Der Kläger hatte bei dem beklagten Versicherer eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen. Er machte von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, als der Versicherer drei Jahre später die Beiträge anhob. Als Nachweis für eine Folgeversicherung legte er seinem Versicherer eine Versicherungsbestätigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...