HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit mit Daimler
Nach Auffassung der Hamburger Kammer war die Veröffentlichung gerechtfertigt, weil sie der Berichterstattung über ein aktuelles Tagesgeschehen von allgemeinem Interesse dient. "Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts stärkt den Verbraucherschutz in Deutschland und enthält wichtige und grundsätzliche Aussagen zur Presse- und Meinungsfreiheit", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Anwalt Christian Schertz war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Autobauer selbst äußert sich nicht zu dem Verfahren.
Die Umwelthilfe monierte in den vergangenen Monaten die Stickoxid-Angaben der C-Klasse. In Stuttgart hat die DUW eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht eingereicht, weil der Autobauer Kunden mit Werbung für Dieselmotoren in die Irre führe. Die Verhandlung beginnt kommende Woche (20. Dezember). Daimler hält die Klage für unbegründet./ang/DP/stb
ISIN DE0007100000
AXC0101 2016-12-15/11:59