Benteler Distribution 
      International GmbH, Düsseldorf 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      keine 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG 
 
      Offenzulegende Umstände im Sinne von 
      Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex (hier und im 
      Folgenden beziehen sich die Verweise auf 
      die Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015) 
      liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bei dem Kandidaten nicht vor. 
   b) Karl Gernandt, Hamburg, Präsident des 
      Verwaltungsrates der Kühne Holding AG, 
      Schindelleggi, Schweiz 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      * Hapag-Lloyd AG (Stellvertretender 
        Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      * HSV Fußball AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      * Kühne Holding AG, Schweiz (Präsident 
        des Verwaltungsrates) 
      * Kühne + Nagel International AG, 
        Schweiz (Vizepräsident des 
        Verwaltungsrates) 
      * Kühne Logistics University 
        (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
 
      Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5, 7 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      wird außerdem auf Folgendes 
      hingewiesen: 
 
      Herr Karl Gernandt ist Präsident des 
      Verwaltungsrates der Kühne Holding AG. 
      Diese ist mit ca. 20 % an der VTG 
      Aktiengesellschaft beteiligt. 
   c) Dr. jur. Markus C. Hottenrott, London, 
      Asset Management Angestellter für 
      Infrastrukturinvestitionen 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      keine 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      * Marco Polo Holding S.r.l., Italien 
      * Agorà Investimenti S.r.l., Italien 
 
      Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5, 7 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      wird außerdem auf Folgendes 
      hingewiesen: 
 
      Herr Dr. Markus C. Hottenrott ist Chief 
      Investment Officer für Morgan Stanley 
      Infrastructure, die globale Plattform von 
      Morgan Stanley für primär private 
      Infrastrukturinvestitionen, die eine 
      indirekte Beteiligung von ca. 29% an der 
      VTG Aktiengesellschaft hält. 
   d) Dr. rer. pol. Klaus-Jürgen Juhnke, 
      Hamburg, ehemaliger Vorsitzender der 
      Geschäftsführung der VTG Vereinigte 
      Tanklager und Transportmittel Gesellschaft 
      mit beschränkter Haftung, Hamburg 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      keine 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 
      Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
      keine 
 
      Offenzulegende Umstände im Sinne von 

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April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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