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DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2017 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.06.2017 in Gesellschaftshaus der Stadt Kirn, Neue 
Straße 13, 55606 Kirn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE 
0007239402 - 
- WKN 723940 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA 
Aktiengesellschaft, 55606 Kirn, findet am Freitag, den 
09. Juni 2017, um 11:00 Uhr im Gesellschaftshaus der 
Stadt Kirn, Neue Straße 13, in 55606 Kirn statt. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SIMONA AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts für die 
   SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der 
   mit dem Lagebericht der SIMONA AG 
   zusammengefasst ist, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
zugänglich gemacht und erläutert. Die Unterlagen können 
zudem im Internet unter www.simona.de im Bereich 
Investor Relations eingesehen werden. Der Aufsichtsrat 
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
den Konzernabschluss am 20. April 2017 gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend 
hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
keine Beschlüsse zu fassen. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 
13.590.593,51 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
a) Zahlung einer Dividende von 12,00 EUR je 
   Aktie, zahlbar am 14. Juni 2017: 7.200.000,00 
   EUR 
b) Vortrag auf neue Rechnung: 6.390.593,51 EUR 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu 
erteilen. 
 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
Wirtschaftsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG 
und Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger 15.500.000,00 EUR und ist eingeteilt 
in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die 
Gesamtzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. 
 
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt demnach 600.000. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Anmeldung und Teilnahme* 
 
Um an der Hauptversammlung - in Person oder durch 
Bevollmächtigte - teilnehmen und dort das Stimmrecht 
ausüben und Anträge stellen zu können, müssen die 
Aktionäre sich spätestens bis Freitag, den 02. Juni 
2017, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
oder in englischer Sprache angemeldet haben. 
 
Anmeldestelle: 
 
*SIMONA AG* c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Fax: +49 (0) 69 13 626 351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu muss der 
Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse ein 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut erstellter 
Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 02. 
Juni 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Der Nachweis muss sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
also auf Freitag, den 19. Mai 2017, 0:00 Uhr, 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
Insbesondere haben Veräußerungen nach dem 
Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen 
Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine 
Bedeutung. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag 
Aktien erwerben, sind für die von ihnen gehaltenen 
Aktien nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn 
sie sich vom Veräußerer bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die 
ihnen aus organisatorischen Gründen als Ausweis für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts dienen, wobei die Vorlage der 
Eintrittskarte keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Auch bei Erteilung einer 
Vollmacht bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung 
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten sowie des 
Nachweises der Berechtigung. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können durch 
Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder 
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse 
zur Verfügung: 
 
*SIMONA AG*, Investor Relations 
Teichweg 16, 55606 Kirn 
Fax: +49 (0) 67 52 14-738 
E-Mail: ir@simona.de 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. Für den Widerruf einer Vollmacht gelten 
die vorangehenden Sätze entsprechend. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular wird 
den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt 
und ist außerdem im Internet unter 
 
www.simona.de 
 
unter dem Link Unternehmen/Investor 
Relations/Hauptversammlung/Hauptversammlung 2017 
abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht 
vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in 
diesem Jahr wieder an, sich durch einen 
Stimmrechtsvertreter der SIMONA AG vertreten zu lassen, 
der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der 
Aktionäre ausübt. Auch in diesem Fall bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär sowie 
eines Nachweises der Berechtigung. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben 
der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und 
eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung wird der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, 
die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht 
und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu 
ausschließlich das mit der Eintrittskarte 
übersandte Vollmachtsformular zu verwenden; andere 
Formen der Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht 
berücksichtigt werden. Vollmacht und Weisungen an den 

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April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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