Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 08.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-04-26 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999
ISIN: DE000VTG9999 EINLADUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am
*8. Juni 2017* um *10.30 Uhr*
in der Messehalle A4, Eingang Mitte, Messeplatz 1,
20357 Hamburg stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* eingeladen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der
Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und
den Konzern einschließlich der erläuternden
Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB (in der bis
einschließlich 18. April 2017 geltenden
Fassung), des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung
der Hauptversammlung an im Internet unter
www.vtg.de/hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von EUR 26.287.457,73 wie folgt zu verwenden:
(1) Ausschüttung einer EUR 21.567.164,25
Dividende von
an die Aktionäre
(durch Zahlung einer
Dividende von EUR 0,75
je
dividendenberechtigter
Stückaktie)
(2) Gewinnvortrag EUR 4.720.293,48
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am Dienstag,
den 13. Juni 2017.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall
einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 sowie - sofern eine
solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Die VTG Aktiengesellschaft hat keinen
Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat hat die
Aufgaben, die durch die Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('APVO') im Zusammenhang mit der
Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers dem
Prüfungsausschuss zugewiesen sind, dem
Präsidialausschuss zur Vorbereitung übertragen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Präsidialausschuss dem Aufsichtsrat entsprechend
Artikel 16 Absatz 2 APVO die
1. Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, und die
2. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin,
empfohlen und dabei eine Präferenz für die Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mitgeteilt. Der Aufsichtsrat hat sich dem
angeschlossen.
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die
Amtszeit des durch gerichtlichen Beschluss des
Amtsgerichts Hamburg als Nachfolger für Herrn
Dr. Wilhelm Scheider bestellten
Aufsichtsratsmitglieds Karl Gernandt.
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet ferner
die Amtszeit der von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder Andreas Goer,
Dr. Jost A. Massenberg, Dr. Klaus-Jürgen Juhnke,
Dr. Bernhard Malmström und Dr. Christian
Olearius.
Es ist deshalb eine Neuwahl des gesamten
Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder, mit
Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu
wählen, wobei das laufende Jahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird.
a) Dr. sc. pol. Jost A. Massenberg,
Meerbusch, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Benteler Distribution
International GmbH, Düsseldorf
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG
Offenzulegende Umstände im Sinne von
Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (hier und im
Folgenden beziehen sich die Verweise auf
die Fassung des Kodex vom 5. Mai 2015)
liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bei dem Kandidaten nicht vor.
b) Karl Gernandt, Hamburg, Präsident des
Verwaltungsrates der Kühne Holding AG,
Schindelleggi, Schweiz
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
* Hapag-Lloyd AG (Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* HSV Fußball AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
* Kühne Holding AG, Schweiz (Präsident
des Verwaltungsrates)
* Kühne + Nagel International AG,
Schweiz (Vizepräsident des
Verwaltungsrates)
* Kühne Logistics University
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5, 7
des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird außerdem auf Folgendes
hingewiesen:
Herr Karl Gernandt ist Präsident des
Verwaltungsrates der Kühne Holding AG.
Diese ist mit ca. 20 % an der VTG
Aktiengesellschaft beteiligt.
c) Dr. jur. Markus C. Hottenrott, London,
Asset Management Angestellter für
Infrastrukturinvestitionen
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
* Marco Polo Holding S.r.l., Italien
* Agorà Investimenti S.r.l., Italien
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 5, 7
des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird außerdem auf Folgendes
hingewiesen:
Herr Dr. Markus C. Hottenrott ist Chief
Investment Officer für Morgan Stanley
Infrastructure, die globale Plattform von
Morgan Stanley für primär private
Infrastrukturinvestitionen, die eine
indirekte Beteiligung von ca. 29% an der
VTG Aktiengesellschaft hält.
d) Dr. rer. pol. Klaus-Jürgen Juhnke,
Hamburg, ehemaliger Vorsitzender der
Geschäftsführung der VTG Vereinigte
Tanklager und Transportmittel Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Hamburg
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG:
keine
Offenzulegende Umstände im Sinne von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2017 Dow Jones News
