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DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Geratherm Medical AG Geschwenda Wertpapier-Kenn-Nummer 
549 562 
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, dem 06. Juni 2017, 13:30 Uhr, im GRANDHOTEL 
HESSISCHER HOF, 
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2016 und des 
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des 
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 
und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des 
Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des 
Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 
4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in 98716 
Geschwenda, und im Internet unter 
 
http://www.geratherm.com 
 
eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese Unterlagen, 
die im Übrigen auch während der Hauptversammlung 
ausliegen werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt. 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 
2016 am 24. März 2017 gemäß §§ 171, 172 AktG 
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen 
gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über 
die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Die Geratherm Medical AG konnte in 2016 einen 
handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von 1.890.283,58 EUR 
erwirtschaften. Zusammen mit dem Bilanzgewinn-Vortrag 
aus den vergangenen Jahren ergibt sich ein kumulierter 
Bilanzgewinn in Höhe von 6.576.695,67 EUR. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den kumulierten 
Bilanzgewinn des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 
zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 6.576.695,67 EUR wie 
folgt zu verwenden: 
 
a) Ausschüttung einer Dividende von 50 Cent je 
   Stückaktie, d. h. in Höhe von insgesamt 
   2.474.999,50 EUR. 
 
Die Dividende soll am 09. Juni 2017 ausgezahlt werden. 
 
Für die geplante Dividendenausschüttung in Höhe von 50 
Cent je Aktie für das Geschäftsjahr 2016 (insgesamt 
also 2.474.999,50 EUR) sind nach den steuerlichen 
Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn des 
Geschäftsjahres und danach das steuerliche Einlagekonto 
zu verwenden. 
 
Für das Geschäftsjahr 2016 beträgt der erwirtschaftete 
ausschüttbare Gewinn 3.213 TEUR und wird durch die 
geplante Dividendenausschüttung nicht vollständig 
aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 15.206 
TEUR fortbestehende steuerliche Einlagekonto zur 
Ausschüttung nicht möglich ist. Auf den vollen 
Ausschüttungsbetrag von 2.475 TEUR ist deshalb 
Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag in Höhe 
von 26,38 % (653 TEUR) einzubehalten. 
 
Sofern in künftigen Jahren Dividendenausschüttungen den 
maßgeblichen ausschüttbaren Gewinn übersteigen, 
können diese auch weiterhin steuerfrei aus dem 
steuerlichen Einlagekonto geleistet werden. 
 
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue 
   Rechnung in Höhe von 4.101.696,17 EUR. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied 
des Vorstands für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
Entlastung zu erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
2016 Entlastung zu erteilen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der 
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahmeberechtigung* 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum 
Ablauf des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr, anmelden. 
 
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die 
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich 
auf den Beginn des 16. Mai 2017, 00.00 Uhr, 
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser 
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in 
englischer Sprache zu erbringen und muss der 
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse 
spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr, 
zugehen: 
 
Geratherm Medical AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der 
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, 
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste 
Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu 
erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per 
Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende 
Adresse erfolgen: 
 
Geratherm Medical AG 
Investor Relations - HV 2017 
Fahrenheitstr. 1 
98716 Geschwenda 
Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
E-Mail: info@geratherm.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses 
Formular steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.geratherm.com 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung* 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
zur Hauptversammlung anmelden und einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbringen. Ein Formular zur Vollmachts- 
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.geratherm.com 
 
zum Download zur Verfügung. 
 

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April 27, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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