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DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln -2-

DJ DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-11 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin 
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 
ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am 
 
*Dienstag, dem 20. Juni 2017, um 10.00 Uhr* 
 
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 
Berlin-Neukölln, stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage* 
   des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016 mit dem Lagebericht, des 
   Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.fhw-neukoelln.de 
 
   im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
   Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen sowie 
   ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4 HGB liegen während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die 
   Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer 
   Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser 
   Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien 
   eingeteilte Grundkapital zu verwenden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 
   2017 endet die Amtszeit der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder; der Herren Gunther 
   Müller und Dr. Frank Rodloff. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 
   des Drittelbeteiligungsgesetzes in Verbindung 
   mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier 
   Mitgliedern der Anteilseigner und zwei 
   Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die vier 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind 
   von der Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der 
   Anteilseigner für die satzungsgemäße 
   Amtszeit, also bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
   folgende Herren zu wählen: 
 
   a) _Gunther Müller, Jork_ 
 
      Sprecher des Vorstands und Arbeitsdirektor 
      der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin 
 
      Herr Gunther Müller ist Mitglied des 
      Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender 
      Gesellschaft: 
 
      Berliner Energieagentur GmbH, Berlin 
      (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
      Lebenslauf 
 
      Jahrgang  1958 
      Studium   Universitäten Frankfurt, 
                Göttingen, London 
      Abschluss Diplom-Kaufmann BWL und 
                1. Staatsexamen 
                Rechtswissenschaften 
 
      Beruflicher Werdegang 
 
      1991-2008 Hamburgische 
                Elektrizitäts-Werke 
                (HEW)/Vattenfall Europe 
                Hamburg AG 
                Leitungsfunktionen 
                Unternehmensplanung/Controllin 
                g 
      1995-2007 Geschäftsführer der 
                Kernkraftwerksgesellschaften 
                KKB (Brunsbüttel), KKK 
                (Krümmel) und der 
                Vattenfall Europe Nuclear 
                Energy GmbH 
      2008-2013 Finanzvorstand der Vattenfall 
                Europe Wärme AG 
      seit 2014 Head of Business Unit Heat 
                Berlin und 
                Sprecher des Vorstands der 
                Vattenfall Europe Wärme AG 
 
      Herr Müller ist seit Januar 2009 Mitglied 
      des Aufsichtsrats der Fernheizwerk 
      Neukölln Aktiengesellschaft und seit 
      Dezember 2013 Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats. 
 
      Die Vattenfall Europe Wärme AG ist mit 
      einem Anteilsbesitz von 80,80 % 
      Hauptaktionärin der Gesellschaft. 
 
      Im Falle seiner Wiederwahl in den 
      Aufsichtsrat wird Herr Gunther Müller für 
      den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. 
   b) _Dr. Frank Rodloff, Berlin_ 
 
      Rechtsanwalt und Notar 
      in der Kanzlei ROLEMA * Rechtsanwälte und 
      Notare, Berlin 
      Herr Dr. Frank Rodloff ist Mitglied des 
      Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender 
      Gesellschaft: 
 
      Walter de Gruyter GmbH, Berlin 
      (Mitglied des fakultativen Beirats) 
 
      Lebenslauf 
 
      Jahrgang 1957 
      Studium  Freie Universität Berlin 
               Jurastudium, Wahlfach 
               Wirtschaftsrecht 
 
      Beruflicher Werdegang 
 
      1982      erste juristische 
                Staatsprüfung in Berlin 
      1985      zweite juristische 
                Staatsprüfung in Berlin 
      1985-1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter 
                an der FU Berlin in der 
                Gemeinsamen Kommission der 
                Fachbereiche Rechts- und 
                Wirtschaftswissenschaft 
      ab 1987   Rechtsanwalt in Berlin, 
                Rolema, Rechtsanwälte und 
                Notare 
      1993      Promotion mit Dissertation zu 
                einem aktienrechtlichen Thema 
      1993      Bestellung zum Notar 
      seit 1998 Fachanwalt für Steuerrecht 
                anwaltliche Tätigkeit im 
                Kapitalmarktrecht 
                Tätigkeit als 
                Landesgeschäftsführer der 
                Deutschen Schutzvereinigung 
                für Wertpapierbesitz bis 1999, 
                Mitgliedschaft in der DSW 
 
      Herr Dr. Rodloff ist seit Juni 1997 
      Mitglied des Aufsichtsrats der 
      Fernheizwerk Neukölln AG und seit 
      September 2016 stellvertretender 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats. 
 
   Gemäß der Empfehlung des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (Ziff. 5.4.3 Satz 1) 
   soll die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im 
   Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   zu wählen. 
II. *Teilnahmevoraussetzungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) 
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen 
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
bis zum Ablauf des 13. Juni 2017 (hier und bei 
nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer 
die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich) 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
c/o BHF-BANK Aktiengesellschaft 
vertreten durch 
Deutsche WertpapierService Bank AG 
- DSHVG - 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0) 69/5099 1110 
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu 
erbringen und hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der 
Hauptversammlung, also auf den Beginn des 30. Mai 2017, 
zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
III. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
     Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch 
den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 
AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt 
werden, müssen in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erteilt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch 
Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre 
direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus 
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein 
Vollmachtsformular zugesandt. Dieses Formular ist 
außerdem im Internet unter www.fhw-neukoelln.de im 
Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
Hauptversammlung abrufbar. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
Bevollmächtigung, stehen nachfolgend genannte 
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische 
Übermittlung, zur Verfügung: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
- Vorstandsbüro - 
Weigandufer 49 
12059 Berlin 
Fax: 030 / 687 80 43 
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Ein von der Gesellschaft benannter 
Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom 
Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung 
muss sich ein von der Gesellschaft benannter 
Stimmrechtsvertreter zu dem betreffenden 
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann 
das Formular verwendet werden, das den Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses 
kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), 
indem z. B. das zugesandte Eintritts- und 
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei, 
beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die 
nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht 
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis 
spätestens zum Ablauf des 16. Juni 2017 bei den 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der 
folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
eingehen: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
- Vorstandsbüro - 
Weigandufer 49 
12059 Berlin 
Fax: 030 / 687 80 43 
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 
 
Eine Übergabe der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter ist auch noch während der 
Hauptversammlung möglich. 
 
IV. *Rechte der Aktionäre* 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach den genannten aktienrechtlichen 
Regelungen sind im Internet unter* 
 
*www.fhw-neukoelln.de* 
 
*im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
Hauptversammlung abrufbar.* 
 
*Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 
122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis 
spätestens 
 
20. Mai 2017, 24.00 Uhr, 
 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
- Vorstandsbüro - 
Weigandufer 49 
12059 Berlin 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten. 
 
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem 
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern 
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet 
zu werden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens 
des Aktionärs an folgende Adresse zu richten: 
 
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
- Vorstandsbüro - 
Weigandufer 49 
12059 Berlin 
Fax: 030 / 687 80 43 
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 
 
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der 
Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG 
nicht mitzurechnen), also bis spätestens 
 
5. Juni 2017, 24.00 Uhr, 
 
unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und eine etwaige Stellungnahme der 
Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter 
 
www.fhw-neukoelln.de 
 
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 
Hauptversammlung nach den gesetzlichen Regelungen 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). 
 
*Auskunftsrecht* 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 
Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch 
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen; auch 
hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung 
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. 
 
V. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00 
EUR und ist eingeteilt in 2.300.000 
Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 
2.300.000 Stimmrechte. 
 
VI. *Veröffentlichungen auf der Internetseite 
    der Gesellschaft gemäß § 124a AktG* 
 
Folgende Informationen sind alsbald nach der 
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.fhw-neukoelln.de 
 
zugänglich: 
 
1. Der Inhalt dieser Einberufung 
2. Eine Erläuterung, falls zu einem Gegenstand der 
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll 
3. Die der Versammlung zugänglich zu machenden 
Unterlagen 
4. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung 
5. Rechteerläuterung für die Aktionäre 
Ein nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft eingehendes Verlangen von Aktionären im 
Sinne des § 122 Abs. 2 AktG wird unverzüglich nach 
seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher Weise 
ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
*www.fhw-neukoelln.de* 
 
zugänglich gemacht. 
 
Berlin, im Mai 2017 
 
*Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft 
             Weigandufer 49 
             12059 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 6889040 
Fax:         +49 30 6878043 
E-Mail:      hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de 
Internet:    http://www.fhw-neukoelln.de 
ISIN:        DE0005767909 
WKN:         576790 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Berlin 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
572733 2017-05-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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