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Dow Jones News
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(1)

Volkswagen-Abgasaffäre: Jetzt Schadenersatzansprüche gegen die VW AG im Musterverfahren anmelden

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2017-04-27 / 08:21 
 
Der Fortgang der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals des 
Volkswagen-Konzerns ermöglicht jetzt auch geschädigten Anlegern, ihre 
Schadensersatzansprüche gegen die VW AG kostengünstig geltend zu machen: Das 
Oberlandesgericht Braunschweig hat kürzlich durch Bestimmung des 
Musterklägers das Musterverfahren gegen die VW AG nach dem 
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnet (AZ: 3 Kap 1/16). 
 
*Anmeldung bis zum 8. September 2017* 
 
Geschädigte Anleger, die noch keine Klage gegen die VW AG erhoben haben, 
können bis zum 8. September 2017 ihre Schadenersatzansprüche gegen die VW AG 
in diesem Musterverfahren anmelden. Die Anmeldung hemmt dabei nicht nur die 
Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche. Im Falle eines positiven Ausgangs 
des Musterverfahrens ist damit zu rechnen, dass die VW AG flächendeckend 
Vergleiche anbieten wird. 
 
Und auch die Erfolgschancen einer möglicherweise notwendig werdenden Klage, 
sollte das Musterverfahren für die Anleger nachteilig beschieden werden, 
lassen sich aufgrund des Ergebnisses des Musterverfahrens dann sehr gut 
einschätzen. 
 
*Wer kann Schadenersatzansprüche anmelden?* 
 
Sowohl Aktionäre und Anleihegläubiger der VW AG selbst oder ihrer 
Tochtergesellschaften sowie Inhaber von Derivaten (z.B. Optionsscheine), die 
in Zusammenhang mit VW-Aktien etc. stehen, haben evtl. 
Schadenersatzansprüche aufgrund der fehlenden Aufklärung über die 
Abgasmanipulationen bei der VW AG. 
 
*Rechtsanwältin Julia Breier-Struß, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:* 
"Die Kosten für die Teilnahme am Musterverfahren richten sich nach der Höhe 
des Schadens, der angemeldet wird. Da es sich bei der Anmeldung aber um 
keine Klage handelt, ist sie im Vergleich wesentlich kostengünstiger. Ein 
besonderer Vorteil im Unterschied zu einer Klage ist, dass das Risiko, 
möglicherweise die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte tragen zu müssen, 
wegfällt." 
 
*Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:* 
"Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner vertritt sowohl VW-Aktionäre und 
-Anleihegläubiger als auch Anleger, die in Tochtergesellschaften der VW AG 
investiert sind sowie Derivateinhaber. Wir haben für unsere Mandanten z.T. 
bereits Klagen erhoben oder wurden mit der Anmeldung der 
Schadenersatzansprüche beauftragt." 
 
Da die Anmeldung der Schadensersatzforderung zum Musterverfahren nur durch 
einen Rechtsanwalt erfolgen darf (§ 10 Abs. 2 KapMuG), empfiehlt Schirp 
Neusel & Partner allen geschädigten Anlegern die umgehende Prüfung der 
Schadensersatzforderung und der Möglichkeit der Teilnahme am 
Musterverfahren. 
 
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet: 
 
*Rechtsanwältin Julia Breier-Struß* 
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB 
Leipziger Platz 9 
10117 Berlin 
Telefon: 030 327 617 0 
Telefax: 030 327 617 17 
E-Mail: mail@ssma.de 
www.ssma.de [1] 
www.achtunganleihe.de [2] 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB 
Schlagwort(e): Recht 
 
2017-04-27 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
568043 2017-04-27 
 
 
1: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=e23d3c7cf4588da78daeea2756851655&application_id=568043&site_id=vwd&application_name=news 
2: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d15e08d47fd4f159a4898e01a5a8c4e9&application_id=568043&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2017 02:21 ET (06:21 GMT)

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