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DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2017 in Pforzheim, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STRATEC Biomedical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.06.2017 in Pforzheim, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-03 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STRATEC Biomedical AG Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - 
WKN STRA55 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am Mittwoch, den 14. Juni 2017, 
um 13.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
 
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, Am 
Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
 
*1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
STRATEC Biomedical AG und des gebilligten 
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
Lageberichts für die STRATEC Biomedical AG und den 
Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 , 315 Abs. 4 HGB sowie des 
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits 
gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die 
Hauptversammlung vorgesehen. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
festgestellten Jahresabschluss der STRATEC Biomedical 
AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
Höhe von 45.645.534,04 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende von 0,77 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 20. 
Juni 2017, das heißt insgesamt 9.127.814,85 EUR 
und Vortrag von 36.517.719,19 EUR auf neue Rechnung. 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von 
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 
unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, 
die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall 
wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,77 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung 
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über 
die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und Konzernabschlussprüfers* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & 
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Der Abschlussprüfer nimmt 
auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2017 vor, soweit 
diese erfolgt. 
 
*6. Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds* 
 
Das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Wehmeyer hat sein 
Amt zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. 
Juni 2017 niedergelegt. 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 AktG in 
Verbindung mit § 8 Ziffer 8.1. der Satzung der 
Gesellschaft aus drei ausschließlich von den 
Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gemäß § 8 Ziffer 
8.2. der Satzung der Gesellschaft für die verbliebene 
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, 
d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2018 beschließt, nachfolgende Person 
in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der Baule GmbH, 
Unternehmer, Überlingen. 
 
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
Aufsichtsräten: 
 
* Metechon AG, München (Vorsitz), 
* DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG, 
  Pforzheim. 
 
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien: 
 
* Amann Girrbach AG, Koblach, Österreich 
  (Vorsitz), 
* Vorwerk & Co. KG, Wuppertal (Vorsitz), 
* Else-Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg. 
 
Der Lebenslauf von Herrn Baule ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: Der 
Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen 
Kandidaten vergewissert, dass er den zu erwartenden 
Zeitaufwand aufbringen kann. Nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats steht Herr Baule nicht in einer nach dem 
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur STRATEC 
Biomedical AG, den Organen der STRATEC Biomedical AG 
oder einem wesentlich an der STRATEC Biomedical AG 
beteiligten Aktionär. 
 
Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht 
gebunden. 
 
*7. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
Gewinnabführungsvertrag zwischen der STRATEC Biomedical 
AG und der STRATEC PS Holding GmbH* 
 
Die STRATEC Biomedical AG hat am 11. April 2017 mit 
ihrer 100%igen Tochtergesellschaft STRATEC PS Holding 
GmbH mit Sitz in Birkenfeld (nachfolgend 
'Tochtergesellschaft') einen Gewinnabführungsvertrag 
geschlossen. 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
Gewinnabführungsvertrag zwischen der STRATEC Biomedical 
AG (als Obergesellschaft) und der STRATEC PS Holding 
GmbH zuzustimmen. 
 
Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden wesentlichen 
Inhalt: 
 
Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, ihren ganzen 
Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG in 
seiner jeweils gültigen Fassung an die STRATEC 
Biomedical AG abzuführen. 
 
Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der STRATEC 
Biomedical AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit 
in andere Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB 
einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
begründet ist. Während der Dauer des Vertrags gebildete 
andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf 
Verlangen der STRATEC Biomedical AG aufzulösen und zum 
Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als 
Gewinn abzuführen. 
 
Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des Geschäftsjahrs 
der Tochtergesellschaft endet, entsteht der Anspruch 
auf Gewinnabführung zum Ende des Geschäftsjahrs der 
Tochtergesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem 
Zeitpunkt fällig. Die Pflicht zur Gewinnabführung gilt 
rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahrs der 
Tochtergesellschaft, in dem der Vertrag mit Eintragung 
im Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft 
wirksam wird. 
 
Die STRATEC Biomedical AG ist zur Übernahme der 
Verluste der Tochtergesellschaft entsprechend den 
Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen 
Fassung verpflichtet. 
 
Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des Geschäftsjahrs 
der Tochtergesellschaft endet, entsteht der Anspruch 
auf Verlustübernahme zum Ende des Geschäftsjahrs der 
Tochtergesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem 
Zeitpunkt fällig. Die Pflicht zur Verlustübernahme gilt 
rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem der 
Vertrag mit Eintragung im Handelsregister des Sitzes 
der Tochtergesellschaft wirksam wird. 
 
Der Vertrag wird mit der Eintragung in das 
Handelsregister des Sitzes der Tochtergesellschaft 
wirksam. 
 
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er 
kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum 
Ende eines Geschäftsjahrs der Tochtergesellschaft 
gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen 
Geschäftsjahrs der Tochtergesellschaft, das mindestens 
fünf Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahrs der 
Tochtergesellschaft endet, in dem der Vertrag wirksam 
geworden ist. 
 
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen 
Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds bleibt 
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 
wenn die STRATEC Biomedical AG nicht mehr mit der 
Mehrheit des Kapitals an der Tochtergesellschaft 
beteiligt ist, die STRATEC Biomedical AG die Anteile an 
der Tochtergesellschaft veräußert oder einbringt 
oder über das Vermögen der STRATEC Biomedical AG oder 
der Tochtergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet 
wird. 
 
Die STRATEC Biomedical AG ist alleinige 
Gesellschafterin der Tochtergesellschaft. 
Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für 
außenstehende Gesellschafter gemäß §§ 304, 
305 AktG sind nicht zu gewähren. 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind zu 
diesem Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung -2-

* Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
  STRATEC Biomedical AG und der STRATEC PS 
  Holding GmbH, 
* der festgestellte Jahresabschluss und 
  Lagebericht und der gebilligte 
  Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht 
  für die STRATEC Biomedical AG und den Konzern 
  zum 31. Dezember 2016, 
* der festgestellte Jahresabschluss und 
  Lagebericht und der gebilligte 
  Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht 
  für die STRATEC Biomedical AG und den Konzern 
  zum 31. Dezember 2015, 
* der festgestellte Jahresabschluss und 
  Lagebericht und der gebilligte 
  Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht 
  für die STRATEC Biomedical AG und den Konzern 
  zum 31. Dezember 2014, 
* der festgestellte Jahresabschluss für die 
  STRATEC PS Holding GmbH zum 31. Dezember 2016 
  (Rumpfgeschäftsjahr), 
* der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
  Bericht des Vorstands der STRATEC Biomedical 
  AG und der Geschäftsführung der STRATEC PS 
  Holding GmbH. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der 
Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als 
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich 
bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform bis 7. 
Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 STRATEC Biomedical AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der 
die Aktien gehören, ausüben. 
 
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im 
Aktienregister* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der 
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird 
dem Bestand entsprechen, der sich aufgrund der 
Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis 
7. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen gilt für 
Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab diesem 
Zeitpunkt bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils 
einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp, 
das heißt es werden keine Ein- und Austragungen 
bis einschließlich 14. Juni 2017 im Aktienregister 
vorgenommen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Sofern Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind, 
ihre Stimmrechte nicht persönlich in der 
Hauptversammlung ausüben wollen, können sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten 
bevollmächtigen. Auch im Falle der 
Stimmrechtsbevollmächtigung sind vom Aktionär die im 
vorstehenden Abschnitt dargestellten Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts zu erfüllen. Stellt ein 
Aktionär die Vollmacht auf mehr als eine Person aus, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung* oder andere ihnen gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 8 und 
10, 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigt werden, bedürfen 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
Erteilung/Widerruf bzw. Nachweiserbringung können unter 
Nutzung des Anmeldebogens oder der Eintrittskarte und 
deren Zusendung an die auf diesen jeweils angegebene 
Anschrift oder anderweitig in Textform unter Benennung 
der Person des Erklärenden und durch Zusendung an die 
nachfolgend genannte Anschrift, Telefaxnummer oder 
E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 STRATEC Biomedical AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Eine Bevollmächtigung kann auch dadurch nachgewiesen 
werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag 
der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht an *Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen* und andere durch § 135 Abs. 8 
oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf 
die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, 
Institute oder Unternehmen sowie für ihren Widerruf und 
den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gilt § 135 
AktG. Danach hat der Bevollmächtigte die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten. Sie muss vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Ferner hat der jeweilige 
Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung 
möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies 
sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab 
geklärt werden. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach 
Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die *von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen 
Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht(en) und 
Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt 
werden. Dabei ist zu beachten, dass die 
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der 
Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder 
zu erstmals in der Hauptversammlung gestellten Anträgen 
oder Wahlvorschlägen entgegennehmen können. Darüber 
hinaus können sie keine Anträge oder Fragen für den 
Aktionär stellen oder Widersprüche erklären. Die 
Stimmrechte können sie ferner nur zu denjenigen 
Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den 
Aktionären Weisungen erhalten haben. 
 
Aktionäre können Vollmacht(en) und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf dem 
ihnen mit der Einladung übersandten Anmeldebogen und 
Zusendung an die auf diesem angegebene Anschrift 
erteilen. Vollmachts- und Weisungserteilung ist auch 
mit der den Aktionären auf Anforderung zugesandten 
Eintrittskarte und Zusendung an die auf dieser 
angegebenen Anschrift möglich. Vollmacht(en) und 
Weisungen können ferner anderweitig in Textform unter 
Benennung der Person des Erklärenden bis 12. Juni 2017 
(16.00 Uhr MESZ) an die nachfolgend genannte Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erteilt werden: 
 
 STRATEC Biomedical AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Vollmacht(en) und Weisungen können im Vorfeld der 
Hauptversammlung auf den vorstehend angegebenen Wegen 
eingehend bis 12. Juni 2017 (16.00 Uhr MESZ) in 
Textform auch widerrufen oder geändert werden. 
 
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die 
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. 
*Persönliches Erscheinen* gilt als Widerruf einer 
vorher erteilten Vollmacht. 
 
*Anträge auf Tagesordnungsergänzungen gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss 
dem Vorstand der Gesellschaft bis 14. Mai 2017 (24.00 
Uhr MESZ) zugegangen sein. Wir bitten, ein solches 
Verlangen schriftlich an die nachfolgend genannte 
Anschrift zu richten: 
 
 STRATEC Biomedical AG 
 Vorstand 
 Stichwort 'Hauptversammlung' 
 Gewerbestr. 37 
 75217 Birkenfeld 
 Deutschland 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
werden außerdem auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
veröffentlicht und den Aktionären gemäß den 
gesetzlichen Vorschriften mitgeteilt. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, auch schon vor der 
Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. 
Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge 
einschließlich des Namens des Aktionärs sind von 
der Gesellschaft gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter 
der Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse: 
 
 STRATEC Biomedical AG 
 Stichwort 'Hauptversammlung' 
 Gewerbestr. 37 
 75217 Birkenfeld 
 Deutschland 
 Telefax: +49 7082 7916-999 
 E-Mail: hauptversammlung@stratec.com 
 
bis 30. Mai 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugehen und im 
Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht 
aber Wahlvorschläge) zu begründen sind. Die §§ 126 Abs. 
2, 127 Satz 1 und 3 AktG regeln zudem die 
Voraussetzungen, bei deren Vorliegen Gegenanträge und 
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. 
Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen 
Regeln auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls dort 
veröffentlicht. 
 
Um in der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu 
können, müssen Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch 
soweit sie gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG der 
Gesellschaft übersandt und von dieser zugänglich 
gemacht worden sind, in der Hauptversammlung gestellt 
werden. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer 
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
entsprechen. Auskünfte sind grundsätzlich mündlich zu 
erteilen; ein Anspruch der Aktionäre auf schriftliche 
Auskunftserteilung besteht insofern nicht. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. 
keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). 
 
*Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten* 
 
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten 
Aktionärsrechte gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 11.860.995 
EUR, eingeteilt in 11.860.995 auf den Namen lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt 
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 11.860.995 
Stück. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 6.690 
Stück zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien, aus 
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung; Veröffentlichung auf 
der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1, 6 und 7 der 
Tagesordnung sowie weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der 
Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com/hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 
14. Juni 2017 zugänglich sein. 
 
*Informationen über die Gesellschaft* 
 
Umfangreiche Informationen über STRATEC finden sich auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stratec.com 
 
Birkenfeld, im Mai 2017 
 
*STRATEC Biomedical AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: STRATEC Biomedical AG 
             Gewerbestraße 37 
             75217 Birkenfeld 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7082 79160 
Fax:         +49 7082 7916999 
E-Mail:      info@stratec.com 
Internet:    http://www.stratec.com 
ISIN:        DE000STRA555 
WKN:         STRA55 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
             Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
569835 2017-05-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 03, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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