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DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2017 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.06.2017 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
JENOPTIK Aktiengesellschaft Jena - ISIN DE0006229107 - 
- WKN 622910 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
Mittwoch, dem 7. Juni 2017, 11.00 Uhr, 
 
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 
99423 Weimar, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und 
geben nachstehend die Tagesordnung mit 
Beschlussvorschlägen bekannt: 
 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die JENOPTIK AG und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
   Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 
   HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der 
   Veröffentlichung dieser Einladung im 
   Bundesanzeiger in unseren Geschäftsräumen 
   (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind 
   auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de 
   in der Rubrik Investoren -> Hauptversammlung 
   einsehbar. Die Unterlagen werden auch während 
   der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 zugänglich 
   sein und mündlich erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- 
   und Jahresabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 
   1 AktG festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von Euro 73.807.624,13 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   bei 57.238.115             Euro 
   dividendenberechtigten     14.309.528,75 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag auf neue     Euro 
   Rechnung                   59.498.095,38 
 
   Für den Fall, dass sich bis zur 
   Hauptversammlung die Zahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändert, 
   wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für 
   die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die 
   Dividende wie in den Vorjahren in vollem Umfang 
   aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des 
   § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die 
   Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer 
   und Solidaritätszuschlag. Eine 
   Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der ab 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende erst am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 12. Juni 2017, fällig und 
   wird erst dann ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das am 31. Dezember 2016 beendete 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 
   beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich 
   auf die inhaltsgleiche Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses. 
6. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 7. Juni 2017 enden die 
   Amtszeiten aller Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat. 
 
   Nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   und §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit §§ 1 Absatz 1, 5 Absatz 1, 7 
   Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG setzt sich der 
   Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung 
   und sechs von den Arbeitnehmern (also insgesamt 
   zwölf) zu wählenden Mitgliedern und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Frauen (also 
   mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent 
   aus Männern (also mindestens vier) zusammen. Da 
   der Gesamterfüllung widersprochen wurde, ist 
   der vorgenannte Mindestanteil von den 
   Arbeitnehmer- und den Anteilseignervertretern 
   im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Von den 
   sechs Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   müssen daher mindestens zwei mit Frauen und 
   mindestens zwei mit Männern besetzt sein. 
 
   Gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung der 
   JENOPTIK AG werden die Aufsichtsratsmitglieder 
   bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung bestellt, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
   das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf 
   Empfehlungen des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   für den Zeitraum ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu 
   wählen: 
 
   *a) Herrn Matthias Wierlacher* 
 
   Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank, 
   Weimar 
 
   Herr Wierlacher ist Mitglied im Aufsichtsrat 
   von folgenden inländischen, nicht 
   börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, die 
   einen Aufsichtsrat gebildet haben, bzw. in 
   einem vergleichbaren Kontrollgremium: 
 
   - Mittelständische Beteiligungsgesellschaft 
     Thüringen mbH, Erfurt (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   - bm-t beteiligungsmanagement thüringen 
     GmbH, Erfurt (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats, Konzernmandat) 
   - ThüringenForst - Anstalt öffentlichen 
     Rechts -, Erfurt (Mitglied in 
     vergleichbarem Kontrollgremium) 
 
   *b) Herrn Evert Dudok* 
 
   Executive Vice President Communications, 
   Intelligence and Security bei Airbus Defense & 
   Space, München 
 
   Herr Evert Dudok ist Mitglied im Aufsichtsrat 
   von folgenden inländischen, nicht 
   börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, die 
   einen Aufsichtsrat gebildet haben: 
 
   - Dornier Consulting International GmbH, 
     Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
     Konzernmandat) 
   - EURASSPACE Gesellschaft für 
     Raumfahrttechnik mbH, Ottobrunn (Mitglied 
     des Aufsichtsrats, Konzernmandat) 
 
   *c) Frau Elke Eckstein* 
 
   Mitglied des Vorstands der Weidmüller AG, 
   Bielefeld 
 
   Frau Eckstein ist Mitglied in vergleichbaren 
   Kontrollgremien von folgenden in- und 
   ausländischen Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Karl Mayer Textilmaschinenfabrik GmbH, 
     Obertshausen (Mitglied in vergleichbarem 
     Kontrollgremium) 
   - Enics AG, Zürich, Schweiz (Mitglied in 
     vergleichbarem Kontrollgremium, ab 1. Mai 
     2017) 
   - Weidmüller S.A., Barcelona, Spanien 
     (Mitglied in vergleichbarem 
     Kontrollgremium, Konzernmandat) 
   - Weidmüller & IZ, proizvodnja 
     prenapetostnih zascit, d.o.o., Logatec, 
     Slowenien (Mitglied in vergleichbarem 
     Kontrollgremium, Konzernmandat) 
   - Weidmüller Interface (Shanghai) Co., Ltd., 
     Shanghai, China (Mitglied in 
     vergleichbarem Kontrollgremium, 
     Konzernmandat) 
   - Weidmüller Interface (Suzhou) Co., Ltd., 
     Suzhou, China (Vorsitz in vergleichbarem 
     Kontrollgremium, Konzernmandat) 
 
   *d) Frau Doreen Nowotne* 
 
   Selbstständige Unternehmensberaterin, Hamburg 
 
   Frau Nowotne ist Mitglied im Aufsichtsrat von 
   folgendem inländischen börsennotierten 
   Wirtschaftsunternehmen, das einen Aufsichtsrat 
   gebildet hat: 
 
   - Brenntag AG, Mülheim an der Ruhr (Mitglied 
     des Aufsichtsrats) 
 
   *e) Herrn Mag. Heinrich Reimitz* 
 
   Mitglied der Geschäftsführung der HPS Holding 
   GmbH, Wien/Österreich 
 
   Herr Reimitz ist Mitglied in einem 
   vergleichbaren Kontrollgremium von folgendem 
   ausländischen, nicht börsennotierten 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Ühihenud Farmid AS, Tallinn, Estland 

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