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DGAP-HV: Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Greiffenberger Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Greiffenberger Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Greiffenberger Aktiengesellschaft Marktredwitz ISIN: 
DE0005897300 / WKN: 589730 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG 
 
am Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr (Einlass 
ab 9:00 Uhr), im Hotel Alpenhof, Donauwörther 
Straße 233, 86154 Augsburg. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. | Vorlage des festgestellten geänderten 
Jahresabschlusses der Greiffenberger AG zum 31. 
Dezember 2015, des geänderten Lageberichts für das 
Geschäftsjahr 2015, des festgestellten 
Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des 
gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 
2016, der Lageberichte für die Greiffenberger AG 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern 
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016 sowie 
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
2016, beinhaltend auch den Bericht des Aufsichtsrats 
zum geänderten Jahresabschluss 2015 
 
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand für 
das Geschäftsjahr 2016 jeweils aufgestellten 
Jahresabschluss und Konzernabschluss der Greiffenberger 
AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit 
festgestellt. Auch der geänderte Jahresabschluss der 
Greiffenberger AG für das Geschäftsjahr 2015 wurde vom 
Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung durch die 
Hauptversammlung entfällt damit. 
 
*2. | Beschlussfassung über die Entlastung des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 bestellten Mitgliedern des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
*3. | Beschlussfassung über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4. | Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
der Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
Die Gesellschaft wird seit Herbst 2016 durch zwei neue, 
gleichberechtigte Vorstände geführt. Im Zusammenhang 
mit der Bestellung beider Vorstände wurde das System 
der Vergütung der Vorstandsmitglieder geändert. Die 
Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Gelegenheit 
geben, über die Billigung des neuen nachfolgend 
dargestellten Systems der Vergütung der 
Vorstandsmitglieder abzustimmen. 
 
Neben festen Vergütungsbestandteilen, insbesondere 
einem fixen Bruttogehalt, erhalten die Vorstände eine 
erfolgsabhängige, variable Vergütung. 
Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist zum 
einen das jährliche EBITDA und zum anderen das 
durchschnittliche jährliche EBITDA dreier 
Geschäftsjahre. Maßgebend ist dabei das 
konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und der 
Gesellschaften des Teilkonzerns Eberle 
einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH, 
welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der 
Gesellschaft zu ermitteln ist. Die Auszahlung jenes 
Anteils der variablen Vergütung, der auf der 
mehrjährigen Bemessungsgrundlage beruht, erfolgt erst, 
nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche 
maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen. Für die 
variablen Vergütungen und somit für die Vergütung 
insgesamt sind betragsmäßige Höchstgrenzen 
vereinbart. Hinsichtlich der variablen Vergütung 
vereinbarte betragsmäßige Höchstgrenzen betreffen 
sowohl die sich aus dem Jahres-EBITDA berechnende 
Vergütung als auch die sich aus dem durchschnittlichen 
Dreijahres-EBITDA berechnende Vergütung ebenso wie die 
Summe der variablen Vergütungen insgesamt. Die variable 
Vergütung für den Vorstand beträgt in jedem Fall 
weniger als ein Drittel der jährlichen 
Bruttofestvergütung ohne Nebenleistungen. Der 
Aufsichtsrat ist berechtigt, die variable Vergütung 
nach seinem Ermessen zu begrenzen, wenn 
außerordentliche Entwicklungen zu einer nicht 
angemessenen variablen Vergütung führen würden. 
Andererseits ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach 
seinem Ermessen eine Sondertantieme zu gewähren, wenn 
außerordentliche Leistungen oder Erfolge des 
Vorstands in der variablen Vergütung nicht ausreichend 
zum Ausdruck kommen. Im Rahmen der festen 
Vergütungsbestandteile gewährt die Gesellschaft den 
Vorständen Nebenleistungen in Form von den gesetzlichen 
Regelungen für Arbeitnehmer entsprechenden Zuschüssen 
zur Kranken- und Pflegeversicherung, Gehaltsfortzahlung 
im Krankheits- und Versterbensfall, Unfallversicherung, 
Beiträgen zur Altersvorsorge und Dienstwagennutzung. 
Die Vorstände können zu den gleichen Bedingungen wie 
alle Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der J.N. Eberle 
& Cie. GmbH die Möglichkeit einer 
arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung 
im Wege der Erteilung von Pensionszusagen gegen 
Gehaltsverzicht nutzen. Für den Fall der vorzeitigen 
Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein 
Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung 
in keinem Fall - je nachdem, was geringer ist - den 
Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der 
Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten 
Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der 
Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden 
wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab 
dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den 
Vorstand. Zusagen für Leistungen aus Anlass der 
vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge 
eines Kontrollwechsels sind nicht vereinbart. Sofern 
der Vorstand für Tätigkeiten für verbundene Unternehmen 
der Gesellschaft Vergütungsleistungen, 
Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Zahlungen erhält, 
sind diese auf die Vorstandsvergütung anzurechnen. Im 
Rahmen einer D&O-Gruppenversicherung für die 
Gesellschaft und ihre in- und ausländischen 
Konzerngesellschaften werden die Vorstände unter 
Beachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehalts 
für den Vorstand mitversichert. 
 
Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt 
bezieht sich auf das derzeit geltende, vorstehend 
dargestellte System der Vergütung der 
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System der 
Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zu 
billigen. 
 
*5. | Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des 
Ausgleichs von Wertminderungen und der Deckung von 
sonstigen Verlusten* 
 
Ausweislich des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 
31. Dezember 2016 beträgt deren Eigenkapital EUR 
6.809.785,83, ist kein Gewinnvortrag vorhanden und 
weist die Gesellschaft, nachdem zuvor sämtliche andere 
Gewinnrücklagen und - bis auf einen Betrag von EUR 
637.275,00 - sämtliche Kapitalrücklagen aufgelöst 
worden sind, einen Bilanzverlust von EUR 7.455.137,17 
auf. Das Grundkapital der Gesellschaft soll unter 
Beibehaltung der derzeitigen Anzahl von 5.323.300 
Stückaktien im Wege der vereinfachten 
Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des 
Ausgleichs des Bilanzverlusts reduziert werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
Beschlüsse zu fassen: 
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 13.627.648,00, eingeteilt in 5.323.300 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird im 
   Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung 
   (§§ 229 ff. AktG) um EUR 7.254.898,00 auf EUR 
   6.372.750,00 herabgesetzt. Die Anzahl der 
   Stückaktien bleibt unverändert. Die 
   Herabsetzung erfolgt, um den Bilanzverlust in 
   Höhe des Herabsetzungsbetrags auszugleichen. 
b) In Anpassung an den Beschluss gemäß lit. 
   a) erhält § 4 Abs. 1 der Satzung folgende 
   neue Fassung: 
 
   '_Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   Euro 6.372.750,00 und ist eingeteilt in 
   5.323.300 Aktien._' 
 
*6. | Beschlussfassung über Änderungen von § 8 
Abs. 1 der Satzung* 
 
Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll der 
geänderten Struktur der Gesellschaft und des Konzerns 
entsprechend angepasst und von bisher sechs auf künftig 
drei Mitglieder reduziert werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass § 8 Abs. 1 
der Satzung wie folgt neu gefasst wird: 
 
'_Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei 
Mitgliedern, soweit nicht das Gesetz eine höhere Zahl 
vorschreibt._' 
 
*7. | Beschlussfassung über Änderungen von § 10 
Abs. 2 der Satzung* 
 
Die Regelungen über die Beschlussfassung im 
Aufsichtsrat sollen flexibler gestaltet werden, um die 
jederzeitige Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats zu 
sichern bzw. zu erleichtern. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass § 10 Abs. 
2 der Satzung wie folgt neu gefasst wird: 
 

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