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DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2017 in Bobingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2017 in Bobingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KONTRON AG Augsburg - ISIN DE0006053952/WKN: 605395 - 
- ISIN DE000A2E4R53/WKN: A2E4R5 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung des Jahres 2017 
am 19. Juni 2017, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische 
Sommerzeit - MESZ) in die Singoldhalle Bobingen, 
Willi-Ohlendorf-Weg 1, 86399 Bobingen ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern, einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.kontron.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2016 sowie den Konzernabschluss zum 
   31. Dezember 2016 in seiner Sitzung am 05. 
   April 2017 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 AktG festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, 
   weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
2.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    folgenden im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
    Mitgliedern des Vorstands für dieses 
    Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Hannes Niederhauser, 
    b) Herrn Dr. Thomas Riegler, 
    c) Herrn Sten Daugaard, 
    d) Herrn Michael Boy. 
2.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    folgenden im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
    Mitgliedern des Vorstands für dieses 
    Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen: 
 
    a) Herrn Rolf Schwirz, 
    b) Herrn Andreas Plikat. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für den Jahres- und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   - vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer des Jahres- und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bis 
   zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die im Deutschen Corporate 
   Governance Kodex, Ziffer 7.2.1, vorgesehene 
   Erklärung der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 
   1 AktG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf 
   seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird 
   grundsätzlich gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 der 
   Satzung ein Nachfolger für den Rest der Amtszeit 
   des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds 
   gewählt, soweit die Hauptversammlung nichts 
   anderes bestimmt. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus Herrn 
   Richard Neuwirth (Vorsitzender), Herrn Dr. Dieter 
   Düsedau (stellvertretender Vorsitzender), Frau 
   Dr. Valerie Barth, Herrn Michael Jeske und Herrn 
   Michael Roider. 
 
   Die Amtszeit von Herrn Dr. Dieter Düsedau endet 
   mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
   Am 25. Juli 2016 hat Herr Sten Daugaard sein Amt 
   als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26. 
   Oktober 2016 wurde Frau Dr. Valerie Barth 
   gerichtlich in den Aufsichtsrat der Kontron AG 
   bestellt. Die Amtszeit von Frau Dr. Valerie Barth 
   endet laut Beschluss des Amtsgerichts Augsburg 
   mit Ablauf der nächsten, das heißt mit der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2017 der 
   Gesellschaft. 
 
   Am 11. November 2016 haben Herr Rainer Erlat, 
   Herr Martin Bertinchamp und Herr Harald Joachim 
   Joos ihre Ämter als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 
   30. November 2016 niedergelegt. Durch Beschluss 
   des Amtsgerichts Augsburg vom 2. Dezember 2016 
   wurden die Herren Richard Neuwirth, Michael Jeske 
   und Michael Roider gerichtlich jeweils als 
   Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt, wobei Herr 
   Neuwirth das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   übernahm. Die Amtszeit dieser Herren endet 
   jeweils laut Beschluss des Amtsgerichts Augsburg 
   mit Ablauf der nächsten, das heißt mit der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2017 der 
   Gesellschaft. Ferner hat Herr Dr. Harald Schrimpf 
   sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 5. 
   Dezember 2016 niedergelegt. 
 
   Da somit die Ämter von insgesamt vier 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Ablauf dieser 
   Hauptversammlung enden und eine bereits vakante 
   Position neu zu besetzen ist, sind neue 
   Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
   Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 
   19. Juni 2017 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2017 beschließt, jeweils als 
   Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   zu wählen: 
 
   a) *Herrn Richard Neuwirth, Finanzvorstand der 
      S&T AG (Linz/Österreich), wohnhaft in 
      Wien (Österreich)* 
 
      _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
      AktG:_ 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Keine 
 
      Herr Neuwirth verfügt neben seiner 
      persönlichen Eignung über vertiefte 
      Kenntnisse in den für eine börsennotierte 
      Gesellschaft relevanten Gebieten des 
      Rechnungslegungswesens gemäß § 100 
      Abs. 5 AktG und in Finanzangelegenheiten. 
      Ferner ist Herr Neuwirth mit dem Sektor, in 
      dem die Gesellschaft geschäftlich tätig 
      ist, aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit 
      in verschiedenen Positionen bei der S&T 
      Gruppe, die ein ähnliches Geschäft wie die 
      Kontron AG betreibt, vertraut (vgl. § 100 
      Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). Herr 
      Neuwirth hat signalisiert, im Falle seiner 
      Wahl auch erneut bereit zu sein, das Amt 
      des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu 
      übernehmen. 
 
      Damit erfüllt Herr Neuwirth auch die 
      Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 Satz 
      4 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
      _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex:_ 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Neuwirth 
      Finanzvorstand der S&T AG 
      (Linz/Österreich) ist. Die S&T AG 
      (Linz/Österreich) hält mittelbar über 
      ihre 100 %ige Tochtergesellschaft S&T 
      Deutschland Holding AG (Ismaning) ca. 36,3 
      % des Grundkapitals und der Stimmrechte an 
      der KONTRON AG. Nach Ansicht des 
      Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Neuwirth 
      darüber hinaus keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur KONTRON AG 
      oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
      der KONTRON AG oder einem wesentlich an der 
      KONTRON AG beteiligten Aktionär, die nach 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex offenzulegen wären. 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
      darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, 
      Herrn Richard Neuwirth (erneut) im Falle 
      seiner Wahl zum Vorsitzenden des 
      Aufsichtsrats zu wählen. 
   b) *Frau Dr. Valerie Barth, Rechtsanwältin 
      Kanzlei Dr. Valerie Barth, wohnhaft in 
      München* 
 
      _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
      AktG:_ 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Diebold Nixdorf AG, 
             Paderborn/Deutschland 

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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

* Diebold Nixdorf International GmbH, 
             Paderborn/Deutschland 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien 
           von Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Orlando Nordics AB, 
             Stockholm/Schweden 
 
      Dr. Valerie Barth ist promovierte 
      Rechtsanwältin und verfügt neben ihrer 
      persönlichen Eignung über vertiefte 
      Kenntnisse in den für die börsennotierte 
      Gesellschaft relevanten Gebieten des 
      Aktienrechts sowie bei der Beratung von 
      Investoren und des Managements von 
      Unternehmen im Bereich des 
      Gesellschaftsrechts, Aktienrechts sowie bei 
      Unternehmenskäufen und -verkäufen, 
      Mitarbeiterbeteiligungen und 
      Restrukturierungen. Frau Dr. Valerie Barth 
      verfügt damit über hinreichende Sachkunde 
      (vgl. § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). 
 
      _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex:_ 
 
      Nach Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei 
      Frau Dr. Barth keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zur Kontron AG 
      oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
      der Kontron AG oder einem wesentlich an der 
      Kontron AG beteiligten Aktionär, die nach 
      Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   c) *Herrn Michael Jeske, Mitglied des 
      Vorstands (Chief Operating Officer) der S&T 
      AG (Linz/Österreich), wohnhaft in 
      Neukirchen a.d.V. (Österreich)* 
 
      _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
      AktG:_ 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Keine 
 
      Herr Jeske verfügt neben seiner 
      persönlichen Eignung über jahrelange 
      Führungsexpertise in der IT-Industrie mit 
      Schwerpunkt Entwicklung, Produktion und 
      Qualitätssicherung. Ferner ist Herr Jeske 
      mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
      geschäftlich tätig ist, aufgrund seiner 
      langjährigen Tätigkeit bei der S&T AG, die 
      ein ähnliches Geschäft betreibt sowie 
      seiner vormaligen Beschäftigung bei der 
      KONTRON AG vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 
      letzter Halbsatz AktG). Herr Michael Jeske 
      verfügt damit über hinreichende Sachkunde. 
 
      _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex:_ 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Jeske COO der 
      S&T AG (Linz/Österreich) ist. Die S&T 
      AG (Linz/Österreich) hält mittelbar 
      über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft S&T 
      Deutschland Holding AG (Ismaning) ca. 36,3 
      % der Stimmrechte an der KONTRON AG. Nach 
      Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei 
      Herrn Jeske darüber hinaus keine 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zur KONTRON AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der KONTRON 
      AG oder einem wesentlich an der KONTRON AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   d) *Herrn Michael Roider, Entwicklungsleiter 
      der Roding Embedded GmbH, wohnhaft in 
      Traitsching (Deutschland)* 
 
      _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
      AktG:_ 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Keine 
 
      Herr Roider verfügt neben seiner 
      persönlichen Eignung über langjährige 
      Erfahrung in der IT-Industrie ('Embedded 
      System'-Bereich). Ferner ist Herr Roider 
      aufgrund seiner beruflichen Ausbildung als 
      Dipl.-Ing. mit Schwerpunkt Elektrotechnik 
      und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit 
      in diesem Bereich mit dem Sektor, in dem 
      die Gesellschaft geschäftlich tätig ist, 
      vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 letzter 
      Halbsatz AktG). Herr Michael Roider verfügt 
      damit über hinreichende Sachkunde. 
 
      _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex:_ 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Roider 
      Entwicklungsleiter der Roding Embedded 
      GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft 
      der S&T AG (Linz/Österreich) ist. Die 
      S&T AG (Linz/Österreich) hält 
      mittelbar über ihre 100 %ige 
      Tochtergesellschaft S&T Deutschland Holding 
      AG (Ismaning) ca. 36,3 % des Grundkapitals 
      und der Stimmrechte an der KONTRON AG. Nach 
      Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei 
      Herrn Roider darüber hinaus keine 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zur KONTRON AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der KONTRON 
      AG oder einem wesentlich an der KONTRON AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
   e) *Herrn Rudolf Roschitz, Leiter des 
      technischen Vertriebes und Prokurist der 
      S&T AG (Linz/Österreich), wohnhaft in 
      Wien (Österreich)* 
 
      _Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
      AktG:_ 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
            Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
            Keine. 
 
      Herr Roschitz ist Prokurist der S&T AG und 
      verfügt als Leiter des technischen 
      Vertriebes der S&T AG neben seiner 
      persönlichen Eignung über für die Kontron 
      AG relevante Kenntnisse, insbesondere im 
      Bereich Internet of Things und deren 
      Integration in IT-Architekturen und 
      Geschäftsprozesse. Herr Roschitz verfügt 
      damit über hinreichende Sachkunde (vgl. § 
      100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). 
 
      _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex:_ 
 
      Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex legt der 
      Aufsichtsrat offen, dass Herr Roschitz 
      Prokurist der S&T AG (Linz/Österreich) 
      ist. Die S&T AG (Linz/Österreich) hält 
      mittelbar über ihre 100 %ige 
      Tochtergesellschaft S&T Deutschland Holding 
      AG (Ismaning) ca. 36,3 % des Grundkapitals 
      und der Stimmrechte an der KONTRON AG. Nach 
      Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei 
      Herrn Roschitz darüber hinaus keine 
      persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zur KONTRON AG oder deren 
      Konzernunternehmen, den Organen der KONTRON 
      AG oder einem wesentlich an der KONTRON AG 
      beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten 
   jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die 
   Tätigkeit im Aufsichtsrat aufbringen können. 
 
   Es ist beabsichtigt, in Übereinstimmung mit 
   Ziffer 5.4.3. Satz 1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex die Wahlen zum Aufsichtsrat im 
   Wege der Einzelwahl vorzunehmen. 
 
   Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind über die Internetseite 
 
   http://www.kontron.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
   Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten, die 
   über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen Auskunft geben, sind dieser Einladung 
   als Anlage beigefügt. 
6. *Beschlussfassung über die Vergütung der 
   Mitglieder des Konzernausschusses des 
   Aufsichtsrats und Satzungsänderung* 
 
   Der Aufsichtsrat der KONTRON AG hat mit Beschluss 
   am 14. Dezember 2016 aus seiner Mitte einen 
   Konzernausschuss des Aufsichtsrats mit Blick auf 
   die faktische Konzernierung der KONTRON AG und 
   S&T AG (Linz/Österreich) eingerichtet. Zweck 
   dieses Konzernausschusses ist insbesondere die 
   Entscheidung über die Zustimmung zu gewissen 
   Maßnahmen mit Blick auf die faktische 
   Konzernierung der S&T AG und der KONTRON AG, u.a. 
   im Hinblick auf die Einhaltung des arm's 
   length-Prinzips beim Abschluss von 
   Rechtsgeschäften ab einer gewissen Schwelle 
   zwischen der S&T AG und der KONTRON AG. Dem 
   Konzernausschuss gehören drei Mitglieder an, die 
   aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt werden. 
   Derzeit gehören dem Konzernausschuss Frau Dr. 
   Barth (Vorsitzende), Herr Dr. Düsedau und Richard 
   Neuwirth an. Der Konzernausschuss nahm seine 
   Arbeit zum 14. Dezember 2016 auf und tagt 
   mindestens viermal im Kalenderjahr. 
 
   Die Arbeit im Konzernausschuss ist mit 
   erheblichem zeitlichen Arbeitsaufwand verbunden. 
   Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sollen die 
   Mitglieder des Konzernausschusses für ihre 
   Tätigkeit im Konzernausschuss mit Rückwirkung zum 
   14. Dezember 2016 angemessen vergütet werden. 
 

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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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