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Dow Jones News
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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.06.2017 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2017-05-12 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Splendid Medien AG Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 
- 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
*Donnerstag, dem 22. Juni 2017, 11:00 Uhr* 
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger 
Str. 108, 50933 Köln. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der Splendid Medien AG 
   zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, 
   des Berichts des Aufsichtsrats und des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
   Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss und der 
   Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. 
   Dezember 2016, der vom Aufsichtsrat 
   gebilligte Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2016, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
   sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage 
   der Einberufung der Hauptversammlung an in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur 
   Einsichtnahme für die Aktionäre aus und 
   können auch im Internet unter 
   www.splendidmedien.com unter 'Investor 
   Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen 
   werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten 
   Vorlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend 
   den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, 
   da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.434.030,10 in 
   die Gewinnrücklagen einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Köln, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 
   zu bestellen. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, Alsdorfer 
Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur 
Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid 
  Medien AG zum 31. Dezember 2016, darin 
  enthalten der Erläuternde Bericht des 
  Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 
  31. Dezember 2016, darin enthalten der 
  Erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2016. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
übersandt. Die Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur 
Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im Internet 
unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' 
eingesehen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der 
Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 
1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der 
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß 
§ 24 der Satzung diejenigen Aktionäre - persönlich oder 
durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung 
nicht mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 15. 
Juni 2017*, *24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, 
bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung, mithin auf den *Donnerstag, 1. Juni 
2017, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag), nachgewiesen 
haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b 
Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in 
deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der 
Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind -, mithin bis *Donnerstag, 15. Juni 
2017*, *24:00 Uhr* (Zugang), einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind 
bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail 
unter folgender Anschrift, Telefax-Nummer bzw. 
E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz 
erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im 
Sinne von § 123 Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz 
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 
1. Juni 2017, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung 
der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht 
auszuüben. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum 
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie 
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Die zugeschickten bzw. am 
Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind 
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige 
Personen, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
jeweils eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
Vereinigung von Aktionären oder anderen, mit diesen 
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der -2-

wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b 
Bürgerliches Gesetzbuch). 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können zur Erteilung der Vollmacht das Formular 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereit 
hält. Es wird zusammen mit der Eintrittskarte, die der 
Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Nachweiserbringung erhält, sowie auf Verlangen 
übersandt und steht auch unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen 
der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag 
der Hauptversammlung geführt oder der Gesellschaft 
vorab per Post, per Telefax oder per E-Mail übermittelt 
werden an: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: splendid-medien@better-orange.de 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Vereinigungen von Aktionären oder diesen nach § 135 
Absätze 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten Personen 
oder Institutionen genügt es, wenn die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar 
festgehalten wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, 
eine Vereinigung von Aktionären oder eine diesen 
gemäß § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen 
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der 
Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
abzustimmen. 
 
Des Weiteren bietet die Gesellschaft ihren Aktionären 
als Service an, sich durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in 
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung 
weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den 
Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechtes erteilt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der 
Hauptversammlung in Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch) erteilt werden. Ein Formular, von dem bei 
der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht 
werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. 
Darüber hinaus kann das Formular auch unter oben 
angegebener Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
kostenlos angefordert werden und steht im Internet 
unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine 
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten und 
Weisungen sowie Änderungen von Weisungen müssen im 
Fall der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bis spätestens zum *21. 
Juni 2017, 24:00 Uhr*, bei der Gesellschaft bei oben 
genannter Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
eingegangen sein. 
 
Auch für alle an der Hauptversammlung teilnehmenden 
Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht die 
Möglichkeit, einem von der Gesellschaft beauftragten 
Stimmrechtsvertreter (z. B. bei Verlassen der 
Hauptversammlung) Vollmacht und Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen 
den Aktionären auch unter www.splendidmedien.com unter 
'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 
1, § 127 und § 131 Absatz 1 Aktiengesetz* 
 
a) Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung 
   gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro (dies 
   entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
   gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag 
   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
   nicht mitzurechnen sind -, mithin bis 
   spätestens zum *22. Mai 2017, 24:00 Uhr*, 
   zugehen. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich 
   (§ 126 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch) an 
   folgende Adresse zu übermitteln: 
 
    Splendid Medien AG 
    Vorstand 
    Alsdorfer Straße 3 
    50933 Köln 
 
   Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen 
   werden nicht berücksichtigt. Die 
   Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 
   in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
   Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
   über den Antrag halten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   unter www.splendidmedien.com unter 'Investor 
   Services' und 'Hauptversammlung' bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 
   Aktiengesetz 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   stellen (vgl. § 126 Aktiengesetz) sowie 
   Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern (sofern diese 
   Gegenstand der Tagesordnung sind) oder 
   Abschlussprüfern machen (vgl. § 127 
   Aktiengesetz). Zugänglich zu machende 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es 
   einer Begründung nicht. Gegenanträge (nebst 
   Begründung) und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich per Post, per Telefax 
   oder per E-Mail an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
   richten: 
 
    Splendid Medien AG 
    Frau Karin Opgenoorth 
    Alsdorfer Straße 3 
    50933 Köln 
    Telefax: +49 (0)221 954 232 613 
    E-Mail: hv2017@splendid-medien.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Gegenanträge mit Begründung und 
   Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
   Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen 
   Adresse bis spätestens 14 Tage vor dem Tag 
   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
   nicht mitzurechnen sind -, also bis zum *7. 
   Juni 2017, 24:00 Uhr*, zugehen, werden - 
   sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 
   Absatz 2 Aktiengesetz erfüllt sind - 
   unverzüglich über die Internetseite 
   www.splendidmedien.com unter 'Investor 
   Services' und 'Hauptversammlung' zugänglich 
   gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1 
   Aktiengesetz). Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden nach dem 7. Juni 2017 
   ebenfalls auf der genannten Internetseite 
   veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann 
   gestellt, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
   Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
c) Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
   Absatz 1 Aktiengesetz 
 
   Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz 
   auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
   zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit 
   dies zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die 
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz, die 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.splendidmedien.com 
 
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' zur 
Verfügung. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
Köln, im Mai 2017 
 
*Splendid Medien AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Splendid Medien AG 
             Alsdorfer Str. 3 
             50933 Köln 
             Deutschland 
Telefon:     +49 221 9542 32 99 
Fax:         +49 221 9542 32 613 
E-Mail:      info@splendid-medien.com 
Internet:    http://www.splendidmedien.com 
ISIN:        DE0007279507 
WKN:         727 950 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
573253 2017-05-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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