WIESBADEN (dpa-AFX) - Der hessische Staatsgerichtshof hat die Grundrechtsklage der Vereinigung Cockpit (VC) gegen die Einschränkung ihres Streikrechts zurückgewiesen. Da sich die Pilotengewerkschaft mit dem inhaltsgleichen Ziel in einer Verfassungsbeschwerde auch an das Bundesverfassungsgericht gewandt habe, sei die Grundrechtsklage in Hessen unzulässig, erklärten die Richter am Mittwoch in Wiesbaden in ihrer Begründung. Eine Ausnahme hätte es nur geben können, wenn Hessens Landesverfassung ein weiterreichendes Streikrecht als das Grundgesetz vorsehen würde. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist das aber nicht der Fall, die Sache wird inhaltlich in Karlsruhe entschieden.
In dem Rechtsstreit geht die Pilotengewerkschaft gegen eine
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt vom 9. September
2015 vor, mit der die 13. Streikrunde der VC bei der Lufthansa
ISIN DE0008232125
AXC0211 2017-05-10/13:34
