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DGAP-News: EYEMAXX Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 19.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
EYEMAXX Real Estate AG Aschaffenburg ISIN DE000A0V9L94
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 19. Juni
2017, um 13.00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse
AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
EYEMAXX Real Estate AG zum 31. Oktober 2016 und
des gebilligten Jahresabschlusses zum 31.
Oktober 2016 sowie der Lageberichte für die
EYEMAXX Real Estate AG und den EYEMAXX-Konzern
(einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB)
sowie des Berichts des Aufsichtsrats der EYEMAXX
Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2015/2016
Die genannten Unterlagen sind auf unserer
Internetseite unter
http://eyemaxx.com/investor-relations/ordentlich
e-hauptversammlung-2017/ zugänglich und liegen
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz
der EYEMAXX Real Estate AG, Auhof Straße
25, 63741 Aschaffenburg, zur Einsicht der
Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf
Verlangen auch unentgeltlich und unverzüglich in
Abschrift zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und näher erläutert werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses und eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
entfallen somit.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des am 31. Oktober 2016 endenden
Geschäftsjahres in Höhe von EUR 1.161.519,07 wie
folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von EUR 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
857.944,00
b) Vortrag des verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung: EUR 303.575,07
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
(AktG) in der seit 1. Januar 2017 geltenden
Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag, d.h. am 22. Juni 2017, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01. November
2015 bis zum 31. Oktober 2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr vom 01. November 2015 bis zum 31.
Oktober 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder Franz Gulz und Richard
Fluck endet mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 19. Juni 2017. Es sind daher
Neuwahlen von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
erforderlich.
Der Aufsichtsrat der EYEMAXX Real Estate AG
setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 10 Abs.
(1) der Satzung der Gesellschaft in der zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung gültigen Fassung aus drei
Mitgliedern zusammen, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a. Herrn Franz Gulz, selbstständiger
Unternehmer in den Bereichen
Finanzdienstleistung, Immobilien- und
Wirtschaftsberatung, Projektentwicklung,
Bauträger sowie Versicherungswirtschaft,
wohnhaft in A-1020 Wien, Österreich,
und
b. Herrn Richard Fluck, Pilot und
Flottenchef der IJM International Jet
Management GmbH, wohnhaft in A-2551
Enzesfeld-Lindabrunn, Österreich,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 19. Juni 2017 für die satzungsgemäße
Amtszeit, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
zu wählen.
Herr Franz Gulz ist nicht Mitglied in einem
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremium gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5
AktG.
Herr Richard Fluck bekleidet bei folgenden
weiteren in- und ausländischen Gesellschaften
Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5
AktG:
Mitglied des Aufsichtsrats bei der VST BUILDING
TECHNOLOGIES AG, Leopoldsdorf (Österreich)
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
außerdem auf Folgendes hingewiesen:
Der Kandidat Franz Gulz ist zu 6 % an der
Konzerngesellschaft EYEMAXX Siemensstraße
GmbH, welche ein Wohnbauprojekt in Wien
entwickelt, beteiligt.
Über die zuvor genannte Beziehung hinaus
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen und der Gesellschaft,
den Organen der Gesellschaft und einem
wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär keine weiteren persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung
Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7.
Februar 2017 empfiehlt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen von
Aufsichtsratsmitgliedern entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass vorgesehen ist, Herrn Franz
Gulz zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu
wählen.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten stehen im Internet unter
http://eyemaxx.com/investor-relations/ordentlich
e-hauptversammlung-2017/ zur Verfügung.
6. *Beschlussfasssung über die Bestellung des
Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis zum 31.
Oktober 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Bonn, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom
01. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017 zu
wählen.
7. *Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem
Ausschluss des Bezugsrechts sowie der
Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter
Herabsetzung des Grundkapitals und Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung*
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet
Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund
einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene
Aktien bis zu insgesamt 10 % ihres Grundkapitals
zu erwerben. Auch die EYEMAXX Real Estate AG hat
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in
der Hauptversammlung vom 29. Juni 2012 die
Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien
ermächtigt. Diese Ermächtigung läuft zum 28.
Juni 2017 aus. Um auch in Zukunft in der Lage zu
sein, eigene Aktien zu erwerben, soll die
Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden
Ermächtigungen erneut zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien, die für einen
Zeitraum von fünf Jahren gelten soll, ermächtigt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
1. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene
Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die
Ermächtigung ist auf den Erwerb von
eigenen Aktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von bis zu 10 %
beschränkt. Auf die hiernach erworbenen
Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien,
die sich bereits im Besitz der
Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§
71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem
Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals
entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder
in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals,
durch die Gesellschaft oder für ihre
Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die
Ermächtigung gilt bis zum 18. Juni 2022.
Sie kann auch durch Konzernunternehmen
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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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