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DGAP-HV: EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 07.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg Wertpapierkennnummern 570650, 
570652 und 570653 
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 
7. Juni 2017, 
um 10.00 Uhr (MESZ) 
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 
Hamburg 
 
*I. Tagesordnung:* 
 
1.) *Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
    Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA, sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls 
    gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den 
    Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben 
    nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie 
    des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die 
    Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, 
    der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde 
    Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 
    5, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2016 
    liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 21129 
    Hamburg, Kurt-Eckelmann-Straße 1, während der 
    Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und können im 
    Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    eingesehen werden. Sie liegen auch während der 
    Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird jedem 
    Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
    der Unterlagen erteilt. 
 
    Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
    diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
    vorgesehen. 
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. 
    Dezember 2016* 
 
    Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte 
    Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für das 
    Geschäftsjahr 2016 weist einen Bilanzgewinn von EUR 
    161.910.359,63 aus. 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2016 
    in der vorgelegten Form festzustellen. 
3.) _Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns_ 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
    Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 161.910.359,63 wie 
    folgt zu verwenden: 
 
     Verteilung an die     EUR 23.325.690,71 
     Aktionäre 
     Einstellung in andere EUR 7.500.000,00 
     Gewinnrücklagen 
     Vortrag auf neue      EUR 131.084.668,92 
     Rechnung 
     Bilanzgewinn          EUR 161.910.359,63 
 
    Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 
    Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei auf die 
    Inhaberstamm- und stimmrechtslosen Vorzugsaktien 
    jeweils eine Dividende von 150 % bezogen auf den 
    jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt. 
 
    Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt der 
    Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene 
    Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
    dividendenberechtigt. Der auf nicht 
    dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag 
    wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
    Die Dividende wird am 12. Juni 2017 ausgezahlt. 
 
    Als Zahlstelle für die zu beschließende 
    Dividende ist die HSH Nordbank AG, 
    Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg, 
    vorgesehen. 
4.) _Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin_ 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016 
    Entlastung zu erteilen. 
5.) _Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrates_ 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 
    amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
6.) _Wahlen zum Aufsichtsrat - Wahl eines Mitgliedes_ 
 
    Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Katja 
    Gabriela Both, geb. Eckelmann, endet mit Ablauf der 
    diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat 
    schlägt vor, 
 
    Frau Katja Gabriela Both, Hamburg, 
    kaufmännische Angestellte, 
 
    erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar 
    gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI GmbH & 
    Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl 
    folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA. 
 
    Frau Katja Gabriela Both hat folgende Aufsichtsrats- 
    oder vergleichbare Mandate bei in- oder ausländischen 
    Gesellschaften: 
 
    Contship Italia S.p.A., Mailand, Italien, Mitglied 
    des Board of Directors 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 letzte 
    Alternative AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der 
    EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs Mitgliedern 
    zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen 
    sind. 
 
    Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 
    Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate 
    Governance Kodex: 
 
    Frau Katja Gabriela Both ist 
 
    - Kommanditistin der Familie Thomas 
      Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, 
    - deren alleinige persönlich haftende 
      Gesellschafterin (Komplementärin) die 
      Familie Thomas Eckelmann 
      Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, ist, 
      deren Gesellschafterin Frau Katja Gabriela 
      Both ebenfalls ist. 
    - Sie ist schließlich die Tochter des 
      Vorsitzenden der Geschäftsführung, Herrn 
      Thomas H. Eckelmann. 
 
    Die unter dem ersten Spiegelstrich genannte Familie 
    Thomas Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, 
 
    - ist einerseits die alleinige 
      Gesellschafterin der Kurt F.W.A. Eckelmann 
      GmbH, Hamburg, der persönlich haftenden 
      Gesellschafterin der EUROKAI GmbH & Co. 
      KGaA, und ihr 
    - sind andererseits über die Eckelmann GmbH, 
      Hamburg, an der die Familie Thomas 
      Eckelmann GmbH & Co. KG bei 
      konzernrechtlicher Betrachtung mittelbar 
      84,9 % hält, folgende Beteiligungen an der 
      EUROKAI GmbH & Co. KGaA zuzurechnen: 
 
      * die stimmberechtigte Vorzugsaktie im 
        Nennbetrag von EUR 520,00 (Namensaktie 
        Nr. 00001) der EUROKAI GmbH & Co. 
        KGaA, 
      * 53,71 % der nicht stimmberechtigten 
        Vorzugsaktien der EUROKAI GmbH & Co. 
        KGaA 
      * und schließlich 75,55 % der 
        Stammaktien der EUROKAI GmbH & Co. 
        KGaA. 
 
    Davon abgesehen besteht nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats zwischen der vorgeschlagenen Kandidatin 
    und der EUROKAI GmbH & Co. KGaA bzw. den 
    Gesellschaften des EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern 
    der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie Aktionären, die 
    direkt oder indirekt mehr als 10 % der 
    stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten, 
    keine persönliche oder geschäftliche Beziehung, deren 
    Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
    Weitere Angaben zu der vorgeschlagenen Kandidatin 
    stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung 
    an zum Abruf im Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter Menüpunkt 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
7.) _Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung 
    der EUROKAI GmbH & Co. KGaA_ 
 
    a) Die Satzung enthält im Kopfbereich und vor der 
       Abschnittsüberschrift 'I. Allgemeine 
       Bestimmungen' die Firma der Gesellschaft sowie 
       Angaben zur Geschäftsanschrift, wie zu den 
       Telefon- und Faxnummern. § 1 Abs. 1 wiederholt 
       die Firma. Da die übrigen Angaben im 
       Kopfbereich nicht erforderlich sind und im 
       Falle von Änderungen eine 
       Satzungsänderung erforderlich machten, soll 
       der Kopfbereich vollständig gestrichen werden. 
 
       Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
       der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
       Beschluss zu fassen: 
 
       Der vor der Abschnittsüberschrift 'I. 
       Allgemeine Bestimmungen' befindliche 
       Kopfbereich der Satzung, bestehend aus 
       folgenden Angaben, 
 
       *'EUROKAI GmbH & Co. KGaA* 
       Kurt-Eckelmann-Str. 1 
       D-21129 Hamburg 
       Telefon (040) 7405-0 
       Telefax (040) 740 12 27' 
 
       wird ersatzlos gestrichen. 
    b) Da die EUROKAI GmbH & Co. KGaA inzwischen nur 
       noch reine Holdingfunktionen erfüllt und 
       darüber hinaus Flächen sowie Kaimauern im 
       Hamburger Hafen anmietet und vermietet, soll § 
       2 der Satzung, der den Gegenstand des 
       Unternehmens behandelt, entsprechend angepasst 
       werden. 
 
       Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
       der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
       Beschluss zu fassen: 
 
       § 2 der Satzung der Gesellschaft erhält 
       folgende neue Fassung: 
 
       '1. Gegenstand des Unternehmens ist die 
           unmittelbare und mittelbare 
           Beteiligung an in- und ausländischen 
           Unternehmen, insbesondere an 

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April 27, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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