Positive Neuigkeiten vom Insolvenzverwalter für die rund 9.000 Magellan-Anleger: Die von den Reedereien vereinnahmten Mieten für die Monate Mai, April und zum Teil März 2016 sollen voraussichtlich Ende Juli 2017 ausgezahlt werden.
Das Schreiben, das Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt in seiner Funktion als Insolvenzverwalter in diesen Tagen an die Magellan-Anleger versandt hat, dürfte wieder als kleiner Lichtblick aufgenommen werden, denn voraussichtlich im Juli dieses Jahres können erste Auszahlungen geleistet werden. Hintergrund: Ein im vergangenen Jahr erstelltes Gutachten bezüglich der Eigentumsfrage der Container kam zu dem Ergebnis, dass die Anleger nicht direkt Vertragspartner der Reedereien geworden seien, die Schuldnerin ihnen aber die Mietforderungen gegen die Reedereien zur Sicherheit abgetreten hat. Aufgrund dieser sogenannten Sicherungsabtretung stehen den Anlegern die Mietzahlungen der Reedereien für die Monate Mai und April sowie gegebenenfalls März 2016 bevorrechtigt zu. Abgezogen wird ein gesetzlich festgelegter Kostenbeitrag in Höhe von neun Prozent zzgl. Umsatzsteuer. Die Beschränkung auf die Mieten für die Monate Mai, April und ggf. März 2016 liege in der durch das Gesetz vorgegebenen beschränkten Wirkung der Sicherungsabtretung im Insolvenzverfahren begründet, schreibt Borchardt. Den vollständigen Artikel lesen ...
Das Schreiben, das Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt in seiner Funktion als Insolvenzverwalter in diesen Tagen an die Magellan-Anleger versandt hat, dürfte wieder als kleiner Lichtblick aufgenommen werden, denn voraussichtlich im Juli dieses Jahres können erste Auszahlungen geleistet werden. Hintergrund: Ein im vergangenen Jahr erstelltes Gutachten bezüglich der Eigentumsfrage der Container kam zu dem Ergebnis, dass die Anleger nicht direkt Vertragspartner der Reedereien geworden seien, die Schuldnerin ihnen aber die Mietforderungen gegen die Reedereien zur Sicherheit abgetreten hat. Aufgrund dieser sogenannten Sicherungsabtretung stehen den Anlegern die Mietzahlungen der Reedereien für die Monate Mai und April sowie gegebenenfalls März 2016 bevorrechtigt zu. Abgezogen wird ein gesetzlich festgelegter Kostenbeitrag in Höhe von neun Prozent zzgl. Umsatzsteuer. Die Beschränkung auf die Mieten für die Monate Mai, April und ggf. März 2016 liege in der durch das Gesetz vorgegebenen beschränkten Wirkung der Sicherungsabtretung im Insolvenzverfahren begründet, schreibt Borchardt. Den vollständigen Artikel lesen ...