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DGAP-HV: EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EYEMAXX Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 19.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EYEMAXX Real Estate AG Aschaffenburg ISIN DE000A0V9L94 
Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 19. Juni 
2017, um 13.00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse 
AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung: 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   EYEMAXX Real Estate AG zum 31. Oktober 2016 und 
   des gebilligten Jahresabschlusses zum 31. 
   Oktober 2016 sowie der Lageberichte für die 
   EYEMAXX Real Estate AG und den EYEMAXX-Konzern 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats der EYEMAXX 
   Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
   http://eyemaxx.com/investor-relations/ordentlich 
   e-hauptversammlung-2017/ zugänglich und liegen 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz 
   der EYEMAXX Real Estate AG, Auhof Straße 
   25, 63741 Aschaffenburg, zur Einsicht der 
   Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf 
   Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich in 
   Abschrift zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein und näher erläutert werden. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses und eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   entfallen somit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des am 31. Oktober 2016 endenden 
   Geschäftsjahres in Höhe von EUR 1.161.519,07 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende von EUR 0,20 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 
      857.944,00 
   b) Vortrag des verbleibenden Gewinns auf 
      neue Rechnung: EUR 303.575,07 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (AktG) in der seit 1. Januar 2017 geltenden 
   Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 22. Juni 2017, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01. November 
   2015 bis zum 31. Oktober 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr vom 01. November 2015 bis zum 31. 
   Oktober 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder Franz Gulz und Richard 
   Fluck endet mit Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 19. Juni 2017. Es sind daher 
   Neuwahlen von zwei Aufsichtsratsmitgliedern 
   erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der EYEMAXX Real Estate AG 
   setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 
   (1) der Satzung der Gesellschaft in der zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung gültigen Fassung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die durch die 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a. Herrn Franz Gulz, selbstständiger 
      Unternehmer in den Bereichen 
      Finanzdienstleistung, Immobilien- und 
      Wirtschaftsberatung, Projektentwicklung, 
      Bauträger sowie Versicherungswirtschaft, 
      wohnhaft in A-1020 Wien, Österreich, 
      und 
   b. Herrn Richard Fluck, Pilot und 
      Flottenchef der IJM International Jet 
      Management GmbH, wohnhaft in A-2551 
      Enzesfeld-Lindabrunn, Österreich, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2017 für die satzungsgemäße 
   Amtszeit, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   zu wählen. 
 
   Herr Franz Gulz ist nicht Mitglied in einem 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremium gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
   AktG. 
 
   Herr Richard Fluck bekleidet bei folgenden 
   weiteren in- und ausländischen Gesellschaften 
   Ämter in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
   AktG: 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats bei der VST BUILDING 
   TECHNOLOGIES AG, Leopoldsdorf (Österreich) 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
   außerdem auf Folgendes hingewiesen: 
 
   Der Kandidat Franz Gulz ist zu 6 % an der 
   Konzerngesellschaft EYEMAXX Siemensstraße 
   GmbH, welche ein Wohnbauprojekt in Wien 
   entwickelt, beteiligt. 
 
   Über die zuvor genannte Beziehung hinaus 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Personen und der Gesellschaft, 
   den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär keine weiteren persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
   Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. 
   Februar 2017 empfiehlt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen von 
   Aufsichtsratsmitgliedern entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass vorgesehen ist, Herrn Franz 
   Gulz zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
   wählen. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen im Internet unter 
   http://eyemaxx.com/investor-relations/ordentlich 
   e-hauptversammlung-2017/ zur Verfügung. 
6. *Beschlussfasssung über die Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis zum 31. 
   Oktober 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Niederlassung Bonn, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 
   01. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017 zu 
   wählen. 
7. *Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum 
   Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 
   gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem 
   Ausschluss des Bezugsrechts sowie der 
   Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter 
   Herabsetzung des Grundkapitals und Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung* 
 
   § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet 
   Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund 
   einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene 
   Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals 
   zu erwerben. Auch die EYEMAXX Real Estate AG hat 
   von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in 
   der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 die 
   Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien 
   ermächtigt. Diese Ermächtigung läuft zum 28. 
   Juni 2017 aus. Um auch in Zukunft in der Lage zu 
   sein, eigene Aktien zu erwerben, soll die 
   Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden 
   Ermächtigungen erneut zum Erwerb und zur 
   Verwendung eigener Aktien, die für einen 
   Zeitraum von fünf Jahren gelten soll, ermächtigt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene 
      Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die 
      Ermächtigung ist auf den Erwerb von 
      eigenen Aktien mit einem rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % 
      beschränkt. Auf die hiernach erworbenen 
      Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, 
      die sich bereits im Besitz der 
      Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 
      71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
      Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals 
      entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder 
      in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, 
      durch die Gesellschaft oder für ihre 
      Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die 
      Ermächtigung gilt bis zum 18. Juni 2022. 
      Sie kann auch durch Konzernunternehmen 

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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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