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Dow Jones News
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DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in 92224 Amberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GRAMMER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GRAMMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2017 in 92224 Amberg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GRAMMER Aktiengesellschaft Amberg WKN 589540 
ISIN DE0005895403 
WKN A2E41X 
ISIN DE000A2E41X4 Ergänzung der Tagesordnung 
zur Hauptversammlung 
der GRAMMER AG 
am 24. Mai 2017 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 
2017 wurde die ordentliche Hauptversammlung der GRAMMER 
AG für Mittwoch, den 24. Mai 2017, in Amberg 
einberufen. 
 
Auf Verlangen der Aktionärin Cascade International 
Investment GmbH wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 
1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen 
Hauptversammlung am 24. Mai 2017 um folgende 
Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit 
bekannt gemacht. 
 
6. *Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern* 
7. *Beschlussfassung über die Neuwahl von drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 
   1 AktG aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus 
   sechs Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden und sechs 
   Mitgliedern, die von den Arbeitnehmern nach 
   dem Mitbestimmungsgesetz 1976 gewählt werden. 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   _Wir schlagen vor, folgende Personen zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:_ 
 
   a) _Herr Detlef Niefindt, Geschäftsführer 
      der Cascade International Investment 
      GmbH, wohnhaft in Wolfsburg._ 
   b) _Herr Dr. Christian Becker, 
      Geschäftsführer der Prevent DEV GmbH, 
      wohnhaft in Frankfurt._ 
   c) _Herr Almir Jazvin, Geschäftsführer der 
      ASA Finance d.d., wohnhaft in Sarajewo, 
      Bosnien und Herzegowina._ 
 
   _Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung zum 
   Ablauf der einzuberufenden ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr 
   beschließt._ 
 
   _Zu a)_ _Herr Detlef Niefindt ist Mitglied 
           des Aufsichtsrats der ALNO AG, 
           Pfullendorf. Darüber hinaus ist Herr 
           Detlef Niefindt nicht Mitglied in 
           einem gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsrat und vergleichbaren 
           inländischen Kontrollgremium._ 
   _Zu b)_ _Herr Dr. Christian Becker ist 
           Mitglied und Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats der ALNO AG, 
           Pfullendorf. Darüber hinaus ist Herr 
           Dr. Christian Becker nicht Mitglied 
           in einem gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsrat und vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremium._ 
   _Zu c)_ _Herr Almir Jazvin ist Mitglied des 
           Aufsichtsrats der ALNO AG, 
           Pfullendorf. Darüber hinaus ist Herr 
           Almir Jazvin nicht Mitglied in einem 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
           und vergleichbaren inländischen 
           Kontrollgremium. Herr Jazvin ist 
           Mitglied in folgendem vergleichbaren 
           ausländischen Kontrollgremium:_ 
           _DUF Blago d.o.o., Sarajevo (Bosnien 
           und Herzegowina);_ 
           _Saniteks d.d., Velika Kladusa 
           (Bosnien und Herzegowina);_ 
           _Prevent FAD DD Jelah Tesanj, Jelah 
           (Bosnien und Herzegowina);_ 
           _Prevent BH d.o.o., Sarajevo 
           (Bosnien und Herzegowina)._ 
 
   _Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklären wir, dass 
   nach unserer Kenntnis keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur 
   Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft 
   steht._ 
 
   _Zu a)_ Herr Detlef Niefindt ist Kaufmann im 
           Groß- und Außenhandel 
           sowie staatlich geprüfter 
           Betriebswirt (Fachrichtung 
           Personalwesen). Seit 1999 ist er 
           kaufmännischer Mitarbeiter/Leiter 
           bei der Prevent DEV GmbH in 
           Wolfsburg mit diversen Tätigkeiten. 
           Er war Leiter Finanzwesen der 
           Prevent DEV GmbH, CFO der 
           Prevent-Gruppe und 
           Aufsichtsratsvorsitzender der Eybl 
           Austria GmbH. Außerdem umfasste 
           seine bisherige Tätigkeit die 
           Geschäftsführung diverser Tochter- 
           und Schwestergesellschaften der 
           Prevent DEV GmbH wie z.B. der 
           Prevent Premium & lnterieur 
           (Körmend, Ungarn), der Bergler GmbH 
           & Co. KG (Oebisfelde), der Prevent 
           Anlagen GmbH und der Prevent TWB 
           Immobilien GmbH & Co. KG (Hagen). 
           Herr Niefindt ist eine bewährte 
           unternehmerische 
           Führungspersönlichkeit im Bereich 
           Automotive. Durch seine jahrelange 
           Tätigkeit als Kaufmännischer Leiter 
           der Prevent DEV GmbH und anderer 
           Unternehmen der Prevent-Gruppe 
           verfügt er über tiefe Kenntnisse in 
           der Automobilbranche. Diese 
           Erfahrung sowie seine 
           Expertenkenntnisse im Bereich 
           Steuerrecht, Wirtschafts- und 
           Betriebsprüfungen qualifizieren ihn 
           besonders für die Übernahme des 
           Amtes eines Aufsichtsratsmitglieds 
           der Grammer AG. 
   _Zu b)_ Herr Dr. Christian Becker ist 
           promovierter Jurist, er hat zudem 
           einen 'Masters of Laws' der Victoria 
           University of Wellington (NZ). Nach 
           dem Studium der Rechtswissenschaften 
           an der WWU Münster und der 
           University of Sheffield und dem 
           Rechtsreferendariat in Berlin war 
           Herr Dr. Becker zunächst Syndikus 
           bei der Deutsch-Slowenischen 
           Handelskammer in Ljubljana 
           (Slowenien). Herr Dr. Becker ist 
           seit Juni 2007 im Bereich Automotive 
           tätig. Er ist seit Juni 2007 
           Syndikusanwalt bei der Prevent DEV 
           GmbH. Seit dem Jahr 2008 ist er 
           Geschäftsführer der Prevent Austria 
           GmbH und seit 2015 ist er 
           Geschäftsführer der Prevent DEV GmbH 
           sowie diverser Tochter- und 
           Schwestergesellschaften der 
           Prevent-Gruppe. Von 2009 bis 2012 
           war er zudem Stellvertretender 
           Aufsichtsratsvorsitzender der Eybl 
           Austria GmbH (Krems, 
           Österreich). 
           _Diese Branchenerfahrung und seine 
           langjährige Tätigkeit als Jurist, 
           u.a. in M&A-Transaktionen und 
           gesellschaftsrechtlichen 
           Fragestellungen im In- und Ausland, 
           qualifizieren Herrn Dr. Becker für 
           die Übernahme des Amtes eines 
           Aufsichtsratsmitglieds der Grammer 
           AG._ 
   _Zu c)_ Herr Almir Jazvin hat einen Degree 
           in International Business Management 
           (La Roche College, USA) und einen 
           Master of Banking und International 
           Finance (City University Business 
           School, London). Seit dem Jahr 1998 
           ist er im Bereich 'Finance' tätig, 
           in den Jahren 1998 bis 2006 war er 
           u.a. als Finance Manager der World 
           Bank- und International Finance 
           Corporation tätig, in den Jahren 
           2006 bis 2008 war er Project and 
           Structured Finance Manager bei der 
           Raiffeisen Bank Bosnien und 
           Herzegowina. Von 2010 bis 2016 war 
           er Aufsichtsratsvorsitzender der 
           Moja Banka d.d. Sarajevo (BiH). Seit 
           dem Jahr 2008 ist er bei der Prevent 
           Group Bosnien und Herzegowina 
           beschäftigt, hier ist er seit dem 
           Jahr 2011 als Vorstandsvorsitzender 
           tätig. 
           Die Prevent Group ist in 
           Bosnien-Herzegowina eines der 
           größten privaten Unternehmen. 
           Herr Jazvin gilt als Experte im 
           Finanzbereich und hat langjährige 
           Berufspraxis im Bereich 
           'International Banking'; hierdurch 
           ist er besonders für die 
           Übernahme des Amtes eines 
           Aufsichtsratsmitglieds der Grammer 
           AG und als unabhängiger Experte nach 
           § 100 Abs. 5 AktG besonders 
           qualifiziert.' 
8. *Vertrauensentzug gegenüber 
   Vorstandsmitgliedern* 
9. *Prüfung und Geltendmachung von 
   Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und 
   Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Begebung 
   einer Pflichtwandelanleihe über EUR 60,0 Mio.* 
 
Die Aktionärin Cascade International Investment GmbH 
hat im Rahmen ihres Ergänzungsverlangens zu 
Tagesordnungspunkt 6, 8 und 9 lediglich den Gegenstand 
der Beschlussfassung genannt und keine 
Beschlussvorschläge zu diesen Tagesordnungspunkten 
unterbreitet. Zu Tagesordnungspunkt 7 hat sie neben dem 
Beschlussgegenstand drei Wahlvorschläge unterbreitet. 
 
Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des 
Aufsichtsrats der GRAMMER AG zum Ergänzungsverlangen 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG der Cascade 
International Investment GmbH 
 
Vorstand und Aufsichtsrat nehmen zum 
Ergänzungsverlangen wie folgt Stellung: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: GRAMMER Aktiengesellschaft: -2-

Die Cascade International Investment GmbH ('*Cascade*') 
hat am 22. Dezember 2016 ein Verlangen auf Einberufung 
einer außerordentlichen Hauptversammlung 
gemäß § 122 Abs. 1 AktG gestellt. Gegenstand des 
Einberufungsverlangens war u.a. die Abwahl von fünf der 
insgesamt sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
und die Neuwahl von fünf vorgeschlagenen Kandidaten, 
die sämtlich in einer engen Beziehung zu der 
Unternehmensgruppe der Familie Hastor und damit zur 
Prevent-Gruppe stehen. 
 
Der Vorstand hat das Einberufungsverlangen nicht 
zugelassen, da er es nach eingehender Prüfung aus 
verschiedenen Gründen als rechtsmissbräuchlich bewerten 
musste. 
 
Das Amtsgericht Amberg hat das Einberufungsverlangen 
von Cascade ebenfalls als rechtsmissbräuchlich 
beurteilt und folgerichtig den Antrag von Cascade auf 
Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung in 
seinem Beschluss vom 7. März 2017 zurückgewiesen. 
 
?Das nunmehr von der Cascade gestellte 
Tagesordnungsergänzungsverlangen ist im Hinblick auf 
eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
(Tagesordnungspunkt 6) zwar auf ?die Wahl von drei 
Aufsichtsratsmitgliedern beschränkt, jedoch können 
Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausschließen, dass 
die Familie Hastor über ihre Beteiligungsgesellschaften 
Cascade, die über eine Beteiligung von mehr als 10 % 
verfügt, und Halog GmbH & Co. KG, die ebenfalls über 
eine Beteiligung von mehr als 10 % verfügt, weiterhin 
versuchen wird - ggfs. schrittweise - die Kontrolle im 
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu erlangen. Auch die 
offene Formulierung des Ergänzungsverlangens, in dem 
lediglich die jeweiligen Beschlussgegenstände und mit 
Ausnahme von TOP 7 keine konkretisierenden 
Beschlussvorschläge genannt werden, halten Vorstand und 
Aufsichtsrat nicht für vertrauenserweckend. Diese sehr 
intransparente Vorgehensweise und die anhaltende 
Verweigerungshaltung für Gespräche mit den Organen, 
Kunden und übrigen Aktionären der GRAMMER AG erhärten 
die Sorgen um eine beabsichtigte Kontrollübernahme 
durch die Familie Hastor und die damit verbundene 
Beeinträchtigung der Kundenbeziehungen und zukünftige 
Auftragslage des GRAMMER Konzerns. 
 
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GRAMMER AG haben 
das Ergänzungsverlangen geprüft und sind zu dem 
Ergebnis gekommen, dass zum einen wegen der überwiegend 
fehlenden Beschlussvorschläge und Begründungen der 
Tagesordnungspunkte Bedenken gegen die rechtliche 
Zulässigkeit des Ergänzungsverlangens bestehen und zum 
anderen im Interesse der Gesellschaft keine sachliche 
Berechtigung an diesen Tagesordnungspunkten besteht. 
Vielmehr verfolgt die Cascade und die dahinter stehende 
Familie Hastor mit dem Ergänzungsverlangen 
ausschließlich eigene Ziele, deren Hintergründe 
und Absichten nach wie vor nicht kommuniziert werden 
und damit auch nicht beurteilt und bewertet werden 
können. Somit ist zu befürchten, dass die Umsetzung 
dieser Ziele eine substantielle Benachteiligung aller 
übrigen Aktionäre, Arbeitnehmer und weiteren 
Stakeholder bedeuten könnte. 
 
Im Einzelnen: 
 
*TOP 6 - Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im 
Aufsichtsrat der Gesellschaft endet mit Ablauf der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 
2019 endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
Aufgrund der derzeitigen Zusammensetzung des 
Aufsichtsrats ist eine qualifizierte und effiziente 
Aufsicht und Beratung des Vorstands der GRAMMER AG 
sichergestellt. Sämtliche Anteilseignervertreter im 
Aufsichtsrat sind aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung, 
fachlichen Expertise, Leistungsbereitschaft, Integrität 
und Persönlichkeit bestens geeignet, die Aufgaben eines 
Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen 
Konzern erfolgreich wahrzunehmen. 
 
Ferner sind sämtliche Anteilseignervertreter unabhängig 
im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex (DCGK). Sie stehen in keiner 
geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur GRAMMER 
AG oder deren Organen, zu einem kontrollierenden 
Aktionär oder mit einem mit diesem verbundenen 
Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur 
vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. 
Darüber hinaus üben die Anteilseignervertreter keine 
Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen 
Wettbewerbern des GRAMMER Konzerns aus. Vor diesem 
Hintergrund sind sämtliche Anteilseignervertreter im 
Aufsichtsrat als unabhängig zu qualifizieren, wodurch 
eine allein im Unternehmensinteresse liegende Kontroll- 
und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats gewährleistet 
ist, die frei von Interessenkonflikten ist. 
 
Der derzeit bestellte Aufsichtsrat ist ein unabhängiges 
und qualifiziertes Gremium, das über die letzten Jahre 
hinweg seine gute Arbeit im Interesse der Gesellschaft 
gezeigt hat. Vor diesem Hintergrund ist kein im 
Unternehmensinteresse liegender Grund ersichtlich, der 
eine Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der 
Anteilseignerseite vor dem Ende ihrer Amtszeit 
erfordern würde. Im Gegenteil, wichtige Kunden von 
GRAMMER haben wiederholt betont, dass die 
Unabhängigkeit der bestehenden Organe der GRAMMER AG 
und die erfolgreiche Weiterführung der operativen und 
strategischen Geschäftspolitik als unerlässlich für die 
Weiterführung der Geschäftsbeziehung angesehen werden. 
 
Der Aufsichtsrat empfiehlt daher, gegen eine Abberufung 
von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) zu 
stimmen. 
 
Weitere Informationen zu den amtierenden 
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft stehen im 
Internet unter www.grammer.com im Bereich Investor 
Relations und Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
*TOP 7 - Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern*. 
 
Die Neuwahl der drei vorgeschlagenen 
Aufsichtsratsmitglieder würde einen Bruch in der 
ausgeprägten guten Corporate Governance der 
Gesellschaft begründen und im Widerspruch zum Deutschen 
Corporate Governance Kodex stehen 
 
Die drei von Cascade vorgeschlagenen Kandidaten, Herr 
Detlef Niefindt, Herr Dr. Christian Becker und Herr 
Almir Jazvin haben alle sehr enge langjährige 
geschäftliche Beziehungen zu der hinter der Cascade 
stehenden Familie Hastor. Diese Beziehungen beschränken 
sich nicht auf die in der Beschreibung der 
Aufsichtsratsmandate benannten Funktionen, sondern 
gehen mit den durch die Personen ausgeübten Tätigkeiten 
weit darüber hinaus. Alle drei vorgeschlagenen 
Kandidaten sind leitende Manager oder Geschäftsführer 
von Tochtergesellschaften der Prevent-Gruppe, die 
ebenfalls der Familie Hastor mehrheitlich gehört. Mit 
einer Wahl dieser drei Kandidaten würde die 
Unabhängigkeit im Aufsichtsrat und die breite 
Diversifikation des Aufsichtsrats erheblich 
eingeschränkt. 
 
Hinzu kommt, dass dem Aufsichtsrat der GRAMMER AG auch 
auf der Anteilseignerseite nach Einführung der 
Geschlechterquote gemäß § 96 Abs. 2 Aktiengesetz 
bei einer Aufsichtsratswahl ein zweites weibliches 
Mitglied auf Anteilseignerseite angehören muss. Der 
Anteilseignerseite gehört derzeit nur eine Frau an, da 
die Amtszeiten der vor Wirksamwerden der 
Geschlechterquote gewählten Mitglieder des 
Aufsichtsrats noch laufen. Gemäß § 96 Abs. 2 
Aktiengesetz muss er sich zu mindestens 30 % aus Frauen 
und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Da 
der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der 
Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer 
getrennt zu erfüllen. Von den sechs Sitzen der 
Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens 
zwei mit Frauen besetzt sein. Derzeit gehört der Seite 
der Anteilseigner im Aufsichtsrat Frau Ingrid Hunger 
an. Die Wahlvorschläge von Cascade sehen lediglich 
männliche Kandidaten vor und würden daher, falls diese 
in der Hauptversammlung unverändert von Cascade 
gestellt werden, einen Verstoß gegen § 96 Abs. 2 
AktG begründen. 
 
Der Aufsichtsrat empfiehlt daher, gegen die Neuwahl von 
drei Aufsichtsratsmitgliedern und insbesondere gegen 
die Wahlvorschläge von Cascade zu Tagesordnungspunkt 7 
zu stimmen. 
 
*TOP 8 - Vertrauensentzug gegenüber 
Vorstandsmitgliedern* 
 
Der Aufsichtsrat hat die gegenüber den 
Vorstandsmitgliedern geäußerten Vorwürfe geprüft 
und keinerlei Anhaltspunkte dafür finden können, dass 
es irgendwelche Indizien für eine Rechtfertigung eines 
Vertrauensentzug gegenüber den Vorstandsmitgliedern 
geben könnte. Auch für die Erweiterung des Verlangens 
von einem Vertrauensentzug von ursprünglich nur 
gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Hartmut 
Müller, zu nunmehr einem Vertrauensentzug gegenüber 
einer nicht näher bestimmten Zahl an 
Vorstandsmitgliedern gibt es keinen nachvollziehbaren 
Grund. Das Verlangen von Cascade ist vollkommen vage 
und entbehrt jeder belastbaren Begründung. 
 
Im Gegenteil, dank der erfolgreichen Arbeit des 
Vorstands der GRAMMER AG hat sich das Unternehmen in 
den vergangenen Jahren zu einem innovativen globalen 
Player entwickelt. Die Tatsache, dass das Unternehmen 
sich in den vergangenen Jahren zu einem führenden, 
internationalen Zulieferer entwickelt hat und 
hervorragende Ergebnisse sowie deutliche 
Profitabilitätssteigerungen vorweisen kann, zeigt, dass 
Aufsichtsrat und Vorstand sehr engagiert und 
erfolgreich an der langfristigen Entwicklung des 
Unternehmens arbeiten. Aufsichtsrat und Vorstand können 
sich das Verlangen nur als einen Teil des Versuchs von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Cascade erklären, die erfolgsreiche Unternehmensführung 
der Gesellschaft beenden und die Kontrolle über die 
GRAMMER AG übernehmen zu wollen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen daher, gegen einen 
Vertrauensentzug gegenüber Vorstandsmitgliedern 
(Tagesordnungspunkt 8) zu stimmen. 
 
*TOP 9 - Prüfung und Geltendmachung von 
Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und 
Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Begebung einer 
Pflichtwandelanleihe über EUR 60,0 Mio.* 
 
Die Begebung der Pflichtwandelanleihen an ein 
verbundenes Unternehmen von Ningbo Jifeng durch die 
GRAMMER AG ist im Rahmen der maßgeblichen 
rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der 
entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung, 
und im Interesse der Gesellschaft erfolgt. Vorstand und 
Aufsichtsrat haben bei der Begebung der 
Pflichtwandelanleihe pflichtgemäß gehandelt, so 
dass für die Geltendmachung von 
Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und 
Aufsichtsrat kein Raum ist. Die näheren Einzelheiten 
der Begebung der Pflichtwandelanleihe unter 
Bezugsrechtsauschluss und deren sachliche 
Rechtfertigung sind im Bericht des Vorstands zum 
Bezugsrechtsausschluss in der Einladung zur 
Hauptversammlung am 24. Mai 2017 ausführlich erläutert. 
 
An dieser Stelle sei daher nur exemplarisch auf 
Folgendes verwiesen: Die Pflichtwandelanleihe hat für 
die GRAMMER AG die Möglichkeit zu einer wichtigen 
strategischen Partnerschaft im Bereich Automotive auf 
dem weltweit am schnellsten wachsenden Absatzmarkt in 
China eröffnet. Die geplante strategische Allianz wird 
die Wettbewerbsposition von GRAMMER verbessern und das 
zukünftige Wachstum im weltweit größten Pkw-Markt 
und somit auch die weitere Wertsteigerung des 
Unternehmens sichern. Im Übrigen hat sich der 
Unternehmenswert der GRAMMER AG mit Begebung der 
Pflichtwandelanleihe am 14. Februar 2017 weiter erhöht. 
 
Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat sind keine 
Anhaltspunkte für ein etwaig pflichtwidriges Verhalten 
des Vorstands oder Aufsichtsrats erkennbar. Das 
Verlangen erscheint daher als ein Versuch von Cascade, 
durch den Aufbau von Druck auf die Verwaltung der 
GRAMMER AG eine Verunsicherung in den Gremien zu 
erzeugen. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen somit, gegen die 
Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen 
gegen Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der 
Begebung einer Pflichtwandelanleihe über EUR 60,0 Mio. 
(Tagesordnungspunkt 9) zu stimmen. 
 
Amberg, im April 2017 
 
*GRAMMER Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
GRAMMER Aktiengesellschaft 
Georg-Grammer-Straße 2, 92224 Amberg: +49 9621 
66-0 
Internet: www.grammer.com 
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr.-Ing. Klaus Probst 
Vorstand: Hartmut Müller (Vorsitzender) 
Gérard Cordonnier 
Manfred Pretscher 
Sitz der Gesellschaft: Amberg 
Registergericht: Amtsgericht Amberg, HRB 1182 
 
2017-04-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: GRAMMER Aktiengesellschaft 
             Georg-Grammer-Straße 2 
             92224 Amberg 
             Deutschland 
E-Mail:      info@grammer.com 
Internet:    http://www.grammer.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
568889 2017-04-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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