Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
155 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2017 in Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2017 in 
Gustav-Stresemann-Institut e.V., Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FORIS AG Bonn WKN: 577 580 
ISIN: DE0005775803 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sitz der 
Gesellschaft in Bonn 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 12. Juni 2017, um 
12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut 
e.V., Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
*1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des 
gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des 
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016, sowie des erläuternden 
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB* 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG 
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1.036.584,39 
EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende    490.395,80 EUR 
von 0,10 EUR je 
dividendenberechtigte 
Stückaktie; dies sind bei 
4.903.958 
dividendenberechtigten 
Stückaktien 
 
Gewinnvortrag                   546.188,59 EUR 
 
Bilanzgewinn                    1.036.584,39 EUR 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft 
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene 
Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 
0,10 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend 
angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird. 
 
Seit dem 1. Januar 2017 ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am 
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 
Absatz 4 Satz 2 AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht vorgesehen werden (§ 
58 Absatz 4 Satz 3 AktG). Die Dividende soll vor diesem Hintergrund am 16. 
Juni 2017 ausgezahlt werden. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das 
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern wird für das 
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt. 
 
*5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Holzmarkt 1, 
50676 Köln, zur Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin für das 
Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
*6. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten 
Aufsichtsratsmitglieds Dr. Christian Rollmann endet mit Ablauf der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2017 beschließt. In Anbetracht der Neubesetzung beider 
Vorstandsämter erscheint eine Gremienkontinuität auf Seiten des Aufsichtsrats 
sinnvoll. 
 
Daher soll nach dem Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Dr. Christian Rollmann 
bereits jetzt für eine weitere Amtszeit gewählt werden, und zwar unter 
Anrechnung der noch verbleibenden Amtsperiode, für den Zeitraum bis zur 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2021 beschließt. Die zulässige Höchstdauer gemäß § 102 
Absatz 1 wird hierdurch nicht überschritten. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt somit vor, Herrn Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt 
in Einzelkanzlei, wohnhaft in Bonn, für die Zeit ab der Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2017 beschließt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Seitens Herrn Dr. Christian Rollmann bestehen keine persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zur FORIS AG im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015. 
 
*Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
Herr Dr. Christan Rollmann ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der 
folgenden Gesellschaft: 
 
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and 
  Mary AG, Frankfurt a.M. 
 
Darüber hinaus ist Herr Dr. Christian Rollmann nicht Mitglied in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien. 
 
*7. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten 
Aufsichtsratsmitglieds Olaf Wilcke endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die 
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
beschließt. In Anbetracht der Neubesetzung beider Vorstandsämter 
erscheint eine Gremienkontinuität auf Seiten des Aufsichtsrats sinnvoll. 
 
Daher soll nach dem Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Olaf Wilcke bereits jetzt 
für eine weitere Amtszeit gewählt werden, und zwar unter Anrechnung der noch 
verbleibenden Amtsperiode, für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung, die über 
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
Die zulässige Höchstdauer gemäß § 102 Absatz 1 wird hierdurch nicht 
überschritten. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt somit vor, Herrn Olaf Wilcke, Mitglied der 
Geschäftsführung der Alfred Ritter GmbH & Co. KG, wohnhaft in Bonn, für die 
Zeit ab der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, bis zur Beendigung 
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Seitens Herrn Olaf Wilcke bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen zur FORIS AG im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015. 
 
*Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
Herr Olaf Wilcke ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der 
folgenden Gesellschaft: 
 
- Vorstand bei 'German Sweets' 
  (Unterorganisation des BDSI - Bund der 
  deutschen Süßwarenindustrie) 
 
Darüber hinaus ist Herr Olaf Wilcke nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien. 
 
*8. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
Die gegenwärtige Amtszeit des von der Hauptversammlung gewählten 
Aufsichtsratsmitglieds Christian Berner endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
beschließt. In Anbetracht der Neubesetzung beider Vorstandsämter 
erscheint eine Gremienkontinuität auf Seiten des Aufsichtsrats sinnvoll. 
 
Daher soll nach dem Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Christian Berner bereits 
jetzt für eine weitere Amtszeit gewählt werden, und zwar unter Anrechnung der 
noch verbleibenden Amtsperiode, für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung, die 
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
beschließt. Die zulässige Höchstdauer gemäß § 102 Absatz 1 wird 
hierdurch nicht überschritten. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt somit vor, Herrn Christian Berner, Unternehmer, 
wohnhaft in Hamburg, für die Zeit ab der Beendigung der Hauptversammlung, die 
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
beschließt, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in 
den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
Seitens Herrn Christian Berner bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen zur FORIS AG im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015. 
 
*Angaben zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
Herr Christian Berner ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der 
folgenden Gesellschaft: 
 
- Vorsitzender des Beirates der Bruhn Spedition 
  GmbH, Lübeck, 
- Vorsitzender des Beirates der ReboPharm 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, 
  Bocholt, 
- Executive Chairman, Vorsitzender des Beirats 
  der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen, 
- Mitglied des Aufsichtsrats der 4Flow AG, 
  Berlin, 
- Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & 
  Königer GmbH & Co KG, Garching, 
- Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, 
  Rheine, 
- Mitglied des Beirates der apetito catering 
  B.V. & Co. KG, Rheine, 
- Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) 
  e.V., Bremen. 
 
Darüber hinaus ist Herr Christian Berner nicht Mitglied in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie 
folgt nachgewiesen haben: 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst 
sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der 
Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der 
Gesellschaft benannten Empfänger unter der in der Einberufung hierfür 
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung 
zugehen. 
 
Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 22. Mai 2017 (0:00 Uhr) zu 
beziehen (der Nachweisstichtag, sog. Record Date) und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 5. Juni 2017 (24:00 Uhr) unter folgender 
Anschrift zugehen: 
 
 *Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 *HV FORIS AG* 
 *Schlossplatz 7* 
 *73033 Göppingen* 
 *Fax: ++49 71 61 - 96 93 17,* 
 *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang 
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien 
erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben, sind 
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte 
Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes - wie oben unter 'Teilnahme an der 
Hauptversammlung' erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtformular, das die 
Aktionäre für die Erteilung der Bevollmächtigung verwenden können, erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
nach § 135 Absatz 8 AktG gleichstehende Person bevollmächtigt werden, bedürfen 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im 
Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, 
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, 
per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
folgende Adresse: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
Fax: ++49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in 
Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen und muss in jedem Fall Weisungen enthalten. 
Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen 
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Aktionäre 
das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular verwenden. 
 
Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters per Post, per 
Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung. 
 
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich 
ist. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
entspricht 247.026 Aktien der FORIS AG) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die 
verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie 
die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 12. Mai 2017 (24:00 Uhr), unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der 
weiteren Voraussetzungen - nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen 
der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
Fax: ++049 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
im Bereich 'Für Aktionäre' unter der Rubrik 'Hauptversammlungen' unverzüglich 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 28. Mai 2017 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte 
Adresse übersandt hat. 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist 
und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der FORIS AG zu 
den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in 
den Konzernabschluss der FORIS AG einbezogenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der 
Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, auf die Übersendung von 
Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft finden 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
Grundkapital auf 4.940.514,00 EUR eingeteilt in 4.940.514 Stückaktien, von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

denen 36.556 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der 
Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
somit 4.903.958. 
 
Allerdings hat die Gesellschaft ihren Aktionären im Rahmen eines freiwilligen 
öffentlichen Aktienrückkaufangebots angeboten, bis zu 247.025 (das entspricht 
bis zu 5 % aller Aktien) zurückzuerwerben. Die Annahmefrist für dieses 
freiwillige öffentliche Aktienrückkaufangebot läuft vom 13. April 2017 bis zum 
4. Mai 2017, 12.00 Uhr MESZ. In dem Umfang, in dem die FORIS AG im Rahmen 
dieses freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots eigene Aktien erwerben 
wird, wird sich somit nach Beendigung und Abwicklung des freiwilligen 
öffentlichen Aktienrückkaufangebots die Anzahl der Aktien erhöhen, aus denen 
kein Stimmrecht ausgeübt werden kann. 
 
*Unterlagen, Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen zur 
Hauptversammlung* 
 
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite 
der Gesellschaft 
 
(https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-p 
ublikationen.html) 
 
zugänglich und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine 
Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären 
auf Anfrage unverzüglich zugesandt. 
 
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der 
Gesellschaft 
 
(https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen) 
 
zugänglich. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der 
Internetadresse 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
bekannt gegeben. 
 
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2017 
veröffentlicht und wurde darüber hinaus am selben Tag solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Bonn, im Mai 2017 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FORIS AG 
             Kurt-Schumacher-Straße 18-20 
             53113 Bonn 
             Deutschland 
Telefon:     +49 228 95775020 
E-Mail:      vorstand@foris.com 
Internet:    https://www.foris.com 
ISIN:        DE0005775803 
WKN:         577 580 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
569389 2017-05-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 02, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.