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DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2017 in Gießen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-10 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. PVA TePla AG Wettenberg ISIN: DE0007461006 Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 in Gießen Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 21. Juni 2017, um 13:00 Uhr (Einlass ab 12:00 Uhr) in der Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2, 35390 Gießen, stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2016 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB* Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter: http://www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/hauptversammlung Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 5.919.096,64 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31.12.2016 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31.12.2016 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft durch Änderung des § 2 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung* Bislang sieht der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft in § 2 der Satzung die Befugnis zur Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen nur mittelbar vor. Es ist von der 'Verwaltung' und 'Führung' von Beteiligungen die Rede, womit das Recht zur Veräußerung von Beteiligungen auch umfasst wird. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen, dass dies auch die Veräußerung von Beteiligungen umfasst, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat folgende klarstellende Regelung vor: § 2 der Satzung wird in Absatz 1 Buchstabe b) und Absatz 2 um entsprechende Veräußerungsbefugnisse wie folgt ergänzt: '§ 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Verfahren, Erzeugnissen, Systemen und Dienstleistungen der Werkstofftechnologie, der Plasma- und Ionenstrahltechnologie, die Mess- und Inspektionstechnik für feinstrukturierte Gegenstände sowie der Vakuumtechnik und b) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Führung und Veräußerung von Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben und veräußern, sich an solchen unmittelbar oder mittelbar beteiligen, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen übernehmen, andere Unternehmen gründen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.' 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung* Die Satzung enthält in § 4 Abs. 5 ein Genehmigtes Kapital, das den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in den dortigen Grenzen zu erhöhen. Diese Ermächtigung des Vorstands ist bis zum 30. Juni 2017 befristet. Um der Gesellschaft auch nach dem Auslaufen dieser Ermächtigung die nötige Flexibilität und alle Handlungsoptionen für eine rasche Kapitalerhöhung zu erhalten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Genehmigte Kapital in § 4 Abs. 5 der Satzung wird vorsorglich formell aufgehoben. b) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 10.874.994,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 10.874.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - für Spitzenbeträge; - um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben; - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und der Bezugsrechtsausschluss nur neue Aktien erfasst, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung durch deren Eintragung in das Handelsregister vorhandenen Grundkapitals, insgesamt also EUR 2.174.998,80, nicht übersteigt. Für die Frage des Ausnutzens dieser 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen. c) § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(5) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 10.874.994,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 10.874.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - für Spitzenbeträge; - um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben; - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und der Bezugsrechtsausschluss nur neue Aktien erfasst, deren rechnerischer Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung durch deren Eintragung in das Handelsregister vorhandenen Grundkapitals, insgesamt also EUR 2.174.998,80 nicht übersteigt. Für die Frage des Ausnutzens dieser 10%-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.' 7. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. *II. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung* *Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung - Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals* Da die bestehende Ermächtigung am 30. Juni 2017 ausläuft, soll der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt werden, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 10.874.994,00 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)