Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
267 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: co.don Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25, 10787 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: co.don Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
co.don Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.06.2017 in Pullmann Schweizer Hof, Budapester 
Straße 25, 10787 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
co.don Aktiengesellschaft Teltow ISIN DE000A1K0227/WKN A1K022 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
der CO.DON Aktiengesellschaft, Teltow (nachfolgend auch die 
'Gesellschaft'), die am Donnerstag, den 8. Juni 2017, 14.00 Uhr im 
Hotel Pullmann Schweizerhof, Budapester Straße 25, 10787 
Berlin, stattfindet. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts, 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
Diese Unterlagen sind im Internet unter 
 
http://www.codon.de/investoren/geschaefts-und-zwischenberichte.html 
 
zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. 
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
sein und erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss der CO.DONAG am 26. April 2017 
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die zu 
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der 
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
bedarf. 
 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Dirk Hessel und 
   Ralf Jakobs für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im 
   Hinblick auf den zwischen Frau Vilma Methner 
   und der Gesellschaft anhängigen Rechtsstreit 
   über die Wirksamkeit des Widerrufs ihrer 
   Bestellung zum Vorstandsmitglied und die 
   diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden 
   Sachverhalte die Beschlussfassung über die 
   Entlastung von Frau Methner auf die nächste 
   ordentliche Hauptversammlung zu verschieben. 
3. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen 
Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever Broenner Susat Mazars GmbH 
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Die Ämter der Aufsichtsratsmitglieder Prof. Hans Bauerfeind, 
Beatrix Bauerfeind-Johnson und Thomas Krause endet mit Beendigung 
der Hauptversammlung am 8. Juni 2017. Es sind daher Neuwahlen 
notwendig. 
 
Gemäß § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der 
Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs 
Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die gemäß § 101 Abs. 1 AktG 
in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung 
gewählt werden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
1. Frau Beatrix Bauerfeind-Johnson, wohnhaft 
   Markranstädt, Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Bauerfeind AG, Zeulenroda-Triebes, 
2. Herrn Prof. Hans Bauerfeind, Wohnort 
   Zeulenroda-Triebes, Vorstandsvorsitzender der 
   Bauerfeind AG, Zeulenroda-Triebes, 
3. Herrn Thomas Krause, Wohnort Potsdam, 
   Senior-Investmentmanager der Investitionsbank 
   des Landes Brandenburg/BFB Brandenburg 
   Kapital GmbH, Potsdam, 
 
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der CO.DON Aktiengesellschaft zu 
wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen 
Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen gehören folgenden gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an: 
 
Frau Beatrix Bauerfeind-Johnson: 
 
Mitglied des Aufsichtsrats der Bauerfeind AG, Zeulenroda-Triebes 
 
Herr Thomas Krause: 
 
Vorsitzender des Beirats der asgoodasnew electronics GmbH, 
Frankfurt (Oder) 
 
Mitglied des Beirats der softgarden e-recruiting GmbH, Berlin 
 
Mitglied des Beirats der Mornin' Glory GmbH, Kleinmachnow 
 
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   Genehmigten Kapitals 2017 und die 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
Der Vorstand hat die von der Hauptversammlung am 7. August 2013 
beschlossene und am 27. August 2014 geänderte Ermächtigung an den 
Vorstand zur Ausgabe neuer Aktien (Genehmigtes Kapital 2013/I) 
teilweise ausgeschöpft. Das genehmigte Kapital 2013/I beträgt noch 
EUR 2.891.904,00. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31. Juli 
2018. Damit der Gesellschaft zukünftig wieder ein genehmigtes 
Kapital in gesetzlich zulässiger Höhe als Instrument zur Verfügung 
steht, um bei Bedarf in der erforderlichen Höhe eine Stärkung ihrer 
Eigenmittel vorzunehmen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu 
beschließen: 
 
a) Die von der Hauptversammlung am 7. August 
   2013 beschlossene und am 27. August 2014 
   geänderte Ermächtigung an den Vorstand zur 
   Ausgabe neuer Aktien (Genehmigtes Kapital 
   2013/I) und § 4 Absatz 4 der Satzung werden 
   aufgehoben. 
b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe 
   von EUR 8.845.824,00 geschaffen. Hierzu wird 
   in § 4 (Grundkapital) der Satzung folgender 
   neuer Absatz 4 mit folgendem Wortlaut 
   eingefügt: 
 
   '(4) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
   Grundkapital bis zum 7. Juni 2022 mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
   neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien 
   gegen Bareinlagen und/ oder Sacheinlagen, 
   ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder 
   mehrmals um bis zu insgesamt EUR 8.845.824,00 
   zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den 
   Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. 
   Den Aktionären kann das gesetzliche 
   Bezugsrecht auch in der Weise eingeräumt 
   werden, dass die neuen Aktien einem oder 
   mehreren Kreditinstituten oder anderen 
   Unternehmen im Sinne des § 186 Absatz 5 Satz 
   1 AktG oder einer Gruppe oder einem 
   Konsortium von Kreditinstituten und/oder 
   solchen Unternehmen zur Übernahme 
   angeboten werden mit der Verpflichtung, sie 
   den Aktionären zum Bezug anzubieten 
   (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
   auszunehmen. Der Vorstand ist ferner 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   das Bezugsrecht der Aktionäre 
   auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu 
   einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der 
   den Börsenpreis der bereits börsennotierten 
   Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, 
   die möglichst zeitnah zur Platzierung der 
   Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich 
   unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt 
   jedoch nur mit der Maßgabe, dass die 
   unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 
   § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien 
   - zusammen mit der Anzahl eigener Aktien, die 
   während der Laufzeit dieser Ermächtigung 
   unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 
   3 Satz 4 AktG veräußert werden, und der 
   Anzahl der Aktien die durch Ausübung von 
   Options- und/oder Wandlungsrechten oder 
   Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- 
   und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder 
   Genussrechten entstehen können, die während 
   der Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
   Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 
   4 AktG ausgegeben werden - insgesamt 10 % des 
   Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und 
   zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
   noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
   Ermächtigung. Der Vorstand ist ferner 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   das Bezugsrecht der Aktionäre zur 
   Durchführung einer oder mehrerer 
   Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen 
   auszuschließen, die im Zusammenhang mit 
   dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen 
   an anderen Unternehmen erfolgen und im 
   Interesse der Gesellschaft liegen. Weiter ist 
   der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
   zur Abwendung einer Gefährdung des 
   Fortbestands des Unternehmens der 
   Gesellschaft oder zur Sanierung 
   auszuschließen, um die neuen Aktien an 
   einen oder mehrere Investoren auszugeben. 
   Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
   Bezugsrecht der Aktionäre 
   auszuschließen, wenn die Gesellschaft 
   dringend zusätzliche Mittel zur Finanzierung 
   von Maßnahmen benötigt, die für ihre 
   wirtschaftliche Entwicklung von überragender 
   Bedeutung sind und keine hinreichenden 
   Aussichten bestehen, die benötigte 
   Finanzierung durch eine Erhöhung des 
   Grundkapitals bei Wahrung des Bezugsrechts 
   der Aktionäre oder eine Fremdfinanzierung zu 
   erreichen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.