Bad Marienberg - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat an die conwert Immobilien Invest SE (ISIN AT0000697750/ WKN 801475) ("conwert") das schriftliche Verlangen nach § 1 Abs 1 GesAusG gestellt, die Hauptversammlung der conwert möge über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vonovia gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer noch anzuberaumenden Hauptversammlung der conwert beschließen, so die conwert Immobilien Invest SE in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:Den vollständigen Artikel lesen ...