Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta014/11.05.2017/09:33) - S IMMO AG Wien, FN 58358 x ISIN AT0000652250
Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 8. Juni 2017, um 10:30 Uhr, im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a
stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG mit dem Sitz in Wien, FN 58358 x, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2016, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 und Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiese-nen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Widerruf der bisher nicht ausgenützten Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über a) den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2012 erteil¬ten und bisher nicht ausgenützten Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG, binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Auf¬sichtsrats Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Be¬zugsrecht auf bis zu 34.059.359 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 123.754.680,93 verbunden ist, in einer oder mehreren Tranchen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts für Aktionäre, gegen Barwerte auszugeben, b) unter gleichzeitiger Ersetzung durch die neuerliche Ermächtigung des Vor-stands gemäß § 174 AktG, binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustim¬mung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Um¬tausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 33.458.589 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 121.571.783,13 verbunden ist, in einer oder mehreren Tranchen, auch verbunden mit einer Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für die Wandelschuldverschrei¬bungen auszuschließen, gegen Barwerte auszugeben und alle weiteren Bedin¬gungen der Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschver¬fahren festzusetzen, sowie über c) den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 1. Juni 2012 beschlossenen be¬dingten Erhöhung des Grundkapitals unter gleichzeitiger Ersetzung durch die neuerliche bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 121.571.783,13 durch Ausgabe von bis zu 33.458.589 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und die entsprechende Änderung der Sat¬zung in § 4 Abs 7.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 18. Mai 2017, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) veröffentlicht und werden auch in der Hauptversamm-lung aufliegen:
* Einberufung * Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten * Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Lagebericht * Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht * Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands * Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 * Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG * Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 * Erklärung der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG * Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem genehmigten Kapital) * Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter.
C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Be-schlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe-stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Mona¬ten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeit-punkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, so¬mit spätestens am 18. Mai 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrich¬straße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, kön-nen der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffen¬den Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschla¬genen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe-stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erfor-derlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmebe-rechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätes-tens am 29. Mai 2017,
* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlan-gen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, oder * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (1) 22795 91125
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 11, 2017 03:33 ET (07:33 GMT)
Wien (pta014/11.05.2017/09:33) - S IMMO AG Wien, FN 58358 x ISIN AT0000652250
Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 8. Juni 2017, um 10:30 Uhr, im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a
stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG mit dem Sitz in Wien, FN 58358 x, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2016, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 und Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Aktien
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016 ausgewiese-nen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Widerruf der bisher nicht ausgenützten Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung
8. Beschlussfassung über a) den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2012 erteil¬ten und bisher nicht ausgenützten Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG, binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Auf¬sichtsrats Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Be¬zugsrecht auf bis zu 34.059.359 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 123.754.680,93 verbunden ist, in einer oder mehreren Tranchen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts für Aktionäre, gegen Barwerte auszugeben, b) unter gleichzeitiger Ersetzung durch die neuerliche Ermächtigung des Vor-stands gemäß § 174 AktG, binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustim¬mung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Um¬tausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 33.458.589 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 121.571.783,13 verbunden ist, in einer oder mehreren Tranchen, auch verbunden mit einer Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für die Wandelschuldverschrei¬bungen auszuschließen, gegen Barwerte auszugeben und alle weiteren Bedin¬gungen der Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschver¬fahren festzusetzen, sowie über c) den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 1. Juni 2012 beschlossenen be¬dingten Erhöhung des Grundkapitals unter gleichzeitiger Ersetzung durch die neuerliche bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 121.571.783,13 durch Ausgabe von bis zu 33.458.589 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und die entsprechende Änderung der Sat¬zung in § 4 Abs 7.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 18. Mai 2017, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) veröffentlicht und werden auch in der Hauptversamm-lung aufliegen:
* Einberufung * Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten * Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Lagebericht * Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht * Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands * Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 * Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG * Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016 * Erklärung der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG * Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem genehmigten Kapital) * Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter.
C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Be-schlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe-stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Mona¬ten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeit-punkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, so¬mit spätestens am 18. Mai 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrich¬straße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, kön-nen der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffen¬den Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschla¬genen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt-schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe-stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erfor-derlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmebe-rechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätes-tens am 29. Mai 2017,
* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlan-gen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, Andreas Feuerstein, oder * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (1) 22795 91125
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 11, 2017 03:33 ET (07:33 GMT)